Leitung angebohrt

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Rainmen

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Industrieelektroniker/ Gerätetechnik
Hallo bei renovierungsarbeiten wurde eine in der Decke schräg verlaufende 5X16 NYM Leitung angebohrt.Die Betondecke ist mit ca. 5cm Heraklit verkleidet.Der Vermieter möchte jetzt die Instandsetzungskosten ersetzt haben ca 180 Euro was ich nicht einsehe da ich mal etwas anderes über Leitungsverlegung gelernt habe. Wer kann mir mit den entsprechenden Vorschriften,Din,VDE da ich als Leiharbeiter hierzu keinen Zugang mehr habe und als Industrieelektroniker Elektroinstallation nicht so oft vorkommt helfen.Sollten mehr Infos von Nöten sein bitte fragen.
Andreas
 
Hallo,
ist die Leitung wirklich schräg also "von einer Seite zu anderen seite verlegt"?
5x 16 hast du die Hauptleitung erwischt?
 
Die Leitung ist übereck verlegt worden so ca. 50-60 cm von der Ecke. Ja es war die Hauptleitung für zwei Wohnungen.
Andreas
 
Muss ich selber erstmal nachschauen. Meiner Meinung nach ist das eh Pfusch. Eine Hauptleitung im Heraklit verlegt. Gehört doch in die Betondecke mit entsprechendem Schutzrohr. Oder in einem gemeinsamen steigschacht an der Wand nach oben. Zu deinen 180 Euro. Zahlt das nicht deine Versicherung?
Melde mich wieder...
 
Die Leitung liegt in der Betondecke wenn man das so nennen kann. es ist ca 1 cm Beton zwischen Decke und Leitung. Das Haus Ist übrigens Bj.ca. 1961/62.
Andreas
 
Zur Haftungsfrage:
In welcher Eigenschaft hast du den Fehler verursacht?
Als Mieter,
Als Angestellter einer Firma, die mit der Renovierung beauftragt ist?
 
Hallo,
Ein Foto wäre sehr hilfreich .....

Was wolltest du befestigen/aufhängen ?
 
Den Schaden hatt meine Freundin als Mieterin verursacht.
Leider gibt es vom Schaden keine Fotos. Es sollte eine Lampe befestigt werden .
 
Dann mach wenigstens eine Skizze, damit man es sich vorstellen kann (mit den genauen Maßen)
 
Wie fügt man denn hier ein Bild ein. Könnte ein Bild von der RepStelle machen lassen und den Leitungsverlauf ein zeichnen ?[/url]
 
Rainmen schrieb:
Den Schaden hatt meine Freundin als Mieterin verursacht.
Leider gibt es vom Schaden keine Fotos. Es sollte eine Lampe befestigt werden .

Dann haftet die private Haftpflicht deiner Freundin für den Schaden.
 
Leider hat meine Freundin keine Haftpflicht.
Das mit dem Bild einfügen habe glatt über sehen
 
Egal wie, man hätte sich vorab über die Lage möglicher Leitungen informieren müssen. Hier haftet meiner Meinung nach der Verursacher, was aber auch kein Problem sein dürfte. Oder hat sie keine Haftpflicht? 180 Euro sind sogar ein anständiger Preis für einen solchen Schadensfall.

MfG
 
Verlegung Hauptleitung

Hallo,

gibt es da aber nicht die DIN 18015 die sagt, das Hauptleitungen nur in leicht zugänglichen Räumen zu verlegen sind.....von Decken steht da eigentlich nichts..........
 
Hallo "Rainmen"!
Also ich muss dir sagen, normal ist das nicht!
Gerade wegen diesen 5 x 16 mm^2 Leitung.
Nun wenn deine Freundin wirklich als Mieterin die Leitung angebohrt hat obwohl sie nur gerade an dieser Stelle ne Lampe haben wollte, heißt dass noch lange nicht das sie schuld daran ist nur weil die Zuleitung gerade dort verläuft wo sie eben nicht verlaufen sollte.
Kann sein das in den 60er Jahren die VDE Bestimmungen eben noch nicht so weit waren und es beliebig verlegt worden ist.

Ich denke mal, wenn dein Vermieter ne Versicherung hat, dann sollte er es seiner Versicherung melden. Dies solltest du im vorschlagen.
Woher hätte man auch wissen sollen, dass gerade da an dem Punkt die verflixte Leitung verläuft!
Wenn deine Freundin ne Haftpflichtversicherung hat, dann denke ich, zahlt es die Versicherung.
 
Die DIN 18015 macht Vorgaben über die korrekte Leitungsverlegung in dafür vorgesehenen Installationszonen.

Nur an und in Decken darf die Leitung auf dem kürzestem Wege verlegt werde ( Also auch Quer)
Wie immer ist das ein Teil der Vorschrift zum anderen gehört der Sachverstand.
Sollte zum Zeitpunkt der Leitungsinstallation (Zuleitung VT ) auch der Lampenanschluss an dieser Stelle geplant worden sein war die Gefahr der Beschädigung dem Installateur bekannt. Die VDE macht hierzu auch verleichbare Angaben.z.B Soll die Kabelverlegung oberhalb von Fenster erfolgen ist das einschlagen von Gardinenhaken zu berücksichtigen. D.h der Installateur hat auch die Umgebung seiner Installation wahr zu nehmen.

Ich gehe davon aus das Du bei der Montage zumindest das Leuchtenkabel beachtet hast was man ansonsten zu Recht Dir anlasten könnte.

Wie immer ist man hinterher viele schlauer.
Dennoch würde ich diese Fakten dem Vermieter
vortragen.

Viel Erfolg
 
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