B
brater
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Hallo!
Das Thema wurde schon in verschiedenen Foren behandelt. Klare Aussage
wie auch in den VDE Vorschriften:
- in einem SKII Verteiler muss eine als PE verwendete
Tragschiene isoliert montiert und als solche
gekennzeichnet werden.
Aus aktuellem Anlass habe ich mir darüber nochmal gedanken gemacht.
Passiert ist folgendes:
In einem alten Klingeltrafo (mit Verstärker für die Sprechanlage) ist
die Blechkralle für die Hutschienenmontage aus ihren Kunststoffführungen
im Gehäuse gesprungen und innen gegen die Leiterplatte geklappt. Dabei
hat sie die Primärseite des Transformators berührt, Kontakt zu L
bekommen und damit das ganze metallische Traggestell in dem Verteiler
unter Spannung gesetzt. Das war SEHR unangenehm.
Dass der Klingeltrafo eine Fehlkonstruktion ist, ist eine Sache. Aber
ich dachte mir auch, dass das ganze nicht passiert wäre, wenn das
Traggestell geerdet gewesen wäre. Andererseits muss die Vorschrift
auch einen Sinn haben.
In diversen Foren wurde meistens so argumentiert, dass das Risiko
eines Unfalls größer sei, wenn das Traggestell geerdet ist und man es
zufällig gleichzeitig mit einem spannungsführenden Bauteil berührt.
Ich kann dieser Argumentation nicht ganz folgen, da ich das Risiko,
dass das ganze Traggestell aufgrund eines Fehlers unter Spannung steht
für größer halte.
Der aktuelle Vorfall hat das eindrucksvoll bestätigt.
Könnte es nicht sein, dass die Verfasser dieser Vorschrift etwas
anderes im Sinn hatten?
Aber da muss ich jetzt etwas ausholen:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein Verteiler der Schutzklasse I
in einem TT-Netz überhaupt nicht zulässig wäre? Wenn der FI in diesem
Verteiler sitzt, könnte durch einen Fehler ein Schluss zwischen
spannungsführenden Teilen VOR dem FI Schutzschalter und dem
Gehäuse (hier also PE) entstehen. Wegen dem recht hohen
Erdungswiderstand im TT-Netz wäre die Abschaltbedingung nicht erfüllt,
weil vorgeschaltete Überstromsicherungen alleine nicht auslösen würden.
Eine ähnliche Situation könnte sich ergeben, wenn im SKII Verteiler
(in welchem vorschriftswidrig das Traggestell geerdet wurde) ein
Schluss zwischen L und PE VOR dem FI auftritt.
Wenn man sich das recht überlegt eine echte Katastrophe. Denn im
Prinzip wird dadurch PE auf L Potential angehoben, ohne dass sich
irgendeine Sicherheitseinrichtung dafür zuständig fühlen würde.
Was natürlich auch dazu führt, dass sämtliche SKI Geräte im Netz mit
dem Gehäuse unter Spannung stehen (und der vermutlich sowieso
unterdimensionierte Staberder fröhlich vor sich hin elektrolysiert).
Falls ich das so richtig sehe, müsste man in Konsequenz daraus
eigentlich grundsätzlich peinlich genau darauf achten die aktiven
Leiter vor dem FI im TT-Netz von jeder PE fern zu halten.
Mir kommt in dem Zusammenhang so ein Überspannungsableiter (DEHN) in
den Sinn, welcher (soweit ich weiss je nach Vorschrift des EVU) sogar
vor dem Zähler zulässig ist. Aber macht der im Überspannungsfall nicht
auch genau das und verbindet quasi die Leiter mit PE?
Oder ist das der Grund warum es immer eine spezielle TT-Netz Variante
von solchen Überspannungsableitern gibt? Die haben ja dann nur so
einen Summenstromableiter zu PE statt L und N direkt mit PE zu
"verbinden", richtig?
Wie auch immer dürfte sich dieses Problem im TN Netz so nicht stellen.
Kann man daraus folgern dass im TN Netz ein SKI Verteiler zulässig wäre?
Und weiter dass man dann auch das Traggestell im SKII Verteiler erden
dürfte?
So, jetzt bin ich ja mal gespannt...
