Leitungsquerschnitt reduzieren

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Atomkern1110

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Hallo,

ich habe draußen im Garten eine Zuleitung von NYY-J 5x2,5mm² liegen. Nun möchte diese Zuleitung mit einem NYY-5x1,5mm², das habe ich noch als Rest da, verlängern und 3 Leuchten bei einer Gesamtleistung von 30W anschließen. Kann man das bedenkenlos installieren, von 2,5 auf 1,5mm²? Da dürfte doch eigentlich nichts passieren.
 
Kannst du so machen, sofern die Leitung nicht höher als 16A abgesicherti ist.
 
Diese Antwort ist zu kurz.

Erst mal wäre zu klären ob eine Verlängerung des vorhandenen Stromkreises überhaupt möglich ist.
Erfahrungsgemäß sind gerade Stromkreise Für Außenbereiche schon von vorne herein unterdimensioniert da dort meist einiges an Länge zusammen kommt.

Der Spannungsfall von 3% ist ein zu halten, der Kurzschlußstrom muß gewährleistet sein.
Die Dimensionierung hat auf die Vorsicherung zu erfolgen.
Wenn dort nur 30W benötigt werden kann man möglicherweise durch herabsetzen der Sicherung oder Einbau einer kleineren Sicherung am Anschlußpunkt der Verlängerung eine Lösung erarbeiten.
 
Reduktion ist unzulässig nach VDE.
Wie soll das jemand am Abgang erkennen, das am Ende die Impedanz schlagartig runtergeht.
Wie lang soll denn der 1,5 qmm Stich sein?
 
Er meint..

schaue ich in die VT sehe ich ein 5*2,5mm² was ich dann mit xxA absichere.
Niemand schaut aber den Leitungsweg nach und man dann kaum erkennen das hinten nur ein 1,5mm² dran ist


Wäre im Verteiler ein 1,5mm² und hinten an ein 2,5mm² kann man eine Querschnittsänderung erkennen

siehe auch
https://www.elektropraktiker.de/ep-2006 ... ead64035aa
 
Auch wenn da ein 6mm² von der Sicherung weggeht und mit 16A abgesichert ist kannst und darfst du nicht ohne Prüfung einfach die Sicherung erhöhen! Es gibt einen Grund warum diese Leitung nur mit 16 A abgesichert wurde! ZB extreme Leitungslänge und der Spannungsfall bzw der Überlastschutz wird mit 2,5mm² eben nicht eingehalten! Sofern die Sicherung den Schutz auch der dünneren Leitung gewährleistet ist keine weitere Sicherung bei Querschnittverringerung nötig.
 
Atomkern1110 schrieb:
Hallo,

ich habe draußen im Garten eine Zuleitung von NYY-J 5x2,5mm² liegen. Nun möchte diese Zuleitung mit einem NYY-5x1,5mm², das habe ich noch als Rest da, verlängern und 3 Leuchten bei einer Gesamtleistung von 30W anschließen. Kann man das bedenkenlos installieren, von 2,5 auf 1,5mm²? Da dürfte doch eigentlich nichts passieren.

Das würde ich allerdings genauso sehen
Wer will denn vom mir verlangen, wenn ich ein Gartenhaus am anderen ende der 2,5mm² Zuleitung habe, soll ich die Installation in denen deswegen auch im gleichen Querschnitt deswegen verlegen???
 
Erstens bin ich der Meinung, daß wenn überhaupt die Impedanz steigt, und zweitens daß niemand ohne Nachweis Absicherungen zu erhöhen hat.

Insofern: Statthaft!
 
ego1 schrieb:
Erstens bin ich der Meinung, daß wenn überhaupt die Impedanz steigt, und zweitens daß niemand ohne Nachweis Absicherungen zu erhöhen hat.

Insofern: Statthaft!
Nicht nur statthaft, sondern letztendlich auch seine Sache wie er es macht, auch wenn es nicht statthaft wäre. Einen evtl. Schaden wird er selber tragen und Normen sind letztendlich Empfehlungen, deren Einhaltung freiwillig ist.
Diese spielen evtl eine Rolle, wenn ein Dritter bei ihm die Leitung (gegen Geld) legt und nichts anderes vereinbahrt wurde.

Und die EVU arbeiten nur so. Da liegt eine 150mm"-Leitung in der Erde und es wird mit Muffen mit 35mm" zu den Häusern abgezweigt.
Selbst wenn diese Leitung so überlastet werden würde, so dass die Sicherung nicht auslöst, würde diese in der Erde verdampfen und nichts weiter passieren.
Der Fall hier wäre vergleichbar.

mfG
 
Erstens bin ich der Meinung, daß wenn überhaupt die Impedanz steigt, und zweitens daß niemand ohne Nachweis Absicherungen zu erhöhen hat.

Insofern: Statthaft!


Der Kurzschlussfall ist hier unstreitig.

Einzig der Überlastfall und Spannungsfall könnte zum Problem werden.
Es wäre wenig sinnvoll wenn man immer hinterfragen muss ob sich der Querschnitt ändert. Das bekommt niemand mehr geprüft.
Darum keine Querschnittsveränderung bis zur nächsten Klemmstelle.
 
Normen der VDE sind keines Weges nur Empfehlungen sondern sind gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes §§49 verbindlich ein zu halten.
Abweichungen dürfen nur erfolgen wenn mit dieser Abweichung gleiche oder Höherwertige Sicherheit erreicht wird.
Der Nachweis dieses ist im Allgemeinen spätestens vor Gericht nur sehr schwer zu erbringen wenn überhaupt.

Auch durch zu hohen Spannungsfall können Schäden entstehen, die über den bloßen Defekt von Geräten hinausgehen.
 
elektroblitzer schrieb:
...
Darum keine Querschnittsveränderung bis zur nächsten Klemmstelle.
k. A. wie das anderweitig gelöst wird. Aber in den allermeisten Fällen wird es sich dabei um Klemmstellen handeln.
 
k. A. wie das anderweitig gelöst wird. Aber in den allermeisten Fällen wird es sich dabei um Klemmstellen handeln.

Natürlich meinte ich damit eine inspierzierbare Klemmstelle. Also Dose. Was ja häufig gemacht wird ist eine Muffe gesetzt und das sogar Unterputz die keiner findet.
Dann bricht bei mir immer die Unsicherheit wie lang ist welcher Querschnitt. Sicherlich kann man die Impedanz messen um daraus Abschaltbedingungen abzuleiten.
Aber wenn man mit 10 qmm abgeht und es kommen nur 1,5 qmm an gibt das Unsicherheit. So einen Fall hatten wir erst.
 
In diesem Fall Klingeln bei mir alle Alarmglocken , denn da muss es irgendwo eine Klemmstelle geben. Sofern aber auch die 10mm² entsprechend dem 1,5mm² abgesichert sind seh ich da keine Probleme! Extrem , das ich erlebt habe war ein 95mm² mit 16A NH abgesichert. Diese Leitung war nur 450m lang und versorgte im Pumpenhaus eine Steckdose und 4 Leuchtstoffröhren!
 
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