Mischinstallation in einem Reihen-Miethaus

Diskutiere Mischinstallation in einem Reihen-Miethaus im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Freunde von Strom und Spannung, ich bin seit 2 Wochen glücklicher Mieter in einem Reihenhaus Bj.ca.1970 aber "Teilsaniert" Nun hab ich...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
P

petman

Beiträge
5
Hallo Freunde von Strom und Spannung,
ich bin seit 2 Wochen glücklicher Mieter in einem Reihenhaus Bj.ca.1970 aber "Teilsaniert"
Nun hab ich heut mal die E-Anlage für die Küche gecheckt.
Dabei sind mir paar neue graue Haare gewachsen.
Im Keller ist der Zählerschrank und 24 Sicherungen von einer ehemaligen E-Heizung. Einige Leitungen der ehemaligen E-Heizung sind für neue Stromkreise im Haus genutzt. z.B. Dachgeschoß, Rolladenantrieb, Herdanschlußdose, zusätzliche Steckdosen in Küche und Bad.--alles 3 bzw. 5polig mit N und PE
Die "alte Installation" wird aus einem Sicherungskasten im EG versorgt.Da gibts nur klassige Nullung.(ein SCHWARZ und ein GRAU)
Nun ergibt sich für mich folgende Situation in der Küche:
Wand wo Geräte stehen sollen
1. Herddose -Sicherung im Keller- mit PE und N
2. Dose für Geschirrspühler -Sicheung in EG-UV- Kl.Nullung
Licht und 2x Doppelsteckdosen--siehe 2.
3. keine Anschlußmöglichkeit für Abzugshaube

so und auf der anderen Wand soll Arbeitsfläche und Kühlgeräte hin
da sind 2 Doppelsteckdosen klassige Nullung Sicheung im EG.

Dann gibts noch 2 Steckdosen am Fenster, klassige Nullung.

Offensichtlich geht diese Mischinstallation so durch das gesamte Haus.

Ist das überhaupt zulässig?
Wie kann ich die Küche am sichersten "umklemmen"
 
Am sichersten?

Sämtliche Installationen mit klassicher Nullung ersetzen lassen.
 
Das ist auch wieder so ne tolle Antwort, die dem Fragemensch nicht wirklich weiter hilft.

Klar ist's richtig, das Klump müsst auf Vordermann gebracht werden, aber das wird er selbst wissen.
Dafür zuständig wär der Vermieter. Als Mieter darf er da gar nicht dran rumschrauben.
Das Doofe daran ist, dass diese Mischinstallation (sofern der alte Teil komplett im Original erhalten ist) tatsächlich noch zulässig ist. Erst wenn Mängel auftreten, die nicht durch eine einfache Reparatur beseitigt werden können oder Erweiterungen vorgenommen werden sollen, ist ein Angleich auf heutige Standards erforderlich.

Gar keine Frage, das ist eigentlich heutzutage kein tragbarer Zustand - Aber solang es tut, ist das legal.

Und bevor die Frage kommt: Nein, einen Anspruch auf einen Mindeststandard hat der Mieter nicht. Naturlich gibt es kein Gesetz ohne Ausnahme. Ein Anspruch bestünde dann, wenn der Mieter die Wohnung schon sehr lange bewohnt und sich die Standards innerhalb dieser Mietdauer erheblich