Mieter bemängelt die Elektrik im Haus

Diskutiere Mieter bemängelt die Elektrik im Haus im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallöchen, ich besitze ein altes Einfamilienhaus in Berlin, das ich in den letzten Jahren aufwendig sanieren ließ. Unter anderem wurde auch die...
Oh sorry. Ich sehe gerade Pumuckel hat ja auch schon in diesem Beitrag zu dem Thema geantwortet.

Deine Anlage wurde vollkommen richtig installiert und der Mieter bzw sein Bekannter sollte sich sein LEERGELD wiedergeben lassen. Nebenbei die 35 A Schmelzsicherungen sind sehr wohl Überlastselektiv zu den SLS vor dem Zähler und selektiv zu den LS in der Verteilung. Bei einem Kurzschluss löst in aller Regel der LS vor dem SLS aus auch wenn da die Schmelzsicherung mit auslösen könnte!
Aktuell erfolgt die Trennung des PEN so früh wie Möglich und das ist am HAK und zudem wird der PEN am Hak direkt mit der HES verbunden! (PEN-Stützung) Die Schienen sind mit 10mm² auch völlig ausreichend.
Die Anlage ist durch SLS mit 50 A abgesichert und zusätzlich über Schmelzsicherungen von 35 A !
 
Ich schrieb schon das die 35 A Schmelzsicherung nur Überlastselektiv zu den SLS ist. 50A *1,13=56,6A und 35A*1,6=56A Deshalb wird bei einer Überlast erst die Schmelzsicherung noch vor dem SLS auslösen. Und da LS zu SLS Selektiv sind löst bei einem Kurzschluss in aller Regel der LS vor dem SLS aus , wobei aber auch die 35 A Schmelzsicherung mit auslösen kann. Deshalb nur eben Teilselektiv. Ich sehe das allerdings nicht als Mangel an. Den wie gesagt die 35 A Sicherung übernimmt auch den Überlastschutz für die RCD!
 
Hallo, es geht nicht um die 63A im HAK das ist OK
Es geht nur um die zusätzlichen 35A im Verteiler.
Mich würden die auch nicht stören. Eben nicht 100 nach der Regel ...

Überlastschutz für die RCD wird auch durch die Nachgeschalteten LSS erreicht
 
Die 35A Schmelzsicherung sind ja in dem L37M verbaut. Die wären quasi austauschbar und stecken direkt in den drei Schaltern von dem L37M, die man herausziehen kann.
Hintergund war, dass ich nach dem Zähler gerne für jede Verteilung (Haus, Garage, Schuppen) einen Hauptschalter haben wollte um die Verteilungen einzeln abzuschalten falls es notwendig ist.
Die Lösung mit dem L37M als Hauptschalter für jede Verteilung hatte dann die Elektrofirma vorgeschlagen.
Ich fand den Vorschlag damals eigentlich ganz gut, weil ich damit sogar noch eine zusätzliche Sicherung nach dem Zähler pro Verteilung habe, die die einzelnen Verteilungen absichert.

Sollte z.B. mal etwas mit der Unterverteilung in der Garage oder im Schuppen sein oder wird dort z.B. die Anlage durch die Firma erweitert, dann muss nicht gleich die komplette Anlage abgeschaltet werden, sondern nur der Teil wo an der Elektrik geabreitet wird. Die Verteilung im Haus könnte damit z.B. aktiv bleiben und im Haus wäre weiter Strom vorhanden während in der Garage oder im Schuppen an der Elektrik gearbeitet wird.

Sollte man das mit dem Hauptschalter für die Verteilungen jetzt verändern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
das würde ich mit dem Fachbetrieb noch mal Besprechen
 
Wie wär's mit einem neuen mieter

Den hätte ich schon längst rausgekickt
 
Es besteht absolut kein Handlungsbedarf und die 35 A Sicherungen sind völlig OK . Auch wenn sie im Falle eines Kurzschlusses mit auslösen könnten. Auch das bemerkst du sehr schnell und die sind auch von Laien wechselbar.
 
Oder du machst es so.

Entferne die 35 A neozed und ersetze sie gegen Hauptschalter


Gleichzeitig setzt du ein 35 A sls ein .
 
Hallo , der VNB schreibt in der Regel den SLS vor.

Ich habe mal etwas gesucht
Die Forderung nach einer generellen Selektivität miteinander kaskadierter Schutzeinrichtungen wird man in der Tat so nicht explizit in den Normen finden.[/QUOTE]
Verzicht auf Selektivität? - elektro.net

Sowie
Fachartikel

Danach geht es so wie es jetzt ist. Ist leider schon sehr alt der Hinweis

Ich habe keinen Zugang zu VDE ... um das mit neuen Normen abzugleichen.

Etwas neuer der Beitrag
Siehe unter "Wo ist Selektivität erforderlich?"
Da wird unter anderen die DIN 18015-1 angegeben. Wieweit die nur bei Vereinbarung gilt?
http://www.linowsee.de/media/files/...htagung-26_09-27_09_2017/Siedelhofer_2017.pdf

Hier soll der Mieter bitte eine Quelle angeben, wonach die Selektivität gefordert ist.
 
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Frag mal den Mieter, was er sich einbildet, die Abdeckungen im Verteiler zu öffnen. Das geht ihm nämlich sowas von gar nichts an.
 
- Aufteilung von PEN bereits im Hausanschlusskasten (Laut Mieter darf der PEN erst im Verteilerkasten in N und PE aufgeteilt werden)
- PE-Leiter geht aus dem Hausanschlusskasten an Potentailausgleich (Laut Mieter darf der PE erst vom Verteilerkasten an den Potentailausgleich gehen)
- Überspannungsableiter am Potentailausgleich angeschlossen (Laut Mieter soll der Überspannungsableiter nicht am Potentailausgleich angeschlossen werden, sondern nur an den PE im Verteilerkasten)
- Verteilerkasten nicht kommplett mit 16mm² verdrahtet (Laut Mieter wurden z.B. zwischen FI und Sicherungen Verbindungschienen genutzt die nur 10mm² haben)
- 35A Keramiksicherung vor dem 40A FI sind laut Mieter unzulässig, da nicht selektiv
- Im Bad ist ein Fi mit 30mA verbaut ( Laut Mieter müsste im Bad ein 10mA FI verbaut sein)
- Der Herdanschluss soll laut Mieter nicht mit einem FI abgesichert werden
- Das Licht in den Räumen ist mit 16A abgesichert (Laut Mieter darf das Licht nur mit 10A abgesichert werden)


Hm. Diese Mängel sind derart speziell und teilweise genau ins Gegenteil zum Stand der Technik formuliert, dass sie mir fast etwas konstruiert vorkommen.
 
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Hallo , der VNB schreibt in der Regel den SLS vor.

T
A


Dass mir die tab eigendlich egal ist weisst du ja aber trotzdem kenn ich zumindest unsere und da steht selektive Abschaltvorrifhtung kleiner gleich 63A also geht wohl auch eine 35
 
Das einzige was ich an der Anlage bemängeln würde sind die wohl fehlenden Etagenverteiler, sowie weitere Überspannungsableiter in den Unterverteilern.

Es wäre messtechnisch zu prüfen ob die Kurzschlußströme bei den Leitungslängen eingehalten wurden.
(Bei B16A Mindestens 120A Messwert), auch der Spannungsfall ist dabei oftmals überschritten.
Die Menge der Stromkreise lässt vermuten, daß möglicherweise Häufungsfaktoren nicht berücksichtigt wurden.

Selektivität ist keine Pflicht, in der VDE steht dazu ein "empfohlen", es ist natürlich sinnvoll das zu tun aber vielleicht auch nicht immer möglich.
Zudem stellt die fehlende Selektivität kein Problem im Bezug auf die Sicherheit der elektrischen Anlage dar.

Ansonsten lässt sich eine Anlage nur vor Ort und mit Messergebnissen wirklich bewerten.

Die "Mängel" Deines Mieters sind alle keine und teilweise schlägt er hierbei sogar Dinge vor die Probleme bereiten würden wenn diese so umgesetzt würden, wie z.B. die Weiterführung des PEN, welche in neuen Anlagen seit ca 2010 unzulässig ist.
 
Dieser Wert kommt vom Personenschutz ohne RCD
Ein B 16 Löst bei 80 A sicher aus. 50% Zuschlag nach VDE sind dann120 A Mindestanzeige am Messgerät
 
Im Hauptstromsystem besteht sehr wohl eine Pflicht zur Selektivität, denn die TAB fordert diese und die ist Vertragsbestandteil für den Anschluss an das Netz des Versorgers. Diese Selektivität ist durch den Einsatz von selektiven Leitungsschutzschaltern vor dem Zähler zur NH im Hak gegeben.
Das nachfolgende Schmelzsicherungen nur Teilselektiv zu den SLS sein können ist logisch. Denn die Abschaltzeit der Schmelzsicherung ist höher als die Abschaltzeit des SLS. Ich sehe allerdings keinen Grund warum Schmelzsicherungen nach einem SLS nicht als Überlastschutz eingesetzt werden können. Im Unterschied zu LS kann ich so zu mindestens noch eine Teilselektivität erreichen.
Selektivität bedeutet das nur das Element auslöst , dass dem Fehler unmittelbar vorgeschaltet ist und das ist bei einer normalen Wohnungsinstallation nun mal der LS im Endstromkreis. Das bei einem Kurzschluss eben auch die Schmelzsicherung mit auslösen kann ist nun mal eine Folge der vorhandenen Teilselektivität .
Unter dem Strich ist die Selektivität zum SLS aber auch da voll gegeben. Es gibt durchaus Gründe die Zuleitung zu einer UV nur für den Leistungsbedarf auszulegen der da auch gebraucht wird. Den Leitungsschutz bei Überlast übernimmt da die Schmelzsicherung und den Kurzschlussschutz der SLS!
 
"Hauptstromsystem" ist dann auch die Neozed im Unterverteiler? oder nur vom HAK zum Zähler?
 
Sonst passiert was? Die Leitung erwärmt sich übermässig und wird beschädigt?

Woher kommt diese Zahl?
Die 50 % Sicherheitszuschlag beinhalten den Zuschlag wegen Kallibrierungsfehler und den thermischen Einfluss auf den R der Leitung, sowie einen Alterungseinfluss auf die Verbindungsstellen. Allerdings sollten bei einem Elektriker die Alarmglocken klingeln wenn der Wert von 120 A bei einem B16 gerade so erreicht wird!
Zum Vergleich ein C16 erfordert da schon 240 A !
 
Hauptstromsystem ist vom HAK bis zum Zähler. Die Leitung vom Zähler bis zur HV gehört da auch noch dazu. Die Leitung vom HV zur UV ist eine normale Anschlussleitung nur gehört die nicht zu einem Endstromkreis , deshalb gelten da längere Abschaltzeiten.
 
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