Leitungsverlegung

Diskutiere Leitungsverlegung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich hab mal wieder ´nen haarigen Bau. Steigeleitungen sollen in einem stillgelegtem Schornstein ( vom Schornsteinfeger freigegeben...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
V

vlameister

Beiträge
30
Hallo Leute,

ich hab mal wieder ´nen haarigen Bau. Steigeleitungen sollen in einem stillgelegtem Schornstein ( vom Schornsteinfeger freigegeben ) zusammen mit der Gas-Steigeleitung verlegt werden!
Was haltet Ihr davon ?
 
verboten.

Stegleitungen gibts nur unter Putz.

NYM mit entsprechenden Zugentlastungen sind erlaubt.

[EDIT]
Uups gerade nachgeslesen Steig und nicht Steg-Leitungen.

Ja erlaubt.

Zur Verlegung von Gas leitungen gibts alleridings eigene Vorschriften. Alleine das Thema Entlüftung.
 
Wahrscheinlich nicht erlaubt. Ich gehe davon aus das die Leitung einfach in den Kamin "geworfen" wird.
Es kommt dann früher oder später zu Isolationsdefekten, wenn die Weichmacher verschwunden sind.

Begründung: Eine Mantelleitung muss vertikal mit 400 bis 550 mm je nach Gewicht an der Wand befestigt werden. Hierzu kann man Steigeleitern, Greif-Iso Schellen etc. verwenden.
Nachzulesen in der VDE0298.

Wir der Kamin aufgemacht. Die Leitung mit Schellen oder Steigeleitern eingebracht und nachher nach DIN 4102 fachgrecht verschlossen bestehen keine Einwände.
 
wie ist das dann bei senkrechten Isolierrohren?
 
Hatte dieses Thema kürzlich mit nem GWS-Installateur und mein Kanal hätte prima in dessen Schacht reingepasst. Ich weiss es nicht genau, aber er meinte, dass es nicht erlaubt sei. Ja klar, wenn die Gasleitung platzt dann, funkt auch die Zuleitung - Na ja, wenn sowas gleichzeitig passiert, dann haben wir wahrscheinlich wirklich ein etwas grösseres Problem als nen Falschparker vor der Einfahrt. Ich glaub, dann fällt uns was sehr Grosses auf die Mütze.

Trotzdem scheint es da im Gasbereich böse Vorschriften zu geben, der hat auch alle Meter lang Schlitze in seinen Kanal gehauen, um das zu entlüften. Über den Sinn kann man wohl trefflich streiten, aber anscheinend sind das die Vorschriften?!?
 
@ elektroblitzer , dein Argument mit dem Weichmacher ist aber etwas weit hergeholt?
Daß eine "fliegende/hängende" Installation in einem stillgelegten Kamin vorschriftswidrig wäre!
Mir kommen das so Erinnerungen an ehemalige Baustellen (MFH), da schwant mir aber dann schon Böses.
Nur gut daß ich dort keine Bauleitung hatte, dafür gab es ja dann einen E-Mstr..
Nur interessant ist das schon wie heut mit div. Vorschriften und VO umgegangen wird.
Von einem Meister darf man ja meisterhafte und vorschriftsmäßige Arbeit erwarten.
Der Sachverhalt sollte vllt. doch noch mal genauer erläutert werden.
 
fuchsi schrieb:
verboten.

Stegleitungen gibts nur unter Putz.

NYM mit entsprechenden Zugentlastungen sind erlaubt.

Würde hier lieber zu NYY-J greifen mit entspr.
Befestigung+Kabelschutz (Rohre).
 
Ob NYM oder NYY an der Wand befestigt werden muss die/das Leitung/Kabel.
 
elektroblitzer schrieb:
Ob NYM oder NYY an der Wand befestigt werden muss die/das Leitung/Kabel.

Hallo innerhalb von einem Dachständerrohr führt ja auch eine Zuleitung zur Panzersicherung . Eine Zugentlastung gibt es ja da höchstens bei der Einführung in dieses, so an die 4 m hängt dann ein Kabel frei im Rohr.Bei Unterwasserpumpen etwa wird das Pumpenkabel schon mal 60 m lang und mehr ja auch nur in größeren Abständen mit Isolierband oder Gummisrippen am Pumpen-Rohr befestigt.
mfg sepp
 
Nun es gibt einen Unterschied ob starr oder flexibel.
 
Also Leute, mir ging es eigentlich um die Frage ob , eine Verlegung mit einem Gasrohr zusammen OK ist. In der 0100-520 steht dass, bei einer Näherung zu nicht elektrischen Anlagenteilen man sicherstellen muss dass, die Leitung keinen schädlichen Enflüssen ausgesetzt wird. Wenn also seitens des Heizungsbauers gegen einer Gas/Elektroleitung verlegung nichts spricht, darf man es so installieren.
 
Die Leitung kann durch ihr Eigengewicht zum Fließen Führen. War in diesem Zusammenhang bei einem Hersteller mal in den FAQ. Leider finde ich diesen Beitrag nicht mehr.

Da sollte Mann genau in die Technischen Daten sehen.
 
Das Thema wäre dann wohl mal ein Beitrag / Anfrage in der de-online.info etwas wert.
 
Das Thema kann man Nachlesen in "Die vorschriftsmässige Elektroinstallation" Wohnungsbau, Gewerbe, Industrie, Hüthis und Pflaum, ISBN 978-3-7785-4049-7, Seite 355 ff.
 
Hallo,
also ich habe noch keinen isolationsfehler gesehen der durch so eine Installation enstanden ist.Allerdings installieren wier auch keine Hochhäuser :)
Ich würde wohl die Leitung zusammen mit der Gasleitung verlegen, was soll dabei passieren ? Selbst im Fehlerfall.
 
@Myxin
Macht es eigentlich einen Sinn selbst zu überlegen ob etwas gefährlich sein kann? Wohl nur dann wenn eine Norm fehlerhaft ist.
Bei der Anwendung reicht es doch wenn die Norm befolgt wird.
 
Macht es eigentlich einen Sinn selbst zu überlegen ob etwas gefährlich sein kann?

Um Gottes willen, bloß nicht selbst überlegen....
:roll: :roll: :roll:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Leitungsverlegung
Zurück
Oben