Mindestanforderung an dienstl. gestelltes E-Werkzeug

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Moorkate

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Gibt es in D eine Verordnung, Berufsgenossenschaftliche Empfehlung oder DIN-Norm, wo die qualitative Mindestanforderung von dienstl. gestellten E-Werkzeug geregelt ist?

Hintergrund: Ein Kollege vom Bauhof kam letztens zu mir, weil seine Einhell-Flex versagt hat. Die war natürlich nicht mehr zu retten. Heute kam das Ersatzgerät - eine von Ferm :shock:
Gibt es eine Grenze der nach unten offenen Qualitätsskala, wo ich dem Einkauf sagen kann, dass Gerät entspricht nicht der Vorschrift und kann deswegen nicht eingesetzt werden?

mfG
 
Moorkate schrieb:
Gibt es in D eine Verordnung, Berufsgenossenschaftliche Empfehlung oder DIN-Norm, wo die qualitative Mindestanforderung von dienstl. gestellten E-Werkzeug geregelt ist?
Seit wann interessiert dich die DIN?
 
Es muss der BetrSichV/BGV A3 entsprechend geprüft und für i.O. befunden werden, außerdem das CE-Zeichen tragen und den Angaben des Herstellers folgend genutzt werden (können).
 
BGI 600 z.B

und wenn wir von z.B Einhell sprechen, einfach mal die BDA aufschlagen, da kann man dann u.u. dieses lesen ( vom ersten 125 Winkelschleifer auf deren HP )

Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte
bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen,
handwerklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.

Macht immer Spaß wenn der Einkauf Geräte ordert und ich sie dann wieder zurück gehen lasse.
im zweifel lasse ich mir eine Freigabe vom Hersteller geben wenn es denn möglich ist oder man muss dann eben eine Gefährdungsbeurteilung machen

zum Thema BGVA3, da muss auch der Prüfer dies zunächst mal erkennen bzw. sich z.t erkundigen.
Bei Herstellern wie Bosch (blau)/ Hilti usw. ist es ja fast klar aber bei "exoten" die man selten sieht muß man eben auch mal selbst lesen wenn man es an den üblichen Merkmalen nicht erkennen kann wie z.B beschaffenheit der Zuleitung
 
Zosse schrieb:
Seit wann interessiert dich die DIN?
Wenn ich diese zu Gunsten von Kollegen auslegen kann - Immer!

@kaffeeruler - Guter Tipp, werde morgen mal schauen.

mfG
 
Ich glaube am Besten bekommt man anständiges Werkzeug wenn man mal aufschreibt welche Zeit man dafür verschwendet, das defekte Teil um zu tauschen, nicht arbeiten zu können weil es gerade kaputt ist, usw.
 
definiere "anständiges Werkzeug"

Vom preis her kann man dies sicher nicht wirklich, das weiß ich garantiert.

Bei den Geräten weiß ich aber das viele Hersteller in der BDA oder dann auf Anfrage eben den gewerblichen Einsatz "untersagen" oder man erkennt es am Gerät selbst durch z.B die Netzanschlussleitung

Aber mal abwarten was Moorkate erreichen kann

Mfg
 
Das mit der Beschwerde bei der Einkäuferin war ein Schuss in den Ofen.
Zunächst durfte ich mir zum wiederholten Male einen Vortrag über die desolate Finanzielle Lage der Stadt anhören. Und dass der Kollege H. so langsam arbeitete, dass man ihn dabei die Schuhe neu besohlen könnte. Das billigste wäre gerade gut genug, die Maschine würde bestimmt bis zu Rente halten. Und außerdem fällt mein Einsatz für Kollegen nicht in mein Kompetenzbereich, dafür wäre eher sie zuständig.
Da ich keine Mindestanforderung vorweisen konnte habe ich mir nach dieser Triade gedacht: Lass es, bringt nichts.

mfG
 
Wer prüft denn die Geräte ??


so ist es eben, viele müssen gegen Windmühlen kämpfen und wenn man dann eben nicht die "Stellung" hat muss man eben irgendwann das ganze am Ar*** vorbei gehen lassen auch wenn es schwer ist.
Es gibt immer Leute die Schlauer sind als andere bis dann mal was passiert.
Schuld waren dann die anderen
 
Hallo,

das ist das typische Verhalten von Einkäufern im städt. Umfeld.

Ich habe Bekannte die an gleicher Stelle arbeiten. Die Vorgaben sind recht einfach - es muss billig sein. Da wird dann z.T. 4 Stunden im iNet nach einem Ersatzprodukt und Lieferanten gesucht, 50 Cent gespart aber 7,-€ Versand vergessen. Nicht zu vergessen dass das Teil beim Händler um die Ecke vorrätig ist und man so aber eine Woche wartet.

Die Bleistiftspitzer-Fraktion hat den Sinn von "Werk"zeug noch nicht verstanden.

