Lampenbau und Produkthaftung

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ivonne12

Guest
Hallo Ihr Fachmänner und -frauen,

ich bin ja völlig berufsfremd hier, doch wir haben an unserer Arbeit ein kleines Problemchen.
Wir wollen eine selbstgebastelte Lampe verschenken und nun wissen wir nicht, wie das mit der Produkthaftung ist. Aus dem Gesetz zur Produkthaftung können wir auch nix entnehmen.
Die Lampe besteht aus einem Edelstahlrohr und darin verbaut wird eine Fassung sowie ein Stecker mit Schalter aus dem Baumarkt.
Kann mir Jemand sagen, wie das mit der Produkthaftung ist? Eigentlich bauen wir ja nur fertige Elektroteile, die schon das CE-Zeichen haben, ein --> bzw. unser Rohr wird nur übergestülpt.

Tausend Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
Ivonne
 
Eine CE- Erklärung ist meiner Ansicht nach nicht erforderlich, bei selbsgebauten Leuchten, solange sie nicht in den Handel kommen.
Aber eine Prüfung nach VDE 0701/702 sollte schon gemacht werden.
Wo ist denn jetzt der Beitrag von s-p-s hin, auf den ich mich jetzt eigentlich bezogen hatte?
 
Hallo,
ja ich habe den Beitrag gelöscht, da nicht Passende Links ... Da ging es mehr um EVG

Die CE Kennzeichnung ist nötig, da auch ein verschenken ein Inverkehrbringen ist.
 
Hallo Ihr Schlauen,

vielen Dank für die Antworten.
Was wird genau bei der Prüfung nach VDE 0701/702 geprüft?

Danke schon vorab und Grüße
Ivonne
 
VDE 0701-0702
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Da sind schon teure Messgeräte nötig.

Diese Norm reicht für einen Hersteller von Leuchten nicht aus. Die Norm beschreibt die Prüfung bestehender vom Hersteller schon geprüften Leuchten.

Da sind sicher neben den Messungen der VDE 0701-0702 Temperatur Messungen ... nötig.

Bin kein Hersteller und kenne das nicht alles.
 
s-p-s schrieb:
VDE 0701-0702
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Da sind schon teure Messgeräte nötig.

Tipp, sich einen Elektromeister suchen, der die Lampen prüft mit Prüfprotokoll (wenn er gewerblich welche verkaufen will) da sind
bei vielen Lampen bestimmt Rabatte drinn, nur sollte
es eine Firma sein die neben Ihrer eigentlichen Arbeit
noch Zeit für solche Dinge hat, ein kleiner E-Meister
auf dem Land mit nicht so vielen Aufträgen würde sich sicher über ein "Zubrot" dieser Art freuen.
 
ivonne12 schrieb:
Eigentlich bauen wir ja nur fertige Elektroteile, die schon das CE-Zeichen haben, ein --> bzw. unser Rohr wird nur übergestülpt.

Einfacher wird es, wenn die Lampe zBsp. mit einem 12V Leuchtmittel betrieben wird.

Bei 230V ist zu entscheiden ob es eine Leuchte Schutzklasse 1 (mit Schutzleiter)
oder Schutzklasse 2 (Schutzisolierung) werden soll.
Danach richtet sich der Aufbau der Elektrik in der Leuchte bzw, die entsprechende elektrische Prüfung.
 
Hallo zusammen,

ganz lieben Dank für Eure Hilfe - damit kommen wir jetzt echt weiter.

Viele Grüße
Ivonne
 
Die richtige Norm zur Erstprüfung ist die VDE 0700.
Der Hersteller muss prüfen nicht ein anderes Unternehmen.
Zusätzlich muss die Konstruktion der DIN EN 60355-1 etc. erfüllen.
Erst dann darf ein CE-Zeichen geklebt werden.
Die Pridukthaftpflicht zahlt aber nur dann, wenn eine technische Dokumenation und Betriebsanleitung nach Niederspannungsrichtlinie vorliegt.
 
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