medizinisch genutzte Räume

Diskutiere medizinisch genutzte Räume im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo an alle Normenkundige, ich habe gestern in einer Arztpraxis (wo ich mich eigentlich nur um die EDV kümmern sollte) im Behandlungsraum...
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Akki

Akki

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Hallo an alle Normenkundige,

ich habe gestern in einer Arztpraxis (wo ich mich eigentlich nur um die EDV kümmern sollte) im Behandlungsraum, der nach VDE0100-710 der Gruppe 1 zuzuordnen ist eine bunte Mischung aus Sicherheitsvorkehrungen vorgefunden. Ich habe mir dann mal die Sache genauer angeschaut und folgendes festgestellt:
- Die Praxis ist noch mit 2-Leiter-System verkabelt mit entsprechenden Brücken in den Steckdosen.
- der elektrische Patientenstuhl ist über einen mobilen
FI mit 10mA angeschlossen
- Das Ultraschallgerät ist direkt an eine Steckdose angeschlossen
- Andere elektrische Geräte, die auch mit den Patienten 'Kontakt aufnehmen' können sind über einen allpolig abschaltenden PRCD mit Varistor (30mA) angeschlossen (nach VDE 0661 von 1988).
- PA gibt es keinen

Nun ist das so sicher nicht optimal und eine Neuverlegung von Leitungen und FI im Verteiler wäre das vernünftigste wenn auch in diesem Fall extrem aufwendig, es ist dann vom Zählerkasten bis zum Verputzen der Wände alles fällig.

Meine Frage wäre, ob die 'Ertüchtigung' mit diesen mobilen FIs zulässig und ausreichend ist, die PRCDs sollen ja ganz dolle Dinger und man könnte die Sache ja etwas vereinheitlichen und alles über derartige PRCDs betreiben. Dann könnte man zumindest bis zur nächsten Renovierung noch durchhalten.

Bin für jeden Beitrag dankbar.

Akki
 
Ich denke da ist mehr nötig.
Mobile Schutzeinrichtungen können leicht entfernt werden.

PEN Leiterbruch = Lebensgefahr.

Da gab es sicher eine Nutzungsänderung so das der "Bestandsschutz" nicht mehr greift.

War das schon immer eine Paxis?
 
Ja, Praxis gab es da schon immer, insofern sicher keine Nutzungsänderung. Das nicht-entfernen der mobilen FIs müßte man sicherstellen, ich habe den Verdacht, daß das Ultraschall nicht mehr in dem 10mA-FI steckt (der hat 2 Steckdosen), weil der dann schon hin und wieder mal rausgeflogen ist. Das ließe sich aber sicher irgendwie regeln. Der PRCD ist aber speziell auch für PEN-Bruch, so habe ich es zumindest verstanden, deshalb auch die eigentlich verbotene Abschaltung des Schutzleiters nach neuerer 0661-2004.

Was den 'Bestandsschutz' angeht: In den früheren VDEs 0107 gab es immer Übergangsfristen für Nachrüstungen, in der jetzigen 0100-710 gibt es das nicht mehr. Insofern habe ich den Eindruck, daß ein FI sein muß und eine 3-adrige Verkabelung ebenfalls, also auch nachgerüstet werden muß.

Würde nur gerne etwas fundiertes empfehlen, denn als ich in der Praxis war, war vor mir auch der zuständige Hauselektriker da, um die bew. Geräte nach VDE701-702 zu messen und der fand den PRCD voll ok und hat in prompt mit einem Prüfsiegel versehen und hat auch nichts zu der E-Anlage gesagt, obwohl er sie besser kennen müßte als ich.

Akki
 
Der PRCD selber kann auch eine Prüfmarke bekommen.
Ist ja für sich ein Mobiles Gerät
Das sagt nichts zur Prüfung der Anlage aus.
Der PRCD ist kein zugelassener Ersatz für eine feste Installation nach VDE.
 
Hallo sps,
danke für dein emsiges Mitdenken.

s-p-s schrieb:
Das sagt nichts zur Prüfung der Anlage aus.
Das meinte ich damit auch nicht. Ich verstehe nur nicht, wieso ein Fachmann sieht, daß da 2 zusätzliche FIs rumliegen, eine Arztpraxis eigentlich feste FIs mit 3-Leiter-Kabel bis zur Dose braucht und er nicht mal einen Ton seinem Kunden darüber verliert.

s-p-s schrieb:
Der PRCD ist kein zugelassener Ersatz für eine feste Installation nach VDE.
Meinst du damit kein Ersatz für einen fest installierten RCD?

Die ep habe ich im Abo und lese sie regelmäßig. Soweit ich mich dran erinnern kann, nimmt dieser Artikel keinen Bezug zu Arztpraxen.

Um es vieleicht auf den Punkt zu bringen:
1) Ist gem. VDE 0100-710 oder eine andere Norm/Vorschrift eine Nachrüstung auf FI, Dreileiter, PA notwendig oder
2) kann man die mobilen PRCDs eventuell als Ersatzmaßnahme hinnehmen?

Bei 2) würde aber auf keinen Fall die Forderung nach dem zusätzlich geführten PA erfüllt, also kann man sich meiner meiner Meinung direkt an Maßnahme 1) durchringen

es sei denn
3) es gilt mal wieder dieser fragwürdige Bestandschutz

Also, 1) oder 3)?

Danke
Akki
 
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