mietshaus ohne zähler

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petex

Guest
hallo ich lebe in einem mietshaus, welches keinen zähler hat. mein vermieter hat einen unterzähler bei ihm im haus über diesen rechnet er mir den strom in kwh ab. nun habe ich gelesen, dass er das gesetzlich gar nicht darf, den strom an mich als dritte in kwh weiterverkaufen. ich habe ihn mehrmals aufgefordert einen hauptzähler einbauen zu lassen weil es auch unklarheiten wegen stromabrechnung gibt. ist das so ein riesen aufwand, den hauptzähler einzubauen? derzeit gibt es wie gesagt einen unterzähler bei ihm im haus über den aber noch ein haus läuft, welches nicht vermietet ist, aber einen unterzähler hat - mein haus jedoch nicht. dann könnte ich bei den horrenden preisen wenigstens auch meinen stromanbieter selber wählen. und jetzt will er auch noch mehr vorauszahlung als im mietvertrag vereinbart! :twisted:
 
petex schrieb:
ist das so ein riesen aufwand, den hauptzähler einzubauen?

Ja, unter Umständen ist es das und kann leicht in die tausende gehen. Der örtliche Versorgungsnetzbetreiber müßte einen eigenen Hausanschluß verlegen. Über den Preis kann man sich ja mal ein Angebot einholen.

MfG
 
Die Frage ist hier einfach:
Hat der Vermieter die Genemigung vom VNB, den Strom weiterzuverkaufen. Die meisten Netzbetreiber schliessen das in ihren Geschäftsbedingungen aus.
Ausserdem darf Strom nur mit beglaubigten Zählern abgerechnet werden (Eichgesetz!)
 
ja so ein hund! mein vermieter!!!

laut stadtwerken münchen ist es nicht zulässig, :twisted:
dass er den strom in kwh an mich weiterverkauft.
um in mein haus einen hauptzähler einzubauen wenn das überhaupt möglich ist, da für das angebot ein grundrissplan verlangt wird und es aber für mein mietshaus gar keinen plan gibt (schwarzbau auskunft bauamt) und ohne wissen des eigentümers (mein vermieter ist auch nur hauptmieter) eine leitung verlegt werden müsste, die bei ihm im haus auch baulich was ändern müssten u er denen keinen zugang gewähren wird und die sache verdammt teuer wird! ich weiss jetzt echt nicht, wie ich mich mit den stromzahlungen unter diesen umständen verhalten soll.

edi: Doppelpost gelöscht
 
Re: ja so ein hund! mein vermieter!!!

petex schrieb:
laut stadtwerken münchen ist es nicht zulässig, :twisted:
dass er den strom in kwh an mich weiterverkauft.

Damit ist die Sache doch klar. Du brauchst künftig keinen Strom mehr bezahlen. :wink:

um in mein haus einen hauptzähler einzubauen wenn das überhaupt möglich ist, da für das angebot ein grundrissplan verlangt wird und es aber für mein mietshaus gar keinen plan gibt (schwarzbau auskunft bauamt)

Das tut nichts zur Sache. Es wird ja kein amtlicher Grundriß benötigt. Den kann notfalls jeder malen. Dem VNB geht es lediglich darum, zu ermitteln, wie er von der Niederspannungsleitung zum gewünschten punkt am Haus kommen kann. Allerdings kann ein solcher Antrag nur vom Eigentümer gestellt werden.

ich weiss jetzt echt nicht, wie ich mich mit den stromzahlungen unter diesen umständen verhalten soll.

Es gäbe noch die Möglichkeit, im "Haupthaus" einen separaten Zähler zu beantragen und deine Zuleitung über diesen laufen zu lassen. Die Kundenanlage muß sich dann aber laut Antrag auch offiziell dort befinden. Ob dann eine Leitung zu deinem Gebäude führt, ist dann nebensächlich, da es sich ja nicht mehr um eine Hauptleitung handelt. Für ein solches Vorhaben ist ein zugelassener Elektriker zu konsultieren, nicht der Versorgungsnetzbetreiber.

MfG
 
Hallo,

es wird wohl das Beste sein ,wenn du dich an einem Mieterschutzverein oder evtl.an eine Verbraucherschutzzentrale wendest, denn es scheint mir hier zu viele Ungereimtheiten zu geben.(Schwarzbau , Untermieter mach Vetrag mit Unter-Untermieter.......
 
WO WOHNST DU DENN DA????? Mietr Untermieter Schwarzbau, keinen eigenen Strom, komisch!!!

Also Rechtlich am korrektesten ist eine Haupleitung in dein Haus und dann halt eigenen Zähler also seperate Kundenanlage.

Es ist sicherlich einfacher einen zweiten zähler ins Nebenhaus zu setzen und deine Zuleitung darüber laufen zu lassen, das muss dann ein elektriker für dich machen.

Also so kann das nicht weitergehen.
 
Mein EVU schreibt grundsätzlich bei Mietwohnung für jede Wohnung einen Zähler vor. Ausserdem einen seperaten Zähler für den Allgemeinstrom ( Treppenlicht, Flurbeleuchtung etc.)

Sollte eigentlich überall so sein.

MfG Max
 
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