"Licht legen" in ein Baumhaus

Diskutiere "Licht legen" in ein Baumhaus im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo an Alle, und der Wunsch, dass morgen überall solch schönes Wetter sein möge, wie wir es hier (nun endlich Mal) heute hatten. Aber nun...
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Hallo an Alle,
und der Wunsch, dass morgen überall solch schönes Wetter sein möge, wie wir es hier (nun endlich Mal) heute hatten.
Aber nun: Heute Vormittag, vielleicht durch das schöne Wetter angetrieben, kam mein übernächster Nachbar hier auf die Platte, so in etwa:
Du bist oder warst doch mal Elektriker, kannst Du mir nicht in mein „Enkel“-Baumhaus „Licht legen“ ?
Abgesehen von der Tatsache, dass ich es „könnte“, und auch die Sache voraus, ob ich es eben beim Nachbarn „darf“, -das Ding könnte ja auch bei mir auf dem eigenen Grundstück stehen, dann „darf“ ich es ja wohl.
Wie ist das mit so einem Baumhaus ?
Da sind ja nun die Kinder meist alleine und unter sich, könnten auch versuchen zu „montieren“, da nützt auch kein Schutzgrad IP XX und höher.
Im Kindergarten gibt es natürlich auch Steckdosen, die nicht immer und unbedingt mit einer „Kindersicherung“ versehen sind, aber da hat ja wohl offiziell das Personal die Aufsicht und die Verantwortung.
Wie ist das bei so einem Baumhaus,
abgesehen von der Tatsache, wenn ich als Kind so´n Haus gehabt hätte, dann bräuchte da keine elektrische Beleuchtung drin sein.
Aber ich bin alt – und die Ansichten ändern sich.
So, ich bin gespannt, ob es vielleicht (bestimmt) da doch eine Vorschrift gibt.
Besten Dank----schönes Wochenende.-
 
Zu dem Dürfen... wo kein Kläger da kein Richter...
Nur wenn mal was passiert, dann erinnert sich dein Nachbar ganz schnell wie böse du doch warst das du seine Kinder gefährden wolltest...

Aber zu dem Technischen:

Bau doch Niederspannungsbeleuchtung ein (12, 24V sind da gängig) und versuche 230V aus dem Baumhaus fern zu halten, oder in einem Abschließbaren bereich unterzubringen, damit nicht die Möglichkeit besteht da ran zu kommen.

Bei 24V kann nichts passieren, vielleicht kribbelt es mal, aber wegen dem hohen Übergangswiderstand der Haut würde ich sagen passiert nichts.

MfG

Marcel
 
Wie alt sind die Kinder und wie weit ist es zum Baumhaus, wie hoch, wie viel m² Platz ist darin.......?
 
die erste aussage war wohl die ideale:
warm überhaupt licht in ein baumhaus legen?
eine taschenlampe, am besten led zb.: dot-it von osram oder ein fake davon und gut ist.
die lebensdauer könnte sogar länger sein als die faszination der heutigen kids anhält. bin mir nicht sicher aber 5-10 komplette nächte trau ich so ner led-funzel schon zu.
und der ganze stress, die gefährdung und auch der romantik-killer mit licht, tv und pc im baumhaus sind abgehakt.
das wäre bestimmt die nächste frage gewesen. darf man eine sat-anlage im baum montieren und lege ich besser cu oder lwl als netzwerk in ein baumhaus?

nichts für ungut! man muss auchmal nein sagen!
 
Hi,

ich dachte das wird ein Baumhaus und kein Bauhaus...

:twisted:

Gruß Kaspar
 
Moin,

@Elektro-Blitz:

Wieso meinst Du das Du bei Deinem Nachbarn oder bei Dir an der elektrischen Anlage schrauben darfst?


Ließ Dir mal die NAV genau durch..

MfG
 
Ich würde NYCY oder NYY 3x4mm² im Schutzrohr legen und in einen abschließbaren Kasten einen FI, LS, C-Ableiter, Trafo (Trenntrafo 230V auf 24V) samt gleichrichter, Elkos und Schutzschalter bauen und die eigentliche Installation in 24V ausführen. Ist auf jeden Fall sicherer als Kerzen, womit die Hütte abgefackelt werden kann.

Evtl. Noch ein eingebauter Heizlüfter...

