LED Deckenleuchte - Eine Hälfte funktioniert

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schmort

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Hi zusammen,

habe eine LED Hängeleuchte die nur noch zur einen Hälfte funktioniert. Die andere Hälfte leuchtet nur ganz schwach (kaum wahrnehmbar) und flackert leicht.. wenn ich die Lampe ausschalte, brennt die defekte Hälfte noch ein wenig nach (3-5 Sekunden)..

Auf der Leuchte ist noch Garantie drauf (1,5 Jahre alt), jedoch ist es ein recht großer Aufwand die von der Decke zu nehmen und zum Möbelhaus zu bringen.. (Lampe hängt auf 4,50m, braucht eine extra große Leiter, wiegt 20 kg und kann durch die große Leiter nur von einer Person abgehängt werden…)

Daher wollte ich kurz checken, ob es einfachere Abhilfe gibt, bzw. ob jemand vielleicht weiß woran das liegen könnte?

Bin für jeden Rat dankbar. Bilder hänge ich mit an.

viele Grüße

schmort
 

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Wie ist es eigentlich in einem solchen Fall? Muss der Händler nicht auch für den De- und Montageaufwand aufkommen?
Vermutlich hat der Fragesteller die Leuchte selbst montiert, so dass der Fehler nicht dem Händler zugeordnet werden kann.
 
Vermutlich hat der Fragesteller die Leuchte selbst montiert, so dass der Fehler nicht dem Händler zugeordnet werden kann.
Na, der Ausfall ist ja nun kein Fehler, der auf die Montage zurückzuführen ist, sondern auf die vom Hersteller verwendeten Komponenten, die vorzeitig ausgefallen sind und womit der Käufer nicht rechnen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Leuchte für so einen sakralen Raum nicht günstig war.
Bei einem solchen Produkt kann und muss der Händler ja damit rechnen, dass die Montage mit Aufwand verbunden ist, der dann eben nochmals anfällt und nicht angefallen wäre, wenn die Leuchte, bzw die Leuchtmittel ihre prognostizierte Lebensdauer erreicht hätten. Diese lagen bestimmt bei 30000h. Sofern es fest verbaute LED-Leuchtmittel sind, sehe ich den Händler in er Mithaftung. Dies kann man nicht genau erkennen, daher @schmort dies unbedingt prüfen, ob sich diese durch eine 1/4-Drehung (GU10) herausnehmen lassen.

Ich weiß jetzt nicht, wie es bei so Einzelaufträgen von Handwerkern ist, aber sonst so auf dem Bau haften nach Übergabe zunächst mal die Auftragnehmer (BT/GÜ) und ihre Nachfolgeunternehmer (Handwerker/Handwerksfirmen) 5 Jahre für ihr Gesamtwerk, einschliesslich Material. Wenn also so ein fest verbauter Badlüfter nach 4 Jahren ausfällt, dann darf der Elektriker diesen auf seine Kosten austauschen. Das Gleiche gilt für die ganzen Komponenten, die im Sicherungskasten verbaut sind. Interessant wird es immer, wenn hinterher von anderen Handwerkern was verbaut wird, also der Lüfter vom Trockenbauer oder Klempner eingebaut wird, da diese die Rohre setzen. Dies führt immer zu Diskussionsrunden, kann aber letztendlich dem Kunden egal sein, sofern der Mangel behoben wird.

Mich würde jetzt einfach mal das Rechtliche interessieren, wenn ich z.B. mir was kommen lasse und diese werden von einem Fachmann eingebaut. Also ein Produkt, wo völlig klar ist, dass dieses nicht irgendwo mit Stecker herumliegt, sondern verbaut wird und dann vorzeitig einen Mangel aufweist und noch in der Gewährleistung liegt.
Das kann eine Laugenpumpe bei einer WaMa sein, die undicht wird, ein Fenster was blind wird oder wie hier eine Leuchte, die in mehreren Metern Höhe angebracht werden muss, damit diese ungehindert unterschritten werden kann. Wenn die jetzt so niedrig hinge, das ständig Personen gegenliefen, wäre es aus meiner Sicht ein Montagefehler. Ist aber nicht der Fall.
Das interessiert mich jetzt echt mal, ob der Händler/Hersteller bei offentsichtlichen Herstellungsmängel nicht auch für den Reparaturaufwand in Haftung genommen genommen werden kann, da ich selber jetzt so einen Fall habe. So, ich muss jetzt erst einmal goggeln.



