Mal wieder die Geräteprüfung...

Diskutiere Mal wieder die Geräteprüfung... im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich bräuchte mal wieder einen Rat. Und zwar habe ich gelernt, dass alle nicht ortsfesten Geräte in einem Bürogebäude nur alle 2...
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Ellyllion

Ellyllion

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Hallo,

ich bräuchte mal wieder einen Rat.

Und zwar habe ich gelernt, dass alle nicht ortsfesten Geräte in einem Bürogebäude nur alle 2 Jahre geprüft werden müssen.

Jetzt wäre es bei einem Kunden wieder soweit, der mir ein Schreiben vorlegt, in dem es heisst:

"Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung jaben, und deren Masse so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest angebracht sind, und über bewegliche Anschlußleitungen betrieben werden."

Prüffristen:"alle 4 Jahre"

Beispiele: Stehfluter, Bildschirme, PC's, Drucker, Faxe, Kopierer, Verlängerungskabel in Tischen etc.."

Hat das auch schon einmal jemand gehört, und hat das überhaupt einen rechtlichen Hintergrund?
 
Hallo Ellyllion,

wenn Du nach DIN VDE 0702 prüfen möchtest, gib es keine genauen vorgaben. Aber Prüffristen sollten keine Wunschtermine sein. Es sollte eine Gefährdungsbeurteilung der Geräte statt finden und diese in Gefährdungsklasse einzuteilen. Z.B. sollte die Prüfung bei der Bürotechnik im Bürogebäude beim Chef alle 4 Jahre und bei den anderen Mitarbeiter alle 3 Jahre durch geführt werden.
Nach BGV A3 sind alle Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft durch zuführen.
Die Termin für den nähsten Prüfturnus sollte im der Prüfer (Elektrofachkraft) vor nehmen und sich nicht vom Kunden aus der Hand nehmen lassen, auch wenn er Arbeitgeber über alles was mit der Prüfung zusammenhängt zu entscheiden hat nach der BetrSichV.
Ansonst schaust Du nochmal in die BetrSichV, vielleicht findest Du dort für Deinen Fall die richtigen Argumente für den Kunden.
Nach der BetrSichV hat der Arbeitgeber
über alles was mit der Prüfung zusammenhängt
zu entscheiden – auch über die technischen Regeln, nach denen geprüft wird, und die Prüftermine. Gebunden ist er nur an gesetzliche Vorgaben wie sie z. B. in der BetrSichV für Druckgeräte elektrischer
Anlagen (§ 17) und in der Landesgesetzgebung für besondere Bauten oder gegebenenfalls in privatrechtlichen Festlegungen, z.B. in Versicherungsverträgen, zu finden sind.

Gruß

Klaus


P.S. Prüfungen sollten immer von einer Elektrofachkraft durch geführt werden!
 
Ellyllion schrieb:
"Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung jaben, und deren Masse so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorrübergehend fest angebracht sind, und über bewegliche Anschlußleitungen betrieben werden."

Prüffristen:"alle 4 Jahre"

Beispiele: Stehfluter, Bildschirme, PC's, Drucker, Faxe, Kopierer, Verlängerungskabel in Tischen etc.."

Hat das auch schon einmal jemand gehört, und hat das überhaupt einen rechtlichen Hintergrund?

Hallo,

also diese Beispiele gehören mit ziemlicher Sicherheit zu beweglichen elekrtischen Geräten. Ich habe irgendwann mal eine ganz nette definition gehört:

Alles was man einfach klauen kann ist kein ortsfestes Gerät.

Ich persönlich definiere ein bewegliches Gerät eigentlich immer daran ob es herumgetragen/verschoben werden kann während es mit dem Netz verbunden ist.

Keines der oben genannten Geräte, ist so besfestigt, das man es nicht bewegen könnte wenn es in der Steckdose eingesteckt ist.

Bei einem Kühlschrank, der fest in einer Küchenzeile eingebaut ist, handelt es sich um ein ortsfestes Gerät, bei einem Kühlschrank der lose in der Küche steht handelt es sich um ein bewegliches Gerät.
 
Begriffe und technische Grundlagen VDE 0100 Teil 200

ortsfest:
ist ein festangebrachtes Betriebs- oder Verbrauchs-
mittel, das keine Tragevorrichtung besitzt und
dessen Masse so groß ist, daß es nicht leicht
bewegt werden kann.

Nach IEC-Norm ist diese Masse für Hausgeräte mit
maximal 18kg festgelegt.

Z.B.
Elektroherd, Speicherheizgerät, größere Motoren,
Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühl- und Gefrier-
geräte usw.
Dabei sind fest angebrachte Betriebsmittel, die
über eine Haltevorrichtung verfügen oder in einer
anderen Weise (mit Dübeln) fest an einer
bestimmten Stellemontiert sind, z.B.
Speicherwassererwärmer und Durchflußerwärmer.

ortsveränderlich
ist ein Betriebs- oder Verbauchsmittel, das während
des Betriebs bewegt werden kann oder muß oder das
leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden
kann, während es an den Versorgungsstromkreis bzw.
Endstromkreis angeschlossen bleibt.


Gruß
Duspol :D
 
Da musst du mal hier schauen. In der BetrSichV 2015 hat sich einiges geändert.

*** zensiert ***

::: Bearbeitet von T.Paul (18.02.2016 18:13): Link zensiert :::
 
xxmarcxx81 schrieb:
Da musst du mal hier schauen. In der BetrSichV 2015 hat sich einiges geändert.

*** zensiert ***

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::: Bearbeitet von T.Paul (18.02.2016 18:14): Link zensiert :::
 
In der DGUV 3 steht genau das gleiche Drin wie in der BGV-A3.
Außer dem Namen hat sich nichts geändert.
 
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