MfG; Fenta
 
Fenta nichts für ungut, deine Idee ist technisch gut.
Nur ist das ein Baumhaus und keine Garage o.ä.
Mit viel Last kannst du bei Beleuchtung nicht rechnen... und wozu sollte man ein Baumhaus heizen?

Deine Ausführung ist für ein solches Projekt viel zu überzogen und teuer.

MfG

Marcel
 
Wie gut, dass ich nicht die Ursprüngliche Idee mit dem 5x10mm² vorgeschlagen hab, um den Aufzug zu speisen ;)
 
Macht das doch nicht so kompliziert.

Eine Weihnachtslichterkette für Aussen (na klar eine mit Trafo) und dann die Kleinspannungsseite mit entsprechenden Querschnitt verlängern. Denn Trafo in eine Aussensteckdose (die über FI geschützt ist) am Haus stecken.

Billig UND Sicher.

MfG
 
forengeist schrieb:
@Elektro-Blitz:

Wieso meinst Du das Du bei Deinem Nachbarn oder bei Dir an der elektrischen Anlage schrauben darfst?
Klar darf er.
Wenn er fachgerecht schraubt und die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" beachtet, kann ihm niemand rechtlich was anhaben.

Grüsse,
AE
 
Na dann lies ,mal die NAV durch:

http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf


Speziell das:

§ 13 Elektrische Anlage
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten,
darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden
Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten
Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden.
In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1
des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den
Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers
eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden
; im Interesse des
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis
nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung
der jeweiligen Arbeiten abhängig machen.

Und wie soll er als Privatmann bitte die vorgeschriebenen VDE-Messungen inkl. Protokoll machen?
Oder hat er ein VDE-Messgrät für ca. 1000,-€ zuhause rumliegen :eek:


MfG
 
Die NAV sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und i.d.R. Vertragsbestandteil des Netzanschlussvertragen zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer.


§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Verordnung regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes jedermann an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Diese sind Bestandteil der Rechtsverhältnisse über den Netzanschluss an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Netzanschluss)und die Anschlussnutzung, soweit sie sich nicht ausdrücklich allein auf eines dieser Rechtsverhältnisse beziehen...


forengeist schrieb:
Und wie soll er als Privatmann bitte die vorgeschriebenen VDE-Messungen inkl. Protokoll machen?
Oder hat er ein VDE-Messgrät für ca. 1000,-€ zuhause rumliegen :eek: MfG

Was spricht dagegen, dass er jemanden beauftragt der seine Installation überprüft?

A.E.
 
Viel Schwachsinn wird hier an Vorschriften raus geholt. Viele Leute raffen einfach nicht, das VDE Vorschriften und Bestimmungen nicht Gesetzliche Regelungen sind.
Vor Gericht werden und müssen sie immer mit Kritischen Auge betrachtet werden.

Im Prinzip steht jeder Elektriker immer mit 1 Bein im Knast, ob er sich nun an die Vorschriften hält, oder nicht.

Zum Baumhaus. Es gibt LED Lampen mit Batterie. Die so ein Ding für Tage ausleuchten kann.

Ich weiß nicht wie lang der weg von der Verteilung zum Baumhaus ist. Ist es nicht so weit, würde ich ein NYM J 2,5 mit Flexiblen Rohr im Boden zum Baumhaus führen und dort eine Steckdose auf den Boden stecken. Gibt ja für Gärten da einiges. Vielleicht darum noch ein Kasten Bauen wegen den Kindern? Keine Ahnung wie alt. Da Außen Bereich muss und sollte man die Zuleitung nach VDE 0100 Teil 410 mit RCD 30mA absichern. Ich finde den Schutz mehr als nur ausreichend. An diese Steckdose dann eine Lampe dran hängen mit 12-24 V und zum Baumhaus hoch führen. Gibt ja zig Tausende solcher.
 