PS: Hier zeigt sich deutlich der Nachteil von fest verbauten LED‘s in Leuchten. Man kann diese nicht tauschen. Nun kann man Glück haben dass diese die anvisierte Lebensdauer halten (meist 30-50kh), aber selbst beim Ausfall eines Leuchtmittel ist die Optik der Leuchte gestört. Klar, oft sind diese noch effizienter als welche mit Retrofit-LED, aber die Ersparnis ist denn ganz schnell hin wenn man statt der Lampe, die Leuchte tauschen muss. Vor allem bekommt man nach kurzer Zeit keinen äquivalenten Ersatz mehr. Die 10x längeren Haltbarkeit von LED, die immer wieder von unseren Mod kund getan wird, kann eintreten, muss aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, der Ausfall ist ja nun kein Fehler, der auf die Montage zurückzuführen ist, sondern auf die vom Hersteller verwendeten Komponenten, die vorzeitig ausgefallen sind und womit der Käufer nicht rechnen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Leuchte für so einen sakralen Raum nicht günstig war.
Bei einem solchen Produkt kann und muss der Händler ja damit rechnen, dass die Montage mit Aufwand verbunden ist, der dann eben nochmals anfällt und nicht angefallen wäre, wenn die Leuchte, bzw die Leuchtmittel ihre prognostizierte Lebensdauer erreicht hätten. Diese lagen bestimmt bei 30000h. Sofern es fest verbaute LED-Leuchtmittel sind, sehe ich den Händler in er Mithaftung. Dies kann man nicht genau erkennen, daher @schmort dies unbedingt prüfen, ob sich diese durch eine 1/4-Drehung (GU10) herausnehmen lassen.

Ich weiß jetzt nicht, wie es bei so Einzelaufträgen von Handwerkern ist, aber sonst so auf dem Bau haften nach Übergabe zunächst mal die Auftragnehmer (BT/GÜ) und ihre Nachfolgeunternehmer (Handwerker/Handwerksfirmen) 5 Jahre für ihr Gesamtwerk, einschliesslich Material. Wenn also so ein fest verbauter Badlüfter nach 4 Jahren ausfällt, dann darf der Elektriker diesen auf seine Kosten austauschen. Das Gleiche gilt für die ganzen Komponenten, die im Sicherungskasten verbaut sind. Interessant wird es immer, wenn hinterher von anderen Handwerkern was verbaut wird, also der Lüfter vom Trockenbauer oder Klempner eingebaut wird, da diese die Rohre setzen. Dies führt immer zu Diskussionsrunden, kann aber letztendlich dem Kunden egal sein, sofern der Mangel behoben wird.

Mich würde jetzt einfach mal das Rechtliche interessieren, wenn ich z.B. mir was kommen lasse und diese werden von einem Fachmann eingebaut. Also ein Produkt, wo völlig klar ist, dass dieses nicht irgendwo mit Stecker herumliegt, sondern verbaut wird und dann vorzeitig einen Mangel aufweist und noch in der Gewährleistung liegt.
Das kann eine Laugenpumpe bei einer WaMa sein, die undicht wird, ein Fenster was blind wird oder wie hier eine Leuchte, die in mehreren Metern Höhe angebracht werden muss, damit diese ungehindert unterschritten werden kann. Wenn die jetzt so niedrig hinge, das ständig Personen gegenliefen, wäre es aus meiner Sicht ein Montagefehler. Ist aber nicht der Fall.
Das interessiert mich jetzt echt mal, ob der Händler/Hersteller bei offentsichtlichen Herstellungsmängel nicht auch für den Reparaturaufwand in Haftung genommen genommen werden kann, da ich selber jetzt so einen Fall habe. So, ich muss jetzt erst einmal goggeln.



