Maximal 6 Geräte pro RCD - welche VDE Norm besagt das?

Diskutiere Maximal 6 Geräte pro RCD - welche VDE Norm besagt das? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo miteinander, Mein Schwiegervater ist z.Z. Bauherr von 4 Reihenhäusern, die sich kurz vor der Fertigstellung befinden. Das Elektriker Gewerk...
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Eine entsprechende Verfügbarkeit habe ich noch in keinem Wohnobjekt benötigt.
 
FI/LS und die Diskussionen über die Anzahl der LS hinter einem Gruppenfi erübrigen sich da !
Mit einem ausgefallem Stromkreis geht die Welt nicht unter aber wenn über die Feiertage der einzige FI in einer Anlage ausfällt geht das Geschrei los . Und ob du das benötigst oder nicht interessiert keinen. Bei einem Neubau sollte die Elektroanlage auf dem Stand der Technik sein und das sind nun mal FI/LS und nicht mehr Gruppen FI + LS .
 
Stand der Technik sind auch Brandschutzschalter und Typ B+ FI baust Du die jetzt auch Flächendeckend ein?
Bei diesen würde allerdings auch ein Mehr an Sicherheit entstehen..
 
Weil der Thread ja aus der Versenkung geholt wurde, und ich heute bei meiner jährlichen Unterweisung, belehrt wurde, dass diese Norm 18015 unumgänglich ist muss ich dies hier nun leider breit treten! Also nach Aussage eines Dozenten des TÜV **** ist die DIN 18015 gleichzusetzen mit einer DIN VDE und diese sind ja nicht nur Empfehlungen, nein diese sind Gottes Worte in Stein gemeißelt.

OK nach dessen Aussage, ist es auch in Deutschland mittlerweile Pflicht bei Mieterwechsel einen echeck durchzuführen und sowieso alle 10 Jahre die elektrische Anlage turnusmäßig. Ebenfalls ist die Schleife zwangsläufig zu messen auch wenn ein FI eingebaut ist, denn der fi hilft ja schließlich nicht die abschaltbedingungen einzuhalten usw....

Also was mittlerweile einem als Dozent vor die Nase gesetzt wird ist unter aller Sau!
 
Einem TÜV-Mitarbeiter sollte wohl bekannt sein, welche anlagen laut Prüfverordnung zu prüfen sind!
 
Brandschutzschalter können noch nicht Stand der Technik sein , denn die gibt es nur für Wechselstromkreise .
 
Einem TÜV-Mitarbeiter sollte wohl bekannt sein, welche anlagen laut Prüfverordnung zu prüfen sind!
Ach du, der hatte 8 Stunden Zeit, da kam eine Menge Mist. Ich hoffe, dass bei den anderen Kollegen nicht allzu viel davon hängen geblieben ist und sie gemerkt haben, da hat ein "normaler" Elektriker aber ganz schön viele sachen zu kritisieren.

Das werde ich aber definitiv detailliert meinem vorgesetzten mitteilen, in der Hoffnung, dass nicht allzu viel Schaden angerichtet wird von dem "Fachmann".
 
Da hätte ich den Nur gefragt woher er beweisbar seine Aussage bezieht . Nur in einem Punkt hat er Recht die VDE -Normen und Die Din-Normen sind rechtlich gleichgestellt und nur Empfehlungen und kein Muss . Rechtlich verbindlich werden sie erst über den Werksvertrag wenn da die Einhaltung der VDE -Normen und der Din-Normen vereinbart ist . Ansonsten ist im Werksvertrag nur die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gefordert. Die anerkannten Regeln der Technik geben aber die EN vor und nicht die VDE .
 
