Leitungsverlegung über einer Dusche

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schwarzwaldhase

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Hallo, benötige dringend Hilfe.
Bin gerade bei der Sanierung meines Bades!
Darf ich ein NYM 5x6mm² in einer Höhe von 2,40m(also direkt unter der Decke)Unterputz verlegen?
Es gibt doch bestimmt Vorschriften hierfür (innerhalb der Reichweiter einer Dusche/Badewanne ect.)
Drigend, wer kann mir helfen?

Danke :lol:
 
Leitungsverlegung über Dusche

Hallo,

wofür ist das 5x6mm² gedacht ?
 
Baderauminstallation Badezimmerinstallation

Hallo ,
nach VDE701.52 : nur erlaubt mit (enthaltenem) Schutzleiter und FI mit Fehlerbemessungsstrom kleiner gleich 30mA.

....siehe Auszug aus
http://eltechnik.50webs.com/0100-701_e.htm
701.52 Kabel- und Leitungsanlagen
a) ...auf Putz bzw. bis zu einer Tiefe von 6 cm unter Putz oder hinter Verkleidungen
nur verlegt werden, wenn diese
- der Versorgung von elektrischen Betriebsmittel in diesem Räumen dienen und
- einen Schutzleiter enthalten
(bei SELV, PELV oder Schutztrennung auch ohne Schutzleiter)

b) ...andere Stromkreise muß eine Restwanddicke von mindestens 6 cm vorhanden
sein. Ist dies nicht möglich, dürfen Kabel und Leitungen nur
- mit SELV, PELV oder Schutztrennung angewendet werden oder
- die Stromkreise müssen mit FI (RCDs) I <30mA geschützt werden und einen Schutzleiter enthalten.

Gruß,
Gretel
 
Hallo Edi,

erstmal danke für die schnelle Antwort :D

Dieses 5x6mm² wird für einen Durchlauferhitzer mit 32Kw
benötigt.
Dieser ist in einer Entfernung von 2m an der Wand fest installiert.
Ich hoffe dies hilft dir weiter.

Gruß Schwarzwaldhase :)
 
Hallo,

sieh dir die Ausführung von Gretel an.....
damit ist alles gesagt.........
Kurz : es ist erlaubt wenn alle Sicherheitsvorgaben beachtet werden...
Denke an FI ,Potentialausgleich ,die Schutzbereiche usw.....


Ist 5x6 mm² nicht ein bißchen wenig....?

5x6 in Verlegeart C nach meiner Tabelle nur bis 43 A....
 
Hallo Edi

´tschuldigung war ein Fehler von mir!
Das Gerät hat 32A und 24Kw, es reicht also ein 6mm² aus.

Gruß
 
Moinsen,

wenn ich richtig informiert bin muß ein Durchlauferhitzer im Bad nicht über einen FI abgesichert werden! Der DH erzeugt recht hohe Ableitströme über den Pe. Der FI könnte dann recht häufig fliegen. Abgesehnen davon kann man die Leitung in 2,25m Höhe über der Dusche verlegen da die Schutzbereiche 0,1 und 2 nur bis dorthin bergrenzt sind. Alle Angaben sind ohne Gewär !!
 
Hallo,

Im TT-Netz sind RCD's (Fi's) mit Fehlerbemessungsstrom kleinergleich 30 mA vorgeschrieben, auch für den DLE !

Im TN-Netz ist der RCD nur für Bad , Außenbereiche (und in speziellen Fällen uach für Anderes) vorgeschrieben, ich denke, dass der DLE da auch mit einbezogen werden muss.

Ableitströme gegen Pe sind mir nur bei lüftern bekannt.
 
Hallo,

hatte die Info aus den Tiefen meines Langzeitgedächnises gekrammt und dann doch lieber noch mal in der VDE nachgeschaut. In der VDE 0100 Teil 701.412.5 ( Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtungen (im Bad)) steht fogendes:
Der zusätzliche Schutz durch Fehlerstromschutzeinrichtungen wird nicht gefordert für Stromkreise: -die aussschließlich der Versorgung von fest angeschlossenen Wassererwärmern dienen.
Also auch Durchlauferhitzer. Beim TT-Netz hast du vollkommen Recht, aber bei Wohnräumen gehe ich eher von TN-C-S bzw. TN-S Netzen aus.
Naja, wenn es mit FI funktioniert sollte schadet er ja nicht. Die Sache mit den Ableitströmen hab ich mal so aufgeschnappt. Der physikalische Beweis steht noch aus.