PS: Hier zeigt sich deutlich der Nachteil von fest verbauten LED‘s in Leuchten. Man kann diese nicht tauschen. Nun kann man Glück haben dass diese die anvisierte Lebensdauer halten (meist 30-50kh), aber selbst beim Ausfall eines Leuchtmittel ist die Optik der Leuchte gestört. Klar, oft sind diese noch effizienter als welche mit Retrofit-LED, aber die Ersparnis ist denn ganz schnell hin wenn man statt der Lampe, die Leuchte tauschen muss. Vor allem bekommt man nach kurzer Zeit keinen äquivalenten Ersatz mehr. Die 10x längeren Haltbarkeit von LED, die immer wieder von unseren Mod kund getan wird, kann eintreten, muss aber nicht.

Man lese die AGB und werde schlauer....

(Vermutlich kennst du noch mal nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie in dem vorliegenden Fall, stattdessen bereicherst du uns mit deinem Geschwätz aus irgendwelchen theoretischen Baustellen)
 
Man lese die AGB und werde schlauer....

(Vermutlich kennst du noch mal nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie in dem vorliegenden Fall, stattdessen bereicherst du uns mit deinem Geschwätz aus irgendwelchen theoretischen Baustellen)
Keine Angst, den kenne ich schon. Es ist ja nur letztendlich eine Beweistlastumkehr, wo denn der Käufer nachweisen muss, dass der Ausfall der Lampen schon beim Kauf verdeckt vorgelegen hat. Da mehrere betroffen sind, ist dies offensichtlich und würde auch jeder SV so bestätigen, also in dem Punkt hätte der Händler schlechte Karten, sollte es zum Prozess kommen, außer der Käufer hätte so einen Luschenanwalt, vor denen man sich echt fernhalten sollte. Aber ich denke, dass dürfte nicht das Problem sein, sondern wer für den Aufwand der Demontage und Montage aufkommt.

Also ich finde die Haftungsregelungen in der EU bei vielen Produkten einfach noch zu lasch. Im KFZ-Bereich hat man es auch irgendwie geschafft, dass Hersteller noch Jahre danach bei festgestellten Mängeln ihre Produkte in die Werkstätten rufen und auf deren Kosten nachbessern. Da werden die Kunden sogar angeschrieben - gut hier liegen die Daten auch vor. Letztendlich hat auch der ADAC und Co dafür gesorgt. In anderen Bereichen fehlt dieser, die StiWa ist doch ein unterfinanzierter zahnloser Laden.

Normalerweise müsste mal einer dies für andere komplexere Produkte dies im Prozess bis zum BGH/EUGH durchziehen, damit da endlich mal was passiert. Wenn Hersteller z.B. bei Leuchtmittel mit 30000h werben, müssen die auch so lange dafür gewährleisten. Wenn eine WaMa nach 5 Jahren an einem untypischen Fehler ausfällt, muss der Hersteller dafür gerade stehen. Gerade in heutiger Zeit wird soviel von Nachhaltigkeit geredet, aber keine Leitplanken eingezogen. Klar, wenn z.B. für einen WaMa 8 Jahre außer Verschleißteile gerade gestanden werden muss, wird die im Schnitt teurer, da die Billigheimer verschwinden und in den anderen bessere Komponenten verbaut würden. Da werden auch viele schlucken. Jetzt ist es aber doch so, dass sich oft auch kurz nach Ablauf der Gewährleistung eine Reparatur nicht lohnt und die def. WaMa als Wirtschaftsgut ausgeschlachtet auf einer afrikanischen Müllkippe landet. Und letztendlich billiger wird es auch nicht, wenn wir uns mit kurzlebigen Produkten umgeben.

Und aktuell ist doch zu merken, dass einzige was uns zum ressourcensparenden Verhalten animiert, ist der Preis. Und das C19-bedingt der Import von Ramschprodukten stark zurückgegangen ist, auch wenn die HH-Hafenwirtschaft stöhnt und nach stattlichen Hilfen ruft, kann doch nur positiv bewertet werden.
 