Licht im Baumhaus

Wieder ein „Hallo“ von mir als Fragesteller an alle, die es gelesen haben und vor allem an die, die geantwortet haben.
Voran die Tatsache, dass sich das Wetter am Sonntag hier nicht so gehalten hat, wie ich es für alle gewünscht habe.-
Nun zum Thema „Licht im Baumhaus“
So hoch wollte ich das Ding eigentlich gar nicht aufgehängt haben, meine erste Einstellung, wie auch die in einigen Antworten „Wozu fest installierte elektrische Beleuchtung“ in einem Baumhaus vertrete ich auch heute und hier, Taschenlampe ist besser, auch „cooler“, Kerze oder Petroleumlampe ist wohl auch nicht das Ideale.
Auf die Maße einzugehen; ------------, die Kinder, die das Haus mal besitzen sollen, sind so etwa im Einschulungsalter, bei uns hier in Sachsen/Anhalt ist das so bei 6..7 Jahre, weiß ich, wie das föderalistisch in Ganz-Deutschland gelöst ist ???, das Haus hat etwa Fußbodenhöhe von gut 3m über Grund und Boden, die „Wohnfläche“ beträgt etwa 8..10 m².
Und raus bin ich beim Nachbarn, egal wie nun eure Antworten alle ausgefallen sind, von Kleinspannung bis zur Eintragung ins Installateurverzeichnis,, raus bin ich eigentlich schon vor dieser Anfrage hier gewesen, indem ich dem Nachbarn erklärt habe, dass mir das Ganze auf Grund der Höhe und der „Wackligkeit“ des Bauwerkes doch etwas suspekt wäre, zumal er mein Alter berücksichtigen möge.
Er tat jedenfalls derart, dass er es verstanden hätte, und er grüßt mich auch heute noch.

Und wenn ich nun mal dabei bin, beim Schreiben, wenn ich also die Antworten so überlese, gut gemeint sind sie bestimmt alle,- aber eben von der Aussage
„Wo kein Kläger- da ist auch kein Richter“, über die Sache eben „wer“ darf bei „wem“ „was“, hier haue ich ganz glatt mal rein, der Nachbar, der ein gestandener Holzhandwerker ist, hätte mich auch gar nicht fragen brauchen, hätte es gleich „ganz selbst“ gemacht,- siehe oben: Wo kein Kläger-kein Richter, (armer Enkel-Baumhausbewohner).

Und zur Klarstellung des „Dürfens“ meinerseits, möchte ich hier nur so viel in den Raum stellen, dass ich fast vierzig Jahre als „Betriebselektriker“ tätig gewesen bin, davon etwa dreißig Jahre als „Verantwortlicher Fachmann für elektro-technische Anlagen“, mit staatlicher „energiewirtschaftlicher Berechtigung“, betrieblich und privat, - ich durfte also zu DDR-Zeiten selbständig Installationen vornehmen, ganze Grundstücke, ganze „Wohnblocks“ und durfte dieses mit einer EBA „Energie Bezugs Anmeldung“ anmelden und den Zählereinbau veranlassen, und das hat mehr als ein Mal geklappt, und es leuchtet und leuchtet und tut es immer noch.
Ich bleibe dann aber bei, diese Zeiten sind vorbei, aber die Dummheit haben nun auch die DDR-Rentner nicht unbedingt gepachtet.
Ich bedanke mich nochmals und wie gesagt, das Baumhaus wird auch ohne meine Beleuchtung ein Erfolg werden, hoffentlich.-
Ich bin so und so raus.---------

Ich schließe hier meinen Threak.---- :!:
 
@ Kikki

zwar ist die VDE kein Gesetz, allerdings ist in den entsprechenden Gesetzen zu lesen, daß nach den "anerkannten Regeln der Technik" zu bauen ist.
Die VDE ist nun mal eine annerkannte Regel der Technik.

Da nun die VDE nicht alles beschreibt, ist an einigen Stellen der gesunde Menschenverstand und das verantwortungsbewustsein der jeweiligen Installateurs gefragt.

@ Forengeist
Ich hab ein 1000€ Installationstester zu Hause als Privatmann.
 
Ich auch :lol:

....und eine Konzession bei der eon-Hanse 8)


MfG
 
Hab mal eben bei unseren Spezis für Zählerinstallation angerufen und die haben mir gesagt in der Kundenanlage kann jeder tun und lassen was er will*

*Damit ist gemeint das es einfach nur einen geben muss der für die Installation die verantwortung übernimmt und sagt das die Installation den VDE und allen gültigen Normen entspricht.

MfG

Marcel
 
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Thema: "Licht legen" in ein Baumhaus
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