Leuchten SK I allpoliger Schalter?

Diskutiere Leuchten SK I allpoliger Schalter? im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, sind für Wandleuchen (Schutzklasse I) mit einem Metallgehäuse und einer Schukostecker-Zuleitung allpolige bzw. 2 polige Schalter...
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Dietah

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Hallo,
sind für Wandleuchen (Schutzklasse I) mit einem Metallgehäuse und einer Schukostecker-Zuleitung allpolige bzw. 2 polige Schalter vorgeschrieben?

In der DIN EN 60598-1 konnte ich dazu nichts finden.

Gruß

Dietah
 
Nein ist nicht vorgeschrieben solang der PE mitgeführt und der Schutz gegeben ist.

edit: frage, hast du die lame so gekauft?
 
Ja. Ich hatte beim Berühren des Leuchtenkörpers das Gefühl eines leichten Kribbelns woraufhin ich die Leuchte mal gemessen habe.

Wenn der Stecker so eingesteckt ist, dass die Phase auch an dem geschalteten Leiter anliegt, ist natürlich alles ok.

Stecker andersrum reingesteckt und ich konnte trotz der Schalterstellung "Aus" einen Strom an der Lüsterklemme messen, sowohl Phase als auch Neutralleiter. Soweit ja auch logisch. Da der Strom durch die Leuchte bis zum Schalter geht.

Beim Berühren des Gehäuses mit dem Finger auf dem Stromprüfer gabs dann wieder dieses Kribbeln, was ich jedoch für logisch halte, da der Strom dann ja über meinen Körper zum Schutzleiter fließt. Ich frage mich nur warum es beim ersten Mal gekribbelt hat wo ich nur das Gehäuse berührt habe.

Oder hab ich ein Verständnisproblem?
 
Da es sich hier um ein ortsveränderliches Betriebsmittel handelt ist der Schalter auf jeden Fall 2polig auszuführen, da laut VDE der N nicht allein geschaltet werden darf!

Besonders lebensgefährlich wird ein solches Gerät an einer Installation mit "klassischer Nullung" beim Abschalten liegt dann die Netzspannung am Gehäuse!!!

Nur wenn sichergestellt ist, daß mit Betätigen des Schalters ausschließlich der L geschaltet wird darf eine einpolige Abschaltung erfolgen. (ortsfeste Betriebsmittel)
 
Octavian1977 schrieb:
Besonders lebensgefährlich wird ein solches Gerät an einer Installation mit "klassischer Nullung" beim Abschalten liegt dann die Netzspannung am Gehäuse!!!

"klassischer Nullung" darf nur an der festen Installation durchgeführt werden.
Für das Gerät macht das dann keinen unterschied. zur normalen Nullung im TN-S, da bei "klassischer Nullung" ab Steckdose TN-S vorliegt.
 
Schutzleiter ist ja vorhanden.

Es muss also zweipolig sein, da durch das Verdrehen des Steckers N und Phase vertauscht werden können?
 
Dietah schrieb:
Schutzleiter ist ja vorhanden.

Es muss also zweipolig sein, da durch das Verdrehen des Steckers N und Phase vertauscht werden können?


Es werden im Handel jedoch 1Pol. Schalter für Geräte und Leuchten angeboten. Wenn die nicht zulässig sind warum gibt es die noch?

Ich kenne eine Norm die 2Pol. Fordert nicht.

Beispiel
http://www.conrad.de/ce/de/product/702331/
 
Das wunderte mich auch, das mehrpolige Schalter schwer zu finden sind.

Die Steckerzuleitungen mit Kippschalter werden im Handel auch mit gleichlangen Leiterenden angeboten, obwohl der Schutzleiter länger sein muss als die beiden anderen. Dieser Vergleich ist nicht unbedingt verlässlich.

Danke für die Antworten.
 
@sps Es sagt ja auch keiner, daß 1polige Schalter generell verboten sind.
Bei Geräten mit Festanschluß kein Problem aber bei Steckeranschluß ist das eben nicht zulässig.

Stimmt auch bei klassischer Nullung liegt kein L am Gehäuse, da der PEN ja vor dem Schalter aufgeteilt wird.

Wenn es beim Berühren des Gehäuses kribbelt dann gibt es vermutlich ein Problem mit dem PE. entweder ist der in der Leuchte nicht richtig und dadurch wird die Spannung am Gehäuse nicht abgeführt, oder aber an der Steckdose ist der PE nicht mehr in Ordnung. Möglicherweise liegt eine Unterbrechung vor.
 
Octavian1977 schrieb:
@sps Es sagt ja auch keiner, daß 1polige Schalter generell verboten sind.
Bei Geräten mit Festanschluß kein Problem aber bei Steckeranschluß ist das eben nicht zulässig.

Hast du eine Quelle dazu?
 
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