Meldepflicht nicht abgenommene Anlage

Diskutiere Meldepflicht nicht abgenommene Anlage im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich habe mal eine kurze Frage. Ich bin seit 1,5 Jahren Mieterin in einer Haushälfte. Der Vermieter ist im letzten Sommer plötzlich...
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kroellebora

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Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage.
Ich bin seit 1,5 Jahren Mieterin in einer Haushälfte. Der Vermieter ist im letzten Sommer plötzlich verstorben und wir haben geplant, das Haus zu kaufen.
Nun fiel gestern plötzlich in meinem Wohnzimmer der Strom aus, ohne dass die Sicherung rausgesprungen ist. Der daraufhin gerufene Elektriker fand den Fehler, stellte aber dabei fest, dass die Anlage ganz offensichtlich nicht von einem Fachmann installiert wurde.
Der Vater des Elektrikers ist der Meister und Inhaber des Betriebs.
Wir wollten von ihm einen Kostenvorschlag, was neue Leitungen kosten würden, aber er weigert sich. Er erzählte uns jedoch, dass er die Wohnung des Vermieters gemacht und abgenommen hat, unsere aber nicht.
Frage ist nun: Wenn er als Elektrikermeister Kenntnis davon erlangt, dass eine nicht abgenommene Anlage wie auch immer ans Netz angeschlossen wird, müsste er das dann nicht eigentlich melden???
 
Ob man wirklich erkennen kann ob ein laie od Fachmann / Firma die Anlage errichtet hat, da kommen einem zweifel wenn man sich manch Werk einiger "Fachleute" anschaut.

Wir wollten von ihm einen Kostenvorschlag, was neue Leitungen kosten würden, aber er weigert sich.

Ein Betrieb der nix verkaufen will ? Suspekt o_O

Er erzählte uns jedoch, dass er die Wohnung des Vermieters gemacht und abgenommen hat, unsere aber nicht.

Könnte auch daran liegen das er evtl zu teuer war , kein Angebot abgegeben hat oder den ersten Part schon vergeigt hat

Wenn er als Elektrikermeister Kenntnis davon erlangt, dass eine nicht abgenommene Anlage wie auch immer ans Netz angeschlossen wird, müsste er das dann nicht eigentlich melden???

Wenn die Whng eine offiziellen Zähler hat gibt es dafür auch einen Antrag den ein eingetragenes unternehmen gestellt hat welches auch dafür unterschreibt das die Anlage fehlerfrei ist. Wenn im Nachhinein sich jemand kreativ darin aus getobt hat ist es nicht dessen Problem.

Aber wenn der Elektriker nun Mängel feststellt die u.u eine Gefährdung bzw sicheren betrieb der Anlage in Frage stellt kann er dieses dem Versorger melden da u.u dann zur Abschaltung führt bis alle Mängel behoben sind

Was genau wurde denn bemängelt ?
Bilder ?
Baujahr Haus und Elektrik ?
 
Ein Betrieb der nix verkaufen will ? Suspekt o_O
Was mich vermuten lässt, dass der da im Gemauschel irgendwie drin steckt. Da kann man sich als Wessi in Brandenburg irgendwie nicht dran gewöhnen, obwohl ich schon fast 9 Jahre hier im Dorf wohne.

Könnte auch daran liegen das er evtl zu teuer war , kein Angebot abgegeben hat oder den ersten Part schon vergeigt hat.
Also der Elektriker-Sohn sagte, sie sollten es eigentlich machen und dann wohl doch nicht.

Wenn die Whng eine offiziellen Zähler hat gibt es dafür auch einen Antrag den ein eingetragenes unternehmen gestellt hat welches auch dafür unterschreibt das die Anlage fehlerfrei ist. Wenn im Nachhinein sich jemand kreativ darin aus getobt hat ist es nicht dessen Problem.
Der Elektriker-Sohn meinte, die könnten erst den Hausanschluss gelegt haben mit Abnahme und dann die Leitungen in unserer Wohnung gelegt.
Die werden nicht eine existierende Anlage wieder ausgebaut haben und dafür die ganzen Rigipsplatten entfernt um dann Unterputz vermurkste Kabel zu legen...

Aber wenn der Elektriker nun Mängel feststellt die u.u eine Gefährdung bzw sicheren betrieb der Anlage in Frage stellt kann er dieses dem Versorger melden da u.u dann zur Abschaltung führt bis alle Mängel behoben sind
Die Frage ist, ob er dazu verpflichtet ist?!?

Was genau wurde denn bemängelt ?
Bilder ?
Baujahr Haus und Elektrik ?
Also jetzt akut stellte er fest, dass die Kabel nicht richtig angeklemmt waren in der Steckdose und dadurch ein Wackelkontakt und Wärmeentwicklung die Folge waren. Aber auch die jetzt ausgetauschte Steckdose und der Lichtschalter waren wohl keine hier handelsüblichen Modelle. Die sagten weder dem Elektriker noch mir (habe jahrelang im Baumarkt in der Elektroabteilung gejobbt neben dem Studium und Tausende von Steckdosen und Lichtschaltern einsortiert) etwas.
Das Haus ist Baujahr 1928 und die Elektrik müsste 2004/2005 neu gemacht worden sein, da das Haus hier entkernt wurde und von einer Kneipe in ein Wohnhaus umgebaut wurde.
 
Bilder habe ich nicht, da ich ja nur Fotos von den hübschen Lichtschaltern machen könnte.
 
Im Verteiler selber sollte wenigstens eine Legende der Sicherungen sein, nummeriert u. beschriftet bzw. ebenfalls ein Aufkleber, wann u. von wem das alles mal Installiert wurde.
 
Da steckte ein Blatt Papier im Verteilerkasten, dass aber eher nach hübscher Excel-Tabelle in bunt aussieht, wo die Nummern und die zugehörigen Räume/Schaltkreise drauf stehen.
Kein Hinweis auf denjenigen, der es verpfuscht hat.
 
Du kannst es als Laie leider nicht selber kontrollieren ob wirklich was verpfuscht ist, bzw. "der Bua vom Chef", riecht zumindest einen neuen Auftrag.
Nimm einen 2. anderen Elektriker u. lass von diesem einen E-Check machen, wie u. ob das ins Auge gefasste Kauf-Objekt Dir dann noch zusagt, wissen wir nicht.
 
Naja, zumindest dürfen die Söhne des Vermieters als jetzige Eigentümer erstmal für eine korrekte Installation sorgen bzw. so massiv mit dem Preis runter gehen, dass man von der Differenz die neue Elektroinstallation plus die dann fälligen Renovierungskosten bezahlen kann.
 
Thema: Meldepflicht nicht abgenommene Anlage
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