Messungen Nebengewerbe!

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mike89

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Hallo liebe Gemeinde,

habe ein dringendes Anliegen, bei welchem ich Hilfe benötige.
Zur Sachlage:
Ich habe meine Ausbildung zum Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik abgeschlossen und bin nun als Elektrofachkraft in einem Industriebetrieb angestellt. Habe nun ein Nebengewerbe angemeldet und mir Messgeräte für die 0100/600 bzw 0105/100 (Fluke 1653B) und eins für 0113 + 0701/0702 (Unitest MachineMaster 9050) gekauft. Habe nun auch schon mehrere Kunden! Jetzt ist mir mal eingefallen (natürlich viel zu spät), dass da noch für !bestimmte! Arbeiten ein Meistertitel benötigt wird. Eine Installation muss ja in einem Betrieb immer von einem Meister auch abgenommen werden, soweit ist das ja klar. Jedoch kann ich mich noch gut daran erinnern, dass wenn Messungen vorgenommen werden, diese nicht von einem Meister abgenommen bzw unterschrieben werden müssen. Somit ist doch davon auszugehen, dass für meine Nebentätigkeit kein Meistertitel vorgesehen ist, sehe ich das richtig?

Ich hoffe ihr gebt mir grünes Licht :roll:

Im Voraus bedanke ich mich für eure Hilfe!

Grüße

Mike
 
Hinzuzufügen, aber wahrscheinlich nicht von großer Relation, ist, dass ich ein einwöchiges Fachseminar der Firma BEHA absolviert habe, bei welchem die gesamte Thematik rund um VDE Messungen behandelt wurde.
 
mike89 schrieb:
Hinzuzufügen, aber wahrscheinlich nicht von großer Relation, ist, dass ich ein einwöchiges Fachseminar der Firma BEHA absolviert habe, bei welchem die gesamte Thematik rund um VDE Messungen behandelt wurde.


Mit zunehmender Anzahl an einwandernden Pseudofachkräften :( :( , werden vermutlich (unter Einschränkung) viele Voraussetzungen – auch für das E-Gewerbe- gelockert.

Vielleicht kannst Du ja in einem 3-wöchigen Urlaub in Rumänien Deinen Meistertitel erwerben :lol: :lol: :lol: .
 
Ich meine die Prüfungen sind ja Bestandteil meiner Ausbildung gewesen. Das Fachseminar ist auch einfach nur ein Zusatz gewesen.

Also laut TRBS (http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/An ... cationFile) sieht das doch schonmal gut aus, oder täusche ich mich?

Die Prüfgeräte, welche ich mir zugelegt habe, benutze ich auch tagtäglich in dem Betrieb, in welchem ich Hauptberuflich tätig bin!
 
Wer stellt in Deinem "Betrieb" die verantwortliche Elektrofachkraft?

Wenn Dir bei Deiner selbständigen Arbeit mal was passiert und gerade im Elektroberuf ist das keine seltenheit, wird die Berufsgenossenschaft hier schnell die Zahlung verweigern.

Die einzige Möglichkeit für dich wäre hier als Leiharbeiter zu arbeiten, da liegt die Verantwortung nämlich weiterhin bei der verantwortlichen Elektrofachkraft deines Auftraggebers.
 
Octavian1977 schrieb:
.... Laiarbeiter ....
Was ist das denn für ein neuer Beruf??

Meinst du einen Laienarbeiter, der keine Fachkraft, also ein Laie ist oder
meinst du einen Leiharbeiter, der ausgeliehen wird? :(
 
hab das mal korrigiert...
 
Für diejenigen, die es interessiert:

Laut Handwerkskammer ist eine zusätzliche Prüfung für eine beschränkte Ausnahmebewilligung. Kosten hierfür 775€.

Laut FLUKE, bei welchen ich das Fachseminar absolvierte, ist eine zusätzliche Prüfung nicht notwendig, da das Prüfen auch Elektrofachkräften gestattet ist.

Kann man sich jetzt aussuchen, auf wen man hören möchte.
 
gehen wir mal einen schritt weiter ! du kannst messen, du kannst die Sachlage beurteilen. stellst du auch prüfprotokolle her und übergibst diese dann deinem kunden ? anders mal noch gefragt, weis dein Arbeitgeber von deiner Nebentätigkeit ? hast du für deinen kleinen Nebenjob ein Gewerbe angemeldet und eine Versicherung abbgeschlossen ?

klebst du auch die prüfplakete in die anlage rein bzw. auf das gerät oder sagst du deinem kunden einfach nur ja oder nein ?
 
Es wird sich hierbei um Schwarzarbeit handeln, wenn eine Eintragung bei der Handwerkskammer in das Elektrotechnikerhandwerk nicht erfolgt ist.
Denn es muss ja eine Rechnung ausgestellt werden.
Hier müssen die Leistungen beschrieben sein.
Denn wenn ein Unfall mit dem gerät passiert kann der Prüfer in Anspruch genommen werden. Invaliditätskosten können je nach Alter an die Millionen Euro gehen.

