Mindestanzahl an Stromkreisen für 2-ZKB Wohnung (52qm)

Diskutiere Mindestanzahl an Stromkreisen für 2-ZKB Wohnung (52qm) im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bin aktuell dabei meine 52qm 2 Zimmer, Küche, Bad Wohnung von 1970 zu renovieren. Sie soll vermietet werden und hat noch...
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Wer behauptet, ein Ableiter in der Verteilung schützt meine Geräte, der hat von der Materie nicht viel verstanden. Entweder man betreibt den Überspannungsschutz richtig, oder man lässt die Finger davon.
 
Es gibt auch gute Hausratversicherungen, die sind nichtmal teuer und helfen Garantiert auch bei Blitzschlag.

In einer Privatwohnung würde ICH nun keinen Überspannungsableiter installieren. Wofür, damit der teure Flachbildfernseher nicht abraucht? :roll:
 
Der Fernseher, dazu der PC, die Telefonanlage, die Steuerung der Heizung oder Therme und heute gibt es ja auch kaum noch einen Kühlschrank ohne Elektronik oder einen Herd. Und spätestens, wenn das zum 2. Mal passiert, kündigt dir die Versicherung die Freundschaft oder bietet dir einen anderen Tarif an.

Übrigens musst du Überspannung zusätzlich versichern. Die Blitzschutzversicherung greift nur bei einem Direkteinschlag.
 
Überspannungsschäden und Versicherungen ... Wenn jeder verstünde, was dazu in seiner Police wirklich drin steht. Die meisten sind im Fall der Fälle sehr überrascht ... Bei den meisten Policen wäre es einfacher, wenn das Haus durch Blitzschlag abbrennt, als wenn man versucht 6 defekte Elektrogeräte wegen Überspannungen bei indirektem Blitzschlag ersetzt zu bekommen :(

bigdie schrieb:
Die Blitzschutzversicherung greift nur bei einem Direkteinschlag.

Und dann meist auch nur für entstandene Brandschäden durch den Blitzschlag.
 
T.Paul schrieb:
Das Foto schreit nach Komplett-Sanierung ... Wer in so einen Verteiler noch FI und LSS einbaut handelt m.E. grob fahrlässig, ich weiss wie es hinter der Abdeckung aussieht und das erfüllt vorn und hinten keine auch nur 30 Jahre alten Anforderungen mehr.

Wenn ich die Berufsgenossenschaft frage, dürfte ich als Elektrofachkraft nicht einmal an dem Ding Spannung messen ohne Abdeckung, weil der fehlende Berührungsschutz kein vertretbares Arbeiten unter Spannung zulässt.
Nun bleib mal auf dem Teppich und schieb nicht solche Panik. Ich glaube ich muss dich mal aus deinem Büro rausholen und mit zu den Kunden aus der grünen Zone nehmen. Da bekommst du richtig was zu sehen - das Teil auf dem Bild ist doch harmlos. Eine kleine UV mit ein paar Schraubsicherungen. Siehst du in vielen Häusern die in de 50er und 60er entstanden sind. Mal so'n kleines Ding, mal mit 12 Sicherungen im Klöcknerkasten. Und ich weiß nicht wo du da eine fehlende Abdeckung erkennst und warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.

Und FI und LSS dort einbauen, wird selbst wenn man wollte aus Platzgründen scheitern - falls das Ding schon eine Hutschine hat.

@Tom5s
Die Verteilung vergiss man, die nicht zu retten. Eine größere bekommst du in der Ecke auch nicht hinein. Eine preiswerte Alternative zum Umzug des Kasten fällt mir leider nicht ein.

Tinkerbell
 
T.Paul schrieb:
... Bei den meisten Policen wäre es einfacher, wenn das Haus durch Blitzschlag abbrennt, als wenn man versucht 6 defekte Elektrogeräte wegen Überspannungen bei indirektem Blitzschlag ersetzt zu bekommen :(
Ich habe schon mehrfach Elektro(nik)-Geräte wegen Überspannungsschaden ersetzt bekommen. :D
 
Tinkerbell schrieb:
Ich glaube ich muss dich mal aus deinem Büro rausholen

Mein "Büro" ist der Beifahrersitz des Caddy und den verlasse ich oft und lang genug, Danke.

Tinkerbell schrieb:
Und ich weiß nicht wo du da eine fehlende Abdeckung erkennst und warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.

Das glaube ich Dir ... leider.
 
OEmer schrieb:
Ich würde auch unbedingt zu einer neuen Unterverteilung raten.

Um Platz zu sparen gibt es gibt mittlerweile besonders schmale Leitungsschutzschalter:

http....
Kannte ich gar nicht, werde ich mir merken. Aber die dürften auch nicht passen. Das Problem bei den alten Verteilern ist weniger die Breite, als die Höhe oder beides Du wirst da keinen ausreichenden Platz zum Klemmen haben und dass wird Murks.

Und die senkrechten einreihigen Verteiler gibt es häufiger. Mein Nachbar hat ein mit 24-36 TE senkrecht in eine Nische hoch. Ich hoffe da muss ich nie ran.

Tinkerbell
 
Hallo und danke für die Tipps! Interessant, was es alles gibt!

Ich hab noch nachgeschaut, was da für ein Zähler verbaut ist. Es ist ein E72F-01. Laut Google also ein "Elektromechanischer Wechselstromzähler, Eintarif, 1x230V, 10(60)A"
Also bin ich auch diesbezüglich sehr limitiert...

Den Sicherungskasten gegen nen kleinen Unterputzkasten zu tauschen - oder falls nötig 2 untereinander hätte auch seinen Charme... Nach unten könnt ich den Ausbruch ja schon etwas verlängern. Werde mal weiter grübeln und recherchieren. Jetzt aber erst mal ab in die Arbeit... VG!
 