Viele Grüße!
Das Thema wurde schon in verschiedenen Foren behandelt. Klare Aussage
wie auch in den VDE Vorschriften:
- in einem SKII Verteiler muss eine als PE verwendete
Tragschiene isoliert montiert und als solche
gekennzeichnet werden.
Aus aktuellem Anlass habe ich mir darüber nochmal gedanken gemacht.
Passiert ist folgendes:
In einem alten Klingeltrafo (mit Verstärker für die Sprechanlage) ist
die Blechkralle für die Hutschienenmontage aus ihren Kunststoffführungen
im Gehäuse gesprungen und innen gegen die Leiterplatte geklappt. Dabei
hat sie die Primärseite des Transformators berührt, Kontakt zu L
bekommen und damit das ganze metallische Traggestell in dem Verteiler
unter Spannung gesetzt. Das war SEHR unangenehm.
Dass der Klingeltrafo eine Fehlkonstruktion ist, ist eine Sache. Aber
ich dachte mir auch, dass das ganze nicht passiert wäre, wenn das
Traggestell geerdet gewesen wäre. Andererseits muss die Vorschrift
auch einen Sinn haben.
In diversen Foren wurde meistens so argumentiert, dass das Risiko
eines Unfalls größer sei, wenn das Traggestell geerdet ist und man es
zufällig gleichzeitig mit einem spannungsführenden Bauteil berührt.
Ich kann dieser Argumentation nicht ganz folgen, da ich das Risiko,
dass das ganze Traggestell aufgrund eines Fehlers unter Spannung steht
für größer halte.
Der aktuelle Vorfall hat das eindrucksvoll bestätigt.
Könnte es nicht sein, dass die Verfasser dieser Vorschrift etwas
anderes im Sinn hatten?
Aber da muss ich jetzt etwas ausholen:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ein Verteiler der Schutzklasse I
in einem TT-Netz überhaupt nicht zulässig wäre? Wenn der FI in diesem
Verteiler sitzt, könnte durch einen Fehler ein Schluss zwischen
spannungsführenden Teilen VOR dem FI Schutzschalter und dem
Gehäuse (hier also PE) entstehen. Wegen dem recht hohen
Erdungswiderstand im TT-Netz wäre die Abschaltbedingung nicht erfüllt,
weil vorgeschaltete Überstromsicherungen alleine nicht auslösen würden.
Eine ähnliche Situation könnte sich ergeben, wenn im SKII Verteiler
(in welchem vorschriftswidrig das Traggestell geerdet wurde) ein
Schluss zwischen L und PE VOR dem FI auftritt.
Wenn man sich das recht überlegt eine echte Katastrophe. Denn im
Prinzip wird dadurch PE auf L Potential angehoben, ohne dass sich
irgendeine Sicherheitseinrichtung dafür zuständig fühlen würde.
Was natürlich auch dazu führt, dass sämtliche SKI Geräte im Netz mit
dem Gehäuse unter Spannung stehen (und der vermutlich sowieso
unterdimensionierte Staberder fröhlich vor sich hin elektrolysiert).
Falls ich das so richtig sehe, müsste man in Konsequenz daraus
eigentlich grundsätzlich peinlich genau darauf achten die aktiven
Leiter vor dem FI im TT-Netz von jeder PE fern zu halten.
Mir kommt in dem Zusammenhang so ein Überspannungsableiter (DEHN) in
den Sinn, welcher (soweit ich weiss je nach Vorschrift des EVU) sogar
vor dem Zähler zulässig ist. Aber macht der im Überspannungsfall nicht
auch genau das und verbindet quasi die Leiter mit PE?
Oder ist das der Grund warum es immer eine spezielle TT-Netz Variante
von solchen Überspannungsableitern gibt? Die haben ja dann nur so
einen Summenstromableiter zu PE statt L und N direkt mit PE zu
"verbinden", richtig?
Wie auch immer dürfte sich dieses Problem im TN Netz so nicht stellen.
Kann man daraus folgern dass im TN Netz ein SKI Verteiler zulässig wäre?
Und weiter dass man dann auch das Traggestell im SKII Verteiler erden
dürfte?
So, jetzt bin ich ja mal gespannt...
Viele Grüße!