In diesem Sinne.

Mfg
Jürgen
 
Ferm hatten wir auch mal von Globus 6 Jahre Garantie.
Als mein Chef dann das 4, Mal bei Globus das Teil getauscht hat und es wieder nur 4 Wochen hielt, bekamen wir was Ordentliches.
Man muss seine Chefs nur erziehen. :D
 
Bei der Stadt wird das allerdings schwer.
Arbeitszeit kostet ja nichts extra die ist ja geplant.
Allerdings gibt es entsprechende Vorschriften (ASR, UVV, TRBS BGV und neuerdings DGUV) in denen beschrieben wird was für Werkzeuge wie benutzt werden dürfen.
Irgendwo steht auch drin, daß solche Zwischenstecker mit Personenschutzschalter verwendet werden müssen sofern in der Installation kein FI vorhanden ist oder dies unklar ist.

Übrigens steht es in fast allen Bedienungsanleitungen, daß die Geräte nicht für den gewerblichen Gebrauch zu verwenden sind. Die entsprechenden Vorschriften untersagen ausdrücklich den "nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Werkzeugen.
 
Übrigens müsste der Arbeitgeber zur Verwendung einer Bohrmaschine auch eine Gefährdungsanalyse durchführen und eine Betriebsanweisung zur Verwendung ausstellen.

Abgesehen davon muß das elektrische Gerät gemäß DGUV 3 (früher BGV-A3, VBG4), VOR der ersten Verwendung geprüft werden.
 
Ahh, ich sehe mein alter Tread wird wieder aufgewärmt :)

Octavian1977 schrieb:
Übrigens müsste der Arbeitgeber zur Verwendung einer Bohrmaschine auch eine Gefährdungsanalyse durchführen und eine Betriebsanweisung zur Verwendung ausstellen.
Welcher AG erstellt eine Gefährdungsanalyse zur Verwendung von Werkzeug? Das ist doch eher eine theoretische Forderung die nicht umgesetzt wird. Natürlich gibt es eine Dienstanweisung, dass Werkzeug 'nur bestimmungsgemäß' verwendet werden darf - was auch immer das heißt? Ein entsprechender Interpretationsspielraum ist vorhanden.
Abgesehen davon muß das elektrische Gerät gemäß DGUV 3 (früher BGV-A3, VBG4), VOR der ersten Verwendung geprüft werden.
Na klar wird das Gerät geprüft, sogar regelmäßig. Aber selbst die schrottigsten Neugeräte kommen doch durch die Prüfung, ansonsten dürften diese gar nicht in Verkehr gebracht werden, wenn davon eine Gefahr ausgeht. Es kaufen ja hauptsächlich Privatleute so ein Schrott und da ist mit Prüfung Fehlanzeige. Und wenn darauf Baumärkte noch 5, 6 oder 7 Jahre Garantie geben - was will man mehr?

Es geht jetzt nicht darum, dass das Werkzeug gefährlich, sondern eher für richtiges Arbeiten ungeeignet ist und ums Prinzip. Bei einer Flex geht es ja noch, sofern man eine ordentliche Scheibe drauf hat und das Teil nicht wegen einer Unwucht des Ankers vibriert. Schlimmer sind diese Billigakkuschrauber, wo ein Akku ständig im Ladegerät hängt und nach ein paar Schrauben gewechselt werden muss. Größere Schrauben gehen gar nicht, da macht das Ding gleich schlapp oder der Gang springt raus.
Effektives richtiges Arbeiten geht anders! Das ist unsern Einkäufern aber egal, es kommen eher Beschwerden, dass mal wieder etwas genagel oder nicht ausreichend geschraubt wurde. Als kleines Rad im Betrieb biste immer am Arxxh.

mfG
 
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist der Gebrauch nach Maßgabe des Herstellers. Diese ist in der Bedienungsanleitung nachzulesen.
Die Garantie gilt auch nur bei Beachten der Vorgaben des Herstellers.
 
Octavian1977 schrieb:
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist der Gebrauch nach Maßgabe des Herstellers. Diese ist in der Bedienungsanleitung nachzulesen.
Die Garantie gilt auch nur bei Beachten der Vorgaben des Herstellers.
In der Garantiezeit (ersten sechs Monate) muss der Händler/Hersteller nachweisen, dass das Gerät unsachgemäß benutzt wurde und das Gerät bei Übergabe absolut mängelfrei war, danach in der Gewährleistung der Käufer, dass das Gerät den Mangel schon beim Kauf hatte.
Beides ist in der Praxis nahezu unmöglich.

Und bei solcher Garantieverlängerung kommt es auch auf die Bedingungen an. Aber bevor sich die Verkäufer mit dem Kunden streiten, tauschen die solch ein Gerät für 29,95 um.

mfG
 
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