FI/LS und die Diskussionen über die Anzahl der LS hinter einem Gruppenfi erübrigen sich da !
Mit einem ausgefallem Stromkreis geht die Welt nicht unter aber wenn über die Feiertage der einzige FI in einer Anlage ausfällt geht das Geschrei los . Und ob du das benötigst oder nicht interessiert keinen. Bei einem Neubau sollte die Elektroanlage auf dem Stand der Technik sein und das sind nun mal FI/LS und nicht mehr Gruppen FI + LS .
Stand der Technik? Wo steht das? In welcher DIN wird dies gefordert? Fakt ist, es werden 2-3 FI in einer Whg/EFH eingebaut - mehr nicht, denn dies kostet mehr Geld und Zeit, die keiner bezahlen will, also bleibt es!
 
Die Einhaltung der anerkannten Regeln wird in keiner VDE und auch in keiner Din sondern in einem Gesetz gefordert !
Und wenn wir uns über den Stand der Technik unterhalten, gibt der das wieder was aktuell möglich und auch verfügbar ist.
 
Die Einhaltung der anerkannten Regeln wird in keiner VDE und auch in keiner Din sondern in einem Gesetz gefordert !
Und wenn wir uns über den Stand der Technik unterhalten, gibt der das wieder was aktuell möglich und auch verfügbar ist.
Und wer definiert nach deiner Ansicht nach den Stand der Technik? Was ich beschrieben habe ist: „Stand der Praxis“. Und glaube mir, ich sehe genug Neubauten - eigentlich fast nur Neubauten!
 
Betriebssicherheitsverordnung - (BetrSichV) § 3 Gefährdungsbeurteilung[/ schrieb:
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen.
Quelle § 3 BetrSichV - Einzelnorm
abgerufen am 08.06.2021

Zumindest für gewerbliche Anlagen Stand der Technik
Privat gilt das nicht.
Hast eine Putzfrau angestellt auf 400 Euro wird es Wohl gelten.
Dann hast schon einen Arbeitnehmer der zu schützen ist.
Was bei Heimarbeit neudeutsch Home Office gilt? Ich befürchte auch das.
 
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Stand der Praxis ist aber eben nicht Stand der Technik. Und Fakt es gibt auch Bauherren die denken etwas weiter als bis Morgen. Oder in einem Bürogebäude wird neu keiner mehr Verteiler mit Gruppenfi verbauen . Auch wenn da heutzutage meist Laptops verwendet werden .
 
Quelle § 3 BetrSichV - Einzelnorm
abgerufen am 08.06.2021

Zumindest für gewerbliche Anlagen Stand der Technik
Privat gilt das nicht.
Und was gilt fürgewerblich errichtete Neubauten für Privatpersonen? Ich denke mal auch in der Betriebssicherheitsverordnung Ist nur ein Schutz der AN vor Stromunfällen vorzusehen. Und das ist ein FI. Ein FI/LS pro Stromkreis ist das Stand der Technik oder nicht?
Stand der Praxis ist aber eben nicht Stand der Technik. Und Fakt es gibt auch Bauherren die denken etwas weiter als bis Morgen. Oder in einem Bürogebäude wird neu keiner mehr Verteiler mit Gruppenfi verbauen . Auch wenn da heutzutage meist Laptops verwendet werden .
Wenn der BH weiterdenkt und seine Geldbörse öffnet, dann wird er es bekommen. Wenn er es sich nur wünscht, aber für lau haben möchte, dann gibt es dies eben nicht! Und auch in Bürogebäuden werden genug Gruppen-FI verbaut, da bei der Planung bei der Angebotsvergabe meist nur unten rechts geschaut wird - auf den Brutto oder Nettoendpreis.
Und bei BT/GÜ-Objekten noch mehr, da ist dies fast das alleinige Kriterium - vernünftige Leistung oder Ausführung ist Zweitrangig:
„Was du willst 3600,-€ für ein EFH mit Zählerantrag? Ich habe da jemanden, der macht es für 3000,-€! Also du kann noch nachbessern oder bist raus!
 
Stand der Technik würde für mich jedoch sein, das Überhaupt ein RCD bei Anlagen mit Arbeitnehmern eingebaut wird. Natürlich mehr als einen, jedoch keine FI/LS Pflicht. Din 18015 lässt den 4Pol. Gruppen RCD mit 6 LS zu
Ich kenne noch viele Altbetriebe mit Nullung ohne RCD
Stromtote vor RCD Einführung und heute ist auch Privat ein Argument.
Hatte schon mehrfach den Doepke Link eingestellt.