  • Luschenanwalt
  • Haftungsregelungen in der EU
  • KFZ-Bereich
  • ADAC und Co
  • StiWa
  • BGH/EUGH
  • Leuchtmittel mit 30000h
  • WaMa
  • C19-bedingt der Import von Ramschprodukten stark zurückgegangen ist
  • HH-Hafenwirtschaft stöhnt und nach stattlichen (sic!) Hilfen ruft, kann doch nur positiv bewertet werden.
Ich weiß nicht, was das alles mit dem vorliegenden Thema zu tun hat, vielleicht gründest du demnächst eine neue politische Partei? Oder ist das ein weiteres Kapitel aus deinem Roman?

Keine Angst, den kenne ich schon. Es ist ja nur letztendlich eine Beweistlastumkehr, wo denn der Käufer nachweisen muss, dass der Ausfall der Lampen schon beim Kauf verdeckt vorgelegen hat. Da mehrere betroffen sind, ist dies offensichtlich und würde auch jeder SV so bestätigen, also in dem Punkt hätte der Händler schlechte Karten, sollte es zum Prozess kommen, außer der Käufer hätte so einen Luschenanwalt, vor denen man sich echt fernhalten sollte. Aber ich denke, dass dürfte nicht das Problem sein, sondern wer für den Aufwand der Demontage und Montage aufkommt.

Vermutlich eben nicht....

Um mal auf das Thema zurückzukehren: aus den spärlichen Informationen, die bis jetzt seitens TE vorgelegt sind, vermute ich, dass die Leuchte zwei Netzteile hat, wovon jetzt eins defekt ist. Er müsste dann die Leuchte abmontieren (die Höhe kommt mir aus Bild #3 nicht so hoch vor) und zum Händler zurückbringen. Wenn nur Gewährleistung vereinbart wurde, müsste er mit einem Gutachten beweisen, dass der Fehler bereits seit Anfang vorliegt. Das sprengt jeden vernünftigen Kostenrahmen. (Soviel zum Thema "nur" Beweislastumkehr). Alles was darüber hinausgeht, wäre Kulanz vom Händler...
(wie gesagt, nur meine Vermutung)
 
Der Händler muß nur für das An und abhängen der Leuchte aufkommen wenn dieses Bestandteil des Vertrages war.
Also Leuchte inklusive Montage gekauft.

Abgesehen davon wäre auch eine Reparatur der Leuchte nur möglich wenn man diese ab hängt.
 
Wenn eine Leuchte in den 2 Jahren aussteigt und nicht übermäßig benutzt wurde ist durchaus von einem verdecktem Mangel auszugehen. So einfach von Beweisumkehr zu sprechen geht an der Praxis vorbei.
Zu dem Thema Rückruf von Herstellern denke mal darüber nach warum die Hersteller das tun. Richtig weil sich da ein Produktfehler verborgen hat der von Anfang an bestand.
 
Ja in der Praxis geht auch die Dauer der normalen Gewährleistung vorbei. Diese müsste bei vielen Produkten deutlich länger sein! Aber das her ja nicht das Problem, sondern, wer dafür aufkommt, die Leuchte von der Decke zu nehmen, da diese in 4,5m Höhe angebracht ist und wo es genau steht, dass der Hersteller/Händler nicht dafür aufkommt.
 
Wenn ich Eine Leuchte inklusive Montage kaufen ist dies die geschuldete Mangelfreie Leistung.
Wenn die Leuchte dann nicht funktioniert ist es auch am Errichter diese kostenlos ab und wieder auf zu hängen.

Anders ist es wenn ich bei A die Leuchte kaufe und bei B die Montage bestelle.
Dann hat A nur eine funktionierende Leuchte zu liefern und B nur eine mangelfreie Montage zu erbringen.
 
Diskutiert ihr immer noch herum, wer die Lampe montiert hat? Steht ja in #1: der TE müsste sie runternehmen und ins Möbelhaus bringen.

Wird ihm auch so nichts anderes übrigbleiben. Wenn das nicht auswechselbare Leuchtmittel sind (und so schauen die nicht aus) muss die Leuchte sowieso abmontiert werden, um einen eventuellen Fehler zu finden.
Aber ich fürchte, das ist eher eine unreparierbare Leuchte.
 
Thema: LED Deckenleuchte - Eine Hälfte funktioniert

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