Gruß
Tobi
 
Tobi1505 schrieb:
aber bei Wohnräumen gehe ich eher von TN-C-S bzw. TN-S Netzen aus.

Hallo!

Wie kommst du dadrauf? Es kann in Wohnräumen genauso gut TT vorliegen!

TN- Netze finde man zumeist in Altbauten (Stichw. klassiche Nullung), TT in Neubauten.

:wink:
 
Ich definiere die Netzformen fogendermaßnen:
TN-C = Kombinierter Neutral und Schutzleiter also klassische Nullung
TN-S = seperierter N. und Schutzl. also aufgeteilt
TN-C-S = Aufteilung des PEN in der Verteilung in Neutralleiter und Schutzleiter
TT = Alle Betriebsmittel im Netz werden auschließlich über einen zusätzlichen Erder bzw. einzeln über eigene Erder geerdet.
Der zusätzliche Hifserder (Bandeisen oder Stabereder)
im Haus erfüllt nicht die bedingungen eines TT- Netzes da sie mit dem vom EVU gelieferten PEN bzw PE verbunden werden. Kann sein das es da regionale Unterschiede gibt, bei uns sind TT-Netze jedenfalls äußerst sellten.
 
Hallo,
stimmt ja soweit alles.....

Es ist wirklich sehr regionsabhängig..

Im Osten z.b. gibs mehr TN !
 
Moin Heimwerker,

im Norden scheinen TN-Netze auch verbreiteter zu sein. In Schleswig-Holstein ist mir kein EVU bekannt, das TT fordert.
Eine ganz gute Übersicht dazu gibt es bei Hager. Klarheit können natürlich letzendlich nur die TAB des zuständigen EVU herstellen.

Gruß,
Christian
 
Moin Heimwerker!

Ja genau, schrieb ich forderte, meinte ich bereitstellt. War ein klein bißchen im Streß und hab meine Wortwahl nicht so bedacht. Danke für Deine Korrektur.
Wobei fordert manchmal doch paßt, wenn das Netz de facto ein TN-C ist, Neuanlagen aber nur als TT errichtet werden dürfen, für Bestandsanlagen jedoch TN noch zulässig ist.

Gruß,
Christian
 
Hi,
dann ist das netz offiziell ein tt, obwohl noch ein pen vorliegt, dieser aber nicht als solcher gesehn werden darf, nen bisshcen kompliziert das ganze....!

Man kann bzw. muss höchstens ein lokales TT erstellen.
 
Moin Heimwerker,

Nun bin ich ein wenig verwirrt. Also TT mit PEN kenn ich nicht. TT mit N und extra Erder ist klar. TT mit PEN ist dann meines Erachtens wieder eine TN-Netz mit Hilfserder weil der Pen ja eine Schutzfunktion hat und der Anlagenerder erst bei einer PEN-unterbrechung zum tragen kommt. Alles andere würde ja auch bedeuten, dass bei einem Neubau ein Haupt FI immer zwingend vorgeschrieben wäre(wegen TT-Netzform).
Naja, wenn es sich beim oben genannten Fall mit dem Durchlauferhitzer wirklich um ein TT-Netz gehandelt hätte wäre dann ja eh schon ne Absicherung über den Haup-FI da.

Gruß Tobi
 
Moin Tobi,

Nun bin ich ein wenig verwirrt. Also TT mit PEN kenn ich nicht.
das kannst Du auch nicht kennen, weil es das nicht gibt.
Was ich meinte sind Netze, bei denen das EVU von TN auf TT umstellt. Dann ist es oft so, daß Bestandskunden bei TN bleiben dürfen, für Neuinstallationen jedoch nur TT zulässig ist, weil offiziell ja auch TT geliefert wird.
Somit erfüllt dann der N bei Bestandskunden die Funktion eines PEN, bei Neuinstallation muß er jedoch wie ein N behandelt werden. Der N erfüllt dann also auch die Bedingungen, die ein PEN erfüllen muß, wird aber bei neuen Anlagen nur als N angesehen.

Huch, jetzt ist soviel Wirbel, um einen kleinen Verschreiber von mir entstanden. "Das hab ich doch nicht gewollt"[Zitat Otto Waalkes]:)

Gruß,
Christian
 
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