LS für CEE

Diskutiere LS für CEE im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, gestern war mein Eli da, Es geht um den Aufbau der Unterverteilung für eine Hobby-Werkstatt. Zuleitung für 16Cee meinte er 2.5mm2, 32cee...
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Digitus

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Hallo,

gestern war mein Eli da,

Es geht um den Aufbau der Unterverteilung für eine Hobby-Werkstatt.

Zuleitung für 16Cee meinte er 2.5mm2,
32cee 6mm2,

16cee 3Pol.Ls 16A B und die 32 Cee mit 3pol. Ls 25A B.

Die 32er mit 25A abzusichern meinte er wg Selektivität zur Vorsicherung.

Und wg der B charakteristik meinte er macht man immer so?!

Der letzte Satz stört mich etwas, nach was wählt man die Charakteristik aus?

Die 16cee ist für alles gedacht, Kompressor, Hochdruckreiniger, Schweisgerät, Brennholzwippsäge, Hobelmaschiene usw.

Die 32 nur falls mal Handwerker mehr leistung brauchen wie Putzmaschiene oder der gleichen.
Was meint ihr?
 
Ich würde dafür mind eine C Charakteristik empfehlen
 
Misstrauen nicht, im schlimmsten Fall kommt er nochmal und baut andere LS ein und ich zahl nochmal extra, nicht dramatisch aber vermeidbar.

Wenn ich eine schlüssige Erklärung bekomme akzeptiere ich so einiges... aber mach ich immer so, damit habe ich Probleme, denn kein Objekt wird gleich sein;)
 
1. 32A Steckdose ist genehmigungspflichtig! auch mit 25A (größer 12kVA) zudem macht eine 32A Steckdose mit 25A wenig Sinn, wenn hier höher mit der Selektivität nicht klappt erst recht nicht.
2. Für CEE Steckdosen wählt man Charakteristik C wegen Anlaufströmen. B ist für Haushaltsgeräte. Der erhöhte notwendige Kurzschlußstrom ist dabei in der Leitungsberechnung zu berücksichtigen.
 
Wenn er die B Automaten einbaut und das nicht wie gewünscht funktioniert, tauscht er diese und möglicherweise auch die Zuleitung auf seine Kosten aus-> Mangelbeseitigung.
 
Ne nur schon wieder eine die karo28 nicht kennt.
siehe hierzu TAB/AR-N4100
Punkt 4.1 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte
"..bedarf der Anschluss folgender elektrischer Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
...
- Einzelgeräte, auch ortsveränderliche, mit einer Nennleistung von mehr als 12kVA
...
"
Eine Installation einer 32A Steckdose ohne Genehmigung und Anmeldung von Geräten dann bevor diese in die Dose gesteckt werden ist wohl kaum praktikabel.
 
Einzelgeräte, auch ortsveränderliche, mit einer Nennleistung von mehr als 12kVA
...

Eine CEE Steckdose hat keine Nennleistung. Sie hat keine Verlustleistung, keine Schein-/Wirk-/Blindleistung. Nix, Niente, Nada...
Die Angabe 32A bezieht sich nur auf die maximale Belastbarkeit dieser Steckdose. Welche Geräte dort tatsaechlich angeschlossen werden, kann im Vorfeld gar nicht festgelegt werden.

Nach der octavianischen Lesart muessten wohl auch Klemmen, z.B. für 63A (HLAK) beim Versorger angemeldet werden. Dort koennte man genauso gut wie an einer Steckdose einen grossen Verbraucher anschliessen.
 
Fi ist bzw. Wird ein 63er, Vorsicherung aktuell 35A.

Evtl wird auch ein neuer Zählerplatz installiert, aber da warte ich noch auf die kosten dafür.

Die 32er ist nur für falls mal notwendig also akuell nicht dringend notwendig
 
An eine 32A Steckdose wird wohl kaum ein Gerät angeschlossen werden was nur 16A benötigt, denn dann hätte es einen solchen Stecker.
Lass diese 32A Dose weg.
Allein bei der kleinen Vorsicherung macht die 32er Steckdose schon keinen Sinn.
Wozu ein 63A FI wenn die Vorsicherung nur 35A beträgt?
Der B25A Automat wäre zu 35A gG selektiv
Der C25A Automat nicht, da könnte 40A gerade so langen, besser 50A
 
Ganz einfach,im idealfall kommt ein neuer zählerplatz, inkl überspannung usw. was ja auch Pflicht ist, dann kommt auch die passende vorsicherung und auch die 32cee Dose.
 
Ja und so Sachen sind ja auch völlig egal die TAB und AR-N interessieren ja sowieso keinen, die werden halt einfach aus Spaß geschrieben.
 
Also wenn ich hier beim VNB anrufe und die Frage ob ich mir eine 32A Dose installieren darf zeigen die mir einen Vogel es wird sich nicht mal dafür interessiert dass der HAK nicht verplombt ist.
 
Das wäre auch der falsche Weg denn den Antrag darf nur der eingetragene Fachbetrieb in Deinem Auftrag stellen.
Und sicher wird dir der VNB antworten, daß DU das nicht darfst, denn auch die Installation elektrischer Anlagen ist ausschließlich durch den eingetragenen Fachbetrieb, oder unter dessen Aufsicht zulässig.
siehe Hierzu NAV und EnWG.
 
Thema: LS für CEE
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