Nein muß sie nicht.
Aber die Leitung muß den Nennstrom einer Sicherung tragen können.
Es könnte sich z.B. folgende Situation ergeben:
Eine Leitung mit der Länge 100m läuft auf 5m durch einen Bereich mit einer Temperatur von 40°C, der Rest 25°C
Um nicht auf gesamter Länge einen deutlich höheren Querschnitt legen zu müssen kann man durchaus in dem 40°C Bereich einen höheren Querschnitt legen und danach wieder auf den niedrigeren klemmen.
Auch könnte man zur Verringerung des Spannungsfalles einen Teil einer Leitung im Querschnitt erhöhen.
Was viele gerne tun, ist im Schaltschrank oder Verteiler den Querschnitt der Drahtbrücken einen Nennquerschnitt gegenüber der Zuleitung zu reduzieren, dies ist so pauschal nicht richtig.
Das kann richtig sein in folgender Situation:
Ein Verteiler bekommt eine 35mm² Zuleitung und ist mit 63A abgesichert. die 35mm² wurden gewählt um den Spannungsfall der langen Zuleitung gering zu halten.
Die Brücken im Verteiler sind ja gerade mal 100-300mm lang. Hier kann man durchaus 16mm² Brücken verwenden, dieser Querschnitt kann 63A tragen auch in der Situation der Erwärmung im Verteiler, für den Spannungsfall ist das kurze Stück nicht ausschlaggebend (gerade mal 0,012%).
Was nicht zulässig wäre: Zuleitung 10mm² bei 63A und die Brücken dann nur 6mm²
6mm² kann die 63A nicht tragen, die Vorsicherung kann den Leitungsschutz nicht erfüllen.