So schlimm ist es aber auch nicht. Sei froh das es ein 10(60) A ist.
 
T.Paul schrieb:
Mein "Büro" ist der Beifahrersitz des Caddy und den verlasse ich oft und lang genug, Danke.
Aha, ich dachte, die Moderatoren wären hier reine Scheibtischtäter, die sich den ganzen Tag DIN-Normen und VNB-Bestimmungen reinziehen und von dee realen Stromwelt nur selten etwas zu sehen bekommen. Bestimmt ist in dem Handschuhfach des Caddys ein Laptop fest installiert und die Fahrten dauern länger :wink:

Tinkerbell schrieb:
....warum du da als Ele nicht messen darf, ist doch unser Job.

Das glaube ich Dir ... leider.[/quote]
Kann sein, dass ich etwas begriffsstutzig bin, das "leider" habe ich jetzt nicht kapiert.

Tinkerbell
 
Tinkerbell schrieb:
ich dachte, die Moderatoren wären hier reine Scheibtischtäter, die sich den ganzen Tag DIN-Normen und VNB-Bestimmungen reinziehen und von dee realen Stromwelt nur selten etwas zu sehen bekommen. Bestimmt ist in dem Handschuhfach des Caddys ein Laptop fest installiert und die Fahrten dauern länger :wink:

Moderatoren wie Nutzer dieses Forums sind sicher sehr unterschiedlich vorgebildet und veranlagt. Normen, Richtlinien und Bestimmungen "ziehe ich mir rein", ja, nach Feierabend, weil ich in Fortbildung bin derzeit.

Nein, der Laptop ist Mobil und dient primär als Werkzeug (Parametrierung KNX, LCN, Sicherheitsbeleuchtung, Kommunikationsanlagen, Brandmeldeanlagen, .....) - für Baupläne, Anleitungen und Co. nutze ich primär ein Tablet.

Tinkerbell schrieb:
Kann sein, dass ich etwas begriffsstutzig bin, das "leider" habe ich jetzt nicht kapiert.

Ich vermutete und vermute, dass du deine Arbeit, "as usual" ausführst und Dich nicht mit Änderungen oder generell der Einhaltung von Normen und Richtlinien beschäftigst - Und genau deswegen, für mich verständlich, nicht verstehst, warum Du daran nichts messen dürftest nach BG.

Stromkreisverteiler dieser Bauart gelten heutzutage als erhöhtes Risiko - Das messen von Spannung fällt unter "Arbeiten unter Spannung" - bei Gefährdung hat dies schriftlich aufgefordert nach Anleitung der verantwortlichen Elektrofachkraft und ggf. Überwachung zu erfolgen. Natürlich ist mir klar, dass du das trotzdem machst - im Falle eines Unfalls würde ein "spitzer Hund" bei der BG halt deinen Arbeitgeber nach der Aufforderung, Anweisung und dem Qualifikationsnachweis fragen und diesen damit sicher ins Schwitzen bringen.
 
Stromkreisverteiler dieser Bauart gelten heutzutage als erhöhtes Risiko - Das messen von Spannung fällt unter "Arbeiten unter Spannung" - bei Gefährdung hat dies schriftlich aufgefordert nach Anleitung der verantwortlichen Elektrofachkraft und ggf. Überwachung zu erfolgen. Natürlich ist mir klar, dass du das trotzdem machst - im Falle eines Unfalls würde ein "spitzer Hund" bei der BG halt deinen Arbeitgeber nach der Aufforderung, Anweisung und dem Qualifikationsnachweis fragen und diesen damit sicher ins Schwitzen bringen.
Du solltest auch mal bei §8 zulässige Abweichungen schauen, also die Ausnahmen wo Arbeiten unter Spannung erlaubt ist
Da steht gleich zu Anfang
Heranführen von Prüf Mess und Justiereinrichtungen z.B. Spannungsmessung
 
Ist richtig, gültig für EUP und EF, wenn durch die Art der Anlage eine Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist. Zum Thema Körperdurchströmung vertrat ein BG-Prüfer im Rahmen einer Altanlagenmodernisierung die unumstößliche Auffassung, dass ein fehlender Berührungsschutz (Fingersicher) im Bereich der Messtelle (i.d.R. Klemmstelle) diese Gefahr immer birgt.
 
Ist richtig, gültig für EUP und EF, wenn durch die Art der Anlage eine Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist
Das steht in der Tabelle eben nicht.
 
D.h., ich darf nicht mehr an Anlagen messen, bei denen kein Berührungsschutz vorhanden ist?

Ok, betrifft ja nur geschätzt 85% aller Elektroanlagen in Deutschland.

Ganz ehrlich, das ist doch einfach nur praxisfremd. Und der BG ist auch nicht wirklich geholfen, wenn sie Forderungen stellt, von der sie genau weiß, dass im Alltag nicht umzusetzen sind. Als nächstes werden Elektroarbeiten generell verboten. Kann ja die BG nichts für, wenn es Betriebe gibt, die das dann trotzdem machen. :roll:

Es geht hier ja auch nicht um den Vorzählerbereich oder gar um Mittelspannung, wo das ganze Gebäude sarniert werden muss wenn ich nen kurzen baue..
 
bigdie schrieb:
Ist richtig, gültig für EUP und EF, wenn durch die Art der Anlage eine Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist
Das steht in der Tabelle eben nicht.

§ 8
Zulässige Abweichungen

Von den Forderungen der §§ 6 und 7 darf abgewichen werden, wenn

durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist
 
Ergo darfst du an gar keiner Anlage mehr Arbeiten, weil du ja schon das Feststellen der Spannungsfreiheit nicht mehr machen darfst oder?
 
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