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bigdie
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Wer behauptet, ein Ableiter in der Verteilung schützt meine Geräte, der hat von der Materie nicht viel verstanden. Entweder man betreibt den Überspannungsschutz richtig, oder man lässt die Finger davon.
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bigdie schrieb:Die Blitzschutzversicherung greift nur bei einem Direkteinschlag.
Nun bleib mal auf dem Teppich und schieb nicht solche Panik. Ich glaube ich muss dich mal aus deinem Büro rausholen und mit zu den Kunden aus der grünen Zone nehmen. Da bekommst du richtig was zu sehen - das Teil auf dem Bild ist doch harmlos. Eine kleine UV mit ein paar Schraubsicherungen. Siehst du in vielen Häusern die in de 50er und 60er entstanden sind. Mal so'n kleines Ding, mal mit 12 Sicherungen im Klöcknerkasten. Und ich weiß nicht wo du da eine fehlende Abdeckung erkennst und warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.T.Paul schrieb:Das Foto schreit nach Komplett-Sanierung ... Wer in so einen Verteiler noch FI und LSS einbaut handelt m.E. grob fahrlässig, ich weiss wie es hinter der Abdeckung aussieht und das erfüllt vorn und hinten keine auch nur 30 Jahre alten Anforderungen mehr.
Wenn ich die Berufsgenossenschaft frage, dürfte ich als Elektrofachkraft nicht einmal an dem Ding Spannung messen ohne Abdeckung, weil der fehlende Berührungsschutz kein vertretbares Arbeiten unter Spannung zulässt.
Ich habe schon mehrfach Elektro(nik)-Geräte wegen Überspannungsschaden ersetzt bekommen.T.Paul schrieb:... Bei den meisten Policen wäre es einfacher, wenn das Haus durch Blitzschlag abbrennt, als wenn man versucht 6 defekte Elektrogeräte wegen Überspannungen bei indirektem Blitzschlag ersetzt zu bekommen
Tinkerbell schrieb:Ich glaube ich muss dich mal aus deinem Büro rausholen
Tinkerbell schrieb:Und ich weiß nicht wo du da eine fehlende Abdeckung erkennst und warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.
Kannte ich gar nicht, werde ich mir merken. Aber die dürften auch nicht passen. Das Problem bei den alten Verteilern ist weniger die Breite, als die Höhe oder beides Du wirst da keinen ausreichenden Platz zum Klemmen haben und dass wird Murks.OEmer schrieb:Ich würde auch unbedingt zu einer neuen Unterverteilung raten.
Um Platz zu sparen gibt es gibt mittlerweile besonders schmale Leitungsschutzschalter:
http....
Aha, ich dachte, die Moderatoren wären hier reine Scheibtischtäter, die sich den ganzen Tag DIN-Normen und VNB-Bestimmungen reinziehen und von dee realen Stromwelt nur selten etwas zu sehen bekommen. Bestimmt ist in dem Handschuhfach des Caddys ein Laptop fest installiert und die Fahrten dauern länger :wink:T.Paul schrieb:Mein "Büro" ist der Beifahrersitz des Caddy und den verlasse ich oft und lang genug, Danke.
Tinkerbell schrieb:....warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.
Tinkerbell schrieb:ich dachte, die Moderatoren wären hier reine Scheibtischtäter, die sich den ganzen Tag DIN-Normen und VNB-Bestimmungen reinziehen und von dee realen Stromwelt nur selten etwas zu sehen bekommen. Bestimmt ist in dem Handschuhfach des Caddys ein Laptop fest installiert und die Fahrten dauern länger :wink:
Tinkerbell schrieb:Kann sein, dass ich etwas begriffsstutzig bin, das "leider" habe ich jetzt nicht kapiert.
Du solltest auch mal bei §8 zulässige Abweichungen schauen, also die Ausnahmen wo Arbeiten unter Spannung erlaubt istStromkreisverteiler dieser Bauart gelten heutzutage als erhöhtes Risiko - Das messen von Spannung fällt unter "Arbeiten unter Spannung" - bei Gefährdung hat dies schriftlich aufgefordert nach Anleitung der verantwortlichen Elektrofachkraft und ggf. Überwachung zu erfolgen. Natürlich ist mir klar, dass du das trotzdem machst - im Falle eines Unfalls würde ein "spitzer Hund" bei der BG halt deinen Arbeitgeber nach der Aufforderung, Anweisung und dem Qualifikationsnachweis fragen und diesen damit sicher ins Schwitzen bringen.
Das steht in der Tabelle eben nicht.Ist richtig, gültig für EUP und EF, wenn durch die Art der Anlage eine Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist
bigdie schrieb:Das steht in der Tabelle eben nicht.Ist richtig, gültig für EUP und EF, wenn durch die Art der Anlage eine Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist
§ 8
Zulässige Abweichungen
Von den Forderungen der §§ 6 und 7 darf abgewichen werden, wenn
durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist