Mieter/Vermieter-Frage

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Franky666

Franky666

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Hallo,

ich habe mal so eine mehr rechtliche Frage:

In einer Mietwohnung wohnen zwei Menschen, A und B.

Im Keller dieser Wohnung hat A eine gebastelte Werkbank aufgestellt, in der eine UV und diverse Stromkreise integriert sind. Die Werkbank wird mit einem Drehstromstecker in Betrieb genommen. Im Keller befindet sich die passende Dose dazu (die gehört zum Keller des Mieters und somit dem Vermieter).

Wenn man diese Werkbank per Stecker in Betrieb nimmt und an seinem Bestimmungsort platziert, sieht es so aus, als wäre sie ortsfest und auch ortsfest ans Netz angeschlossen. Sie verdeckt die Steckverbindung und hat eine Rückwand, wo die Elektroinstallation drin/dran ist. Der Stecker verschwindet hinter den Schubladen.

Um die Werkbank herum stehen alle möglichen Schränke und es ist ziemlich zugestopft. Obenrüber gehen noch Regale mit Zeugs drauf etc. Es fällt nicht auf, dass die Elektroinstallation auf einer Holzplatte ist (es ist zu allem Überfluss noch dasselbe grauschwarze 0815-IP44-Aufputzprogramm, wie es ohnehin in dem Haus schon verbaut worden ist).

Sie hat Steckdosen (mit und ohne Notaus) und Licht "on Board". In der UV steckt das übliche und das Schütz fürs Not-Aus. Halt ein bisschen größer, weil Teile übrig waren und die Freude am Bauen groß war.

Der Vermieter veranlasst nach 10 vergangenen Jahren in dieser Wohnung einen umfangreichen E-Check. Den ersten überhaupt nach Jahren. Soweit so gut. Die Elektrofachkräfte, die diesen E-Check durchführen, testen die Wohnung durch etc. Alles gut dort.

Gemessen - Gemacht - Getan - Bestanden

Sie bemerken natürlich schnell, dass eine etwas "kräftigere" Leitung auch in den Keller führt, es also dort mehr gibt.

Mieter A ist gerade nicht zuhause und Mieter B gibt den Zutritt zum Keller frei. Die Fachkräfte übersehen ebenfalls, dass die Werkbank über einen Stecker betrieben wird (Hinter den Schubladen ist der Stecker, die UV befindet sich aber auf der anderen Seite an der Rückwand. Dazwischen ist ein Kasten mit Zugentlastung, wo es von flexibel in starr übergeht.). Sie steht perfekt an der Wand und sieht so aus, als wäre diese fest mit dieser verschraubt. Von der Seite geht die feste Aufputz-Leitung der CEE-Dose hinter der Werkbank zu der Dose rein.

Mieter B weiß eigentlich von nichts und hat ebensowenig das Wissen, was mit dieser Werkbank los ist, weil dem das nicht wirklich interessiert und "da wohnen Monster drin und das fasse ich lieber nicht an".

Die Fachkräfte bemerken lediglich die neuere Bauart (die Wohnung hat noch PEN, das ist hier nicht mehr) und die seltsame Montagehöhe der UV und wundern sich über den Umfang des "Kellerlichts" dieses Mieters. Aber das hält sie nicht vom Ablauf ab und lässt sie nicht stutzig werden.

Andere Mieter haben auch teilweise Werkbänke oder ähnliches, mit echten, ortsfesten, E-Installationen. Zum Verwechseln ähnlich.

So wird diese vermeintlich ortsfeste UV ebenfalls überprüft. Mieter B denkt sich "Die wissen, was die da tun".

Gemessen - Gemacht - Getan - Bestanden

Jetzt stehen also beide UV's mit allem, was dran ist, im Prüfprotokoll dieses E-Checks, welches ja der Vermieter erhalten wird. Lediglich die CEE-Dose wurde irgendwie vergessen...

Es bleibt weiterhin unbemerkt, da keine Mängel an der Werkbank gefunden wurden und es somit keinen Anlass gab, da irgendetwas zu zerlegen oder näher zu erforschen.

Mieter A bemerkt diesen Irrtum erst paar Monate später, weil an der Werkbank ne Sicherung rausgeflogen ist und er die Klappe von der UV seitdem das erste Mal wieder geöffnet hat und die Prüfplakette mit Firmenunterschrift darin entdeckt hat.

Ab jetzt soll die Wohnung nach jedem Mieterwechsel ge-E-Checkt werden.

Wenn jetzt die Mieter ausziehen und diese trügerische Werkbank mitnehmen, vermisst der Vermieter dann nicht was beim nächsten E-Check? Außerdem ist dann plötzlich eine CEE zu viel? Gibt das Ärger oder Probleme? Wie kann man ihm jetzt beweisen, dass man nicht an der E-Installation gefummelt hat?

Werkbank abrücken, Stecker raus, raustragen und auf den Umzugs-LKW laden ist ja nicht verboten....
 
rechtliche Fragen darf nur der Anwalt beantworten.
Deine bedenken Teile ich auch. :roll:
 
Franky666 schrieb:
Wenn jetzt die Mieter ausziehen und diese trügerische Werkbank mitnehmen, vermisst der Vermieter dann nicht was beim nächsten E-Check? Außerdem ist dann plötzlich eine CEE zu viel? Gibt das Ärger oder Probleme? Wie kann man ihm jetzt beweisen, dass man nicht an der E-Installation gefummelt hat?
Wer ist jetzt "man" und "ihm"? Und vor allem, warum soll man etwas beweisen müssen??

Was soll der Vermieter vermissen wenn die Werkbank nie teil des Mietgegenstandes war?
 
Das einzige was ich mich dabei frage ist ob der Mieter B dem Prüfer den Keller von A hätte aufschließen dürfen.

Den Herd den der Mieter vermutlich mit seiner Küche auch mitgenommen hat wurde ja auch geprüft.
Wüsste nicht was daran bedenklich sein sollte.
 
Der Vermieter sieht ja nur eine Änderung der E-Installation nach Auszug. Da sie irrtümlich für fest installiert gehalten wurde, steht da nichts von Werkbank. :wink:

A und B sind übrigens zwei Personen, die in derselben Wohnung wohnen und somit auch gemeinsam den zugehörigen Kellerraum nutzen.

Wenns nicht reicht: A hat B die Nutzung erlaubt und andersherum. A wusste vorher, dass B den Zugang gibt. Alles OK hier.
 
Ich sehe beim besten Willen nicht was das Problem ist. Wenn A/B auszieh(t)en, wird er seine Werkbank mitnehmen und den Mietgegenstand im Originalzustand zurück geben. Was soll da zu beweisen sein?

Der E-Check ist eine ziemlich lapidare Prüfung, die wird am Mietverhältnis gar nichts ändern.
 
Ich weiß, dass E-Check mehr ein Marketinginstrument zum Geld-in-die-Kasse-Spülen ist.

Es geht darum, dass der Vermieter eine unerlaubte Veränderung der Elektroinstallation registriert, da ihm zuvor nicht bekannt war, was in welchem Umfang vorhanden ist.
 
Der Vermieter wird wohl wissen, dass er einen leeren Kellerraum vermietet hat. In der Regel sind Sondereinbauten im Mietvertrag beschrieben. Und wenn nicht, dann wird er (der Vermieter) beweisen müssen, dass ihm etwas entfremdet worden ist. Das E-Checkprotokoll wird darin keine Rolle spielen.
 
Zu glauben, beim nächsten "E-Check" währe wirklich noch das Meßprotokoll vom letzten mal vorhanden bzw. greifbar, hat mit Praxis auch nichts zu tun.
 
Der Vermieter wird sich ärgern das eine zusätzliche UV abgerechnet wurde, wenn es überhaupt Auffällt
 
Das ist dann sein Pech. Die Mieter haben ihn ja nicht darum gebeten o.ä. :D
 
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