Also immer im Bericht Schreiben, wir empfehlen einen oder mehrere RCD einzubauen ..
Aufklärung der Risken. Wer schreibt hat die besseren Karten.

Oder eben eine Erklärung mit Unterschrift des Kunden ,das abweichend von der Din 18015 8 LS je 4POl. RCD eingebaut werden.
Vorteil Kosten, Nachteil geringere aber akzeptabel Anlagenverfügbarkeit ...

Edit überarbeitet.
 
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Also immer im Bericht Schreiben, wir empfehlen einen oder mehrere RCD einzubauen ..
Aufklärung der Risken. Wer schreibt hat die besseren Karten.

Oder eben eine Erklärung mit Unterschrift des Kunden ,das abweichend von der Din 18015 8 LS je 4POl. RCD eingebaut werden.
Vorteil Kosten, Nachteil geringere aber akzeptabel Anlagenverfügbarkeit ...
Also min. zwei FI pro Whg sind ja Pflicht, dadrunter kann ma nicht abweichen. Man kann den Kunden gerne darauf hinweisen, dass sich die Anlagenverfügbarkeit erhöht, wenn mehr eingebaut werden, dazu gibt es keine Verpflichtung, auch nicht die Elektroanlage „nach dem Stand der Technik“ - was auch immer das sein soll* - hochzurüsten.
Den gesetzlich verankerten Begriff „Stand der Technik“ sind in verschiedenen Umwelt- und Emissionsgesetzen genannt, die wenig Bezug auf das Elektrotechnische haben. Dies alles kann in Ösi-Land natürlich anders sein.

*„Stand der Technik“ ist so ähnlich wie „Wasserstrahl“. Jeder kennt ihn, hat ihn auch schon mal gesehen, aber lässt sich nicht mit den Händen greifen, ohne dass dieser sich auflöst. Als SV brauche ich nicht damit in meinen SV-Gutachten ankommen, da kommen den sofort Rückfragen.
 
Interessant ist der Bezug zu der EN . Und da steht auch drin öffentlich zugänglich und das sind nun mal DIN - Normen und VDE -Normen nicht bzw nur sehr eingeschränkt .
 
Ich weiß nicht ob es hier schon geschrieben wurde, aber ein RCD darf nur mit dem Strom belastet werden der auf dem RCD angegeben ist, oft ist das 40A oder auch 63A. Solange gewährleistet wird dass dieser Wert nicht überschritten wird kann man theoretisch auch 15 Sicherungen auf einem RCD lassen. Zum Beispiel wenn ein 4-poliger RCD 30mA und 40A drauf stehen hat, dann kann man eben entweder 6x B16A Automaten einbauen (2x pro Phase) oder vor dem RCD 40A Vorsicherungen die das ganze begrenzen.

Zur Frage 1: Eigentlich alles was mehr als 2000 Watt zieht sollte extra abgesichert werden. Eine Mikrowelle hat oft meistens 800-900 Watt, das könnte man zusammen auf den Kühlschrank machen, auf einen B16A und dann wäre nix überlastet. Geschirrspüler würde ich auch einzeln machen da der oft 2000W und mehr verbraucht.

Zur Frage 2: Mir ist nicht bekannt dass eine solche Regel existiert. Es wäre natürlich empfehlenswert wenn es getrennt wäre, damit man noch Licht hat wenn der RCD für die Steckdosen fliegt, und anders herum falls man eine Stehlampe eingesteckt hat und der RCD für die Beleuchtung fliegt, dass man dann auch noch etwas sieht
 
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Diese Fragen wurden alle schon beantwortet.
Die Belastbarkeit des FIs hat mit der Forderung der DIN 18015 nach nur maximal 6 Endstromkreisen nach einem FI nichts zu tun.
 
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