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Octavian1977
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Eine entsprechende Verfügbarkeit habe ich noch in keinem Wohnobjekt benötigt.
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Ach du, der hatte 8 Stunden Zeit, da kam eine Menge Mist. Ich hoffe, dass bei den anderen Kollegen nicht allzu viel davon hängen geblieben ist und sie gemerkt haben, da hat ein "normaler" Elektriker aber ganz schön viele sachen zu kritisieren.Einem TÜV-Mitarbeiter sollte wohl bekannt sein, welche anlagen laut Prüfverordnung zu prüfen sind!
Stand der Technik? Wo steht das? In welcher DIN wird dies gefordert? Fakt ist, es werden 2-3 FI in einer Whg/EFH eingebaut - mehr nicht, denn dies kostet mehr Geld und Zeit, die keiner bezahlen will, also bleibt es!FI/LS und die Diskussionen über die Anzahl der LS hinter einem Gruppenfi erübrigen sich da !
Mit einem ausgefallem Stromkreis geht die Welt nicht unter aber wenn über die Feiertage der einzige FI in einer Anlage ausfällt geht das Geschrei los . Und ob du das benötigst oder nicht interessiert keinen. Bei einem Neubau sollte die Elektroanlage auf dem Stand der Technik sein und das sind nun mal FI/LS und nicht mehr Gruppen FI + LS .
Und wer definiert nach deiner Ansicht nach den Stand der Technik? Was ich beschrieben habe ist: „Stand der Praxis“. Und glaube mir, ich sehe genug Neubauten - eigentlich fast nur Neubauten!Die Einhaltung der anerkannten Regeln wird in keiner VDE und auch in keiner Din sondern in einem Gesetz gefordert !
Und wenn wir uns über den Stand der Technik unterhalten, gibt der das wieder was aktuell möglich und auch verfügbar ist.
Quelle § 3 BetrSichV - EinzelnormBetriebssicherheitsverordnung - (BetrSichV) § 3 Gefährdungsbeurteilung[/ schrieb:Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen.
Und was gilt fürgewerblich errichtete Neubauten für Privatpersonen? Ich denke mal auch in der Betriebssicherheitsverordnung Ist nur ein Schutz der AN vor Stromunfällen vorzusehen. Und das ist ein FI. Ein FI/LS pro Stromkreis ist das Stand der Technik oder nicht?Quelle § 3 BetrSichV - Einzelnorm
abgerufen am 08.06.2021
Zumindest für gewerbliche Anlagen Stand der Technik
Privat gilt das nicht.
Wenn der BH weiterdenkt und seine Geldbörse öffnet, dann wird er es bekommen. Wenn er es sich nur wünscht, aber für lau haben möchte, dann gibt es dies eben nicht! Und auch in Bürogebäuden werden genug Gruppen-FI verbaut, da bei der Planung bei der Angebotsvergabe meist nur unten rechts geschaut wird - auf den Brutto oder Nettoendpreis.Stand der Praxis ist aber eben nicht Stand der Technik. Und Fakt es gibt auch Bauherren die denken etwas weiter als bis Morgen. Oder in einem Bürogebäude wird neu keiner mehr Verteiler mit Gruppenfi verbauen . Auch wenn da heutzutage meist Laptops verwendet werden .
Also min. zwei FI pro Whg sind ja Pflicht, dadrunter kann ma nicht abweichen. Man kann den Kunden gerne darauf hinweisen, dass sich die Anlagenverfügbarkeit erhöht, wenn mehr eingebaut werden, dazu gibt es keine Verpflichtung, auch nicht die Elektroanlage „nach dem Stand der Technik“ - was auch immer das sein soll* - hochzurüsten.Also immer im Bericht Schreiben, wir empfehlen einen oder mehrere RCD einzubauen ..
Aufklärung der Risken. Wer schreibt hat die besseren Karten.
Oder eben eine Erklärung mit Unterschrift des Kunden ,das abweichend von der Din 18015 8 LS je 4POl. RCD eingebaut werden.
Vorteil Kosten, Nachteil geringere aber akzeptabel Anlagenverfügbarkeit ...