Licht für Arbeitszimmer, T5, EVG, PEN?

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Fritz38

Guest
Schön, dass es dieses Forum gibt. Ich plane, meine Deckenleuchte im Arbeitszimmer zu ersetzen und brauche da wohl einen Rat.

Zur Zeit hängt in der Raummitte (4x5m) eine 20W-Tageslichtlampe in E27-Fassung am eigenen Kabel. Das ist irgendwie unbefriedigend.

Meine Idee ist, die Lampe zu ersetzen durch eine T5 Leuchtstoffröhre 1x25W, HE mit dimmbarem EVG, Osram DIM MULTIeco und einen LS/PD MULTI3 Sensor (Licht + Bewegung).

Mein Problem ist das Haus, Baujahr 1968 oder so. Die elektrischen Leitungen sind 2-adrig (in den Steckdosen gibt es eine Brücke zwischen Schutzkontakt und Nullleiter). Ich glaube, den nennt man dann PEN.

Ich habe gelesen, dass ein EVG den Schutzleiter zum Ableiten irgendwelcher Ströme verwendet. Kann ich ein EVG trotzdem verwenden und sollte ich den Schutzleiteranschluss des EVG an PEN anschließen?

Oder sollte ich das mit dem T5 vergessen?

Fritz
 
Hallo Fritz38,

meines Wissens nach, muss bei jeder Änderung an einem PEN System (Klassische Nullung) ein RCD für den geänderten Stromkreis nachgerüstet werden da der Bestandsschutz in diesem Fall erlischt.

Gruß Martin
 
Dann ist den Wissen falsch. In klassich genullten Stromkreisen kann und darf gar kein FI vorgeschaltet werden.

Das mit dem erloschenden "Bestandschutz" ist auch falsch.

Die richtige antwort muss lauten: Solange der Leuchtenanschluss den zum Zeitpunkt seiner Errichtung geltenden Vorschriften enspricht, und messtechnich in Ordnung ist, darf er weiterbetrieben werden. Bei Leuchten der SKI ist dann die klassiche Nullung durchzuführen.
 
Die Leuchte kann man auch an ein klassisch genulltes System anschließen.
Allerdings solltest Du generell darüber nachdenken das System auf dreiadrig umzustellen, da dieses einige Gefahren mit sich bringt besonders bei vernetzten Geräten (PC Drucker usw).

Das ein FI bei klassischer Nullung nicht eingebaut werden darf ist nicht wahr. Zur Zeit der klassischen Nullung gab es noch keine FIs und somit konnte man das auch nicht verbieten.
Es gibt dazu keine Regel die das verbietet. Allerdings wird es nicht sonderlich gut funktionieren da der Fi schon auslöst sobald ein geerdetes Gehäuse mit einem Geerdeten Teil in Berührung kommt.

Bei meinen Eltern ist allerdings seit Jahren ein Fi in einem noch teilweise genullten System verbaut. Er löst zwar öfter aus als normal aber auch nicht mehr als 2 mal im Jahr. besser mal zu häufig als gar nicht besonders bei den Gefahren der klassischen Nullung.
 
Octavian1977 schrieb:
Bei meinen Eltern ist allerdings seit Jahren ein Fi in einem noch teilweise genullten System verbaut. Er löst zwar öfter aus als normal aber auch nicht mehr als 2 mal im Jahr.
Der schaltet dann den PEN?
 
ja klar warum auch nicht? schließlich wird der L gleichzeitig mit abgeschaltet.

Allein dürfte man den natürlich nicht abschalten.

Der zweipolige Heizungsnotschalter hat früher ja auch L und PEN abgeschaltet.
 
Scheinbar schein es in den Köpfen immer noch nicht anzukommen: PEN Leiter dürfen nicht geschaltet werden! Und das aus gutem Grund.

Insofern ist die verbindung PEN und FI indiskutabel verboten.
 
Octavian1977 schrieb:
ja klar warum auch nicht?
Weil das meines Erachtens in DIN VDE 0100-540 "Erhalten der elektrischen Eigenschaften von Schutzleitern" verboten wurde.

Grüße

Marsu
 
Da schalt ich aber lieber den PEN mit ab als weiterhin die Risiken einer 40 Jahre alten klassischen Nullung in Kauf zu nehmen.

Das Missachten einer Norm ist zulässig wenn dadurch ein höheres Schutzziel erreicht wird.
Ein Abschalten der Stromversorgung um gefährliche Situationen zu verhindern ist meines Erachtesn ein deutlich höheres Schutzziel als ein PEN den man bei abgeschaltetem Strom bestimmt nicht mehr benötigt.

Die defekte Spülmaschine und Kühltruhe wäre sonst bestimmt nie aufgefallen.

Edit: Wer unbedinkt will kann denn PEN ja mit einem Hilfsschalter beim Abschalten über durch den FI brücken. Aufgrund der Probleme die ein PEN oft bereitet meines Erachtens keine gute Idee.


Nun klar die Anlage wird nicht immer so bleiben. Stück für Stück wird auf TN-S umgebaut, TN-C betrifft zur Zeit nur noch die Küche, Bad und Schlafzimmer.
 
Octavian1977 schrieb:
Das Missachten einer Norm ist zulässig wenn dadurch ein höheres Schutzziel erreicht wird.

So einen M*** ist mir bisher nicht untergkommem.

Lutz
 
Octavian1977 schrieb:
Das ein FI bei klassischer Nullung nicht eingebaut werden darf ist nicht wahr. Zur Zeit der klassischen Nullung gab es noch keine FIs und somit konnte man das auch nicht verbieten.
Es gibt dazu keine Regel die das verbietet.

Natürlich darf hinter einem RCD nicht mehr genullt sein. Wann soll das Teil denn auslösen?

Lutz
 
Klar löst das Ding aus.
Genau so wie einer im TN-S Netz auch.
Nur löst er zu häufig aus wenn z.B. ein geerdetes Gehäuse mit der Wasserleitung in Berührung kommt.

Frage: Wozu benötigt man einen Schutzleiter an einer Steckdose/Lampe die keine Spannung führt?
 
Gegenfrage: Wie sieht es mit dem Potentialausgleich zwischen dem Schutzleiter(welcher ja nach auslösen des FI in der Luft hängt) und dem Rest der Anlage aus?

Wie man es dreht und wendet: Sinnfrei, überhaupt nicht betriebssicher und zu recht und verboten.
 
wovor soll ein Kabel geschützt sein daß nicht in Betrieb ist?

Klar man könnte es anbohren aber da passiert auch bei TN-S nichts weiter.

Wozu einen PA ohne Strom?
 
Jetzt fragst Du schon zum 2. mal danach, was stört dich daran wenn im Kabel ein angeklemmter PEN bereits vorhanden ist, obwohl noch kein Strom fliest?

Andere wären froh darüber wenn die einen PEN hätten!
 
Es stört mich deswegen da der PEN immer ein Risiko mit sich bringt. Ansonsten ist es eher ein Beiwerk, daß dieser über den FI mit abgeschaltet wird.
 
Das ist jetzt aber interessant!

Bist Du eventuell Einer der die Kabel gerne abzwickt u. sich dann ärgert weil der FI fliegt?
 
nö ich gehöre zu denen die beim Abschalten des FI ganz froh sind, das es diesen gibt. Es passiert ja immer mal wieder, daß auf einem abgeschalteten Kabel doch noch Saft drauf ist.
 
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