also ich hab jetzt nicht nochmal in der bgv nachgelesen, aber soweit ich weiß, darf nicht jeder einfach so ne leiter prüfen. ich persönlich kam in den "genuß" eine unterweisung in der leiterprüfung zu bekommen und hab dafür ein zertifikat bekommen womit ich nun leitern prüfen darf.
was mir das nun bringt weiß ich nicht, denn es kam noch nie dazu, dass ich wirklcih ne leiter prüfen musste, bzw. gar dazu, dass etwas mit ner leiter passiert ist. kann natürlich auch sein, dass bei uns im geschäft nur so ne unterweisung nochmal extra gefordert wurde (von wem auch immer). diese schulung wurde damals von zarges bei uns im geschäft gemacht.
im prinzip ist da wirklcih nix schlimmes dran so ne leiter zu prüfen, darum sollte es theoretisch jeder machen können.
und so ein protokoll könnte man z.b. bei zarges bekommen. wir haben unsere protokolle anhand dieses vorgefertigten protokolles von zarges selbst geschrieben und diese werden auch abgeheftet. ich dneke mal es muss nur daraus hervorgehen welche leiter wann geprüft wurde - sprich, die leiter muss eindeutig identifizierbar sein (inventarnummer oder so) und es wird ein prüfaufkleber angebracht. außerdem muss auch so ein piktogramm zur bedienung der leiter aufgeklebt sein (bei neuen leitern ist es drauf, und wenns ab ist, dann muss es erneuert werden).
so, das ist das, was ich noch zum thema leitern weiß.