Es gibt zu hauf Fälle wo einige Personen sehr einfallsreich waren in der Umgehung von Vorschriften aber damit nicht durchgekommen sind vor Gericht.
Verfolgende Behörden sind Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammern etc.
Strafen sind nach Gewerbeordnung Freiheitsstrafen bis 5 Jahren und Geldstrafen bis 500.000 Euro.
Es gibt zu hauf "intelligente" Personen die dagegen Verstossen, nur das man nach einem Verstoss erstmal nichts mehr machen kann.
Arbeiten nur innerhalb der genehmigten Erlaubnisse dringend anzuraten.
P.S.: Die Auftraggeber fordern in der Regel die Handwerkskarte und Eintragung in des Netzbetreibers auch für solche Arbeiten um nicht Schwarzarbeit zu beauftragen.[/quote]
 
elektroblitzer schrieb:
Es wird sich hierbei um Schwarzarbeit handeln, wenn eine Eintragung bei der Handwerkskammer in das Elektrotechnikerhandwerk nicht erfolgt ist.

Fuer einen Pruefdienstleister ist nicht zwingend eine Mitgliedschaft in einer HWK erforderlich, solche Taetigkeiten koennte man bspw. auch frieberuflich ausueben. Wird ja z.B. bei Sachverstaendigen auch so gemacht.
 
elektroblitzer schrieb:
Denn wenn ein Unfall mit dem gerät passiert kann der Prüfer in Anspruch genommen werden. Invaliditätskosten können je nach Alter an die Millionen Euro gehen.

Wo schließt das eine, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung aus? Wenn die das so versichern ist doch alles gut.
 
Fuer einen Pruefdienstleister ist nicht zwingend eine Mitgliedschaft in einer HWK erforderlich, solche Taetigkeiten koennte man bspw. auch freiberuflich ausueben. Wird ja z.B. bei Sachverstaendigen auch so gemacht.

Wenn er Sachverständiger ist dann ist er Mitglied der Sachverständigenkammer. Als solcher kann er dann wie zum Beispiel Ärzte die in der Ärztekammer mitglied sind usw. tätig werden.

Die Kammer wachen immer über die Zulassung und die Zulassungsbeindungen.

Wer glaubt das ich, weil ich Kosmetiker gelernt habe (ein Gesundheitsberuf) dann als Chirog tätig sein kann der ist naiv oder Träumer.
 
Wo schließt das eine, den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung aus? Wenn die das so versichern ist doch alles gut.

Das Risiko ist wegen fehlender Organisation mit Sicherheit nicht versicherbar.
 
Dir ist auch bewusst, dass nur Unternehmen, welche bei einem Energieversorger eingetragen sind, Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen dürfen, Meister hin oder her.

MfG
 
Genau! Als Nebengewerbe lohnt sich hier der Aufwand meiner Meinung nach nicht!
Das ist wirklich zu viel Bürokratie bei dem bisschen Einkommen!
 
Wenn Du z.B. den Isolationswiderstand der Anlage messen willst, musst Du den Neutralleiter trennen. Dies wird in den meisten Fällen nur durch Arbeiten an der elektrischen Anlage möglich sein.

Diese dürfen, wie schon erwähnt nur konzessionierte Elektrofachbetriebe und diese müssen eben einen Meister haben - zuum Glück.

MfG
 
elektroblitzer schrieb:
Es wird sich hierbei um
Verfolgende Behörden sind Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammern etc.
Strafen sind nach Gewerbeordnung Freiheitsstrafen bis 5 Jahren und Geldstrafen bis 500.000 Euro.
Es gibt zu hauf "intelligente" Personen die dagegen
[/quote]

Zitat: "Es wird sich um Schwarzarbeit handeln...?
Worauf schließt du das? Hellseher/Glaskugel?
Zu dem anderen (fordern nach dem -strafenden Staat-) braucht
man nichts mehr hinzufügen typisch deutsches Obrigkeitsdenken- Denuntiantentum!
Wie sagte schon Lafontaine zu den sog.Sekundärtugenden...!
Zumal man den entsprechenden Stellen mal empfehlen kann erst bei sich selbst aufzuräumen, s.Verfassungsschutz-NSU Affäre
und ehemalige Stasi-Mitglieder-in Zoll-Justiz und Polizei Pfui Deibel! :evil:

http://www.sueddeutsche.de/politik/bran ... g-1.454210
 
Hallo, foren-geist!

Was sind bei Dir eigentlich "Faschkräfte" genau?
 
da sich maik nicht merh meldet könnt ihr diesen thread schliessen. da ja schon schwarzarbeit und der gleichen zum Wortlaut kamen lohnt es sich nicht hier weiter zu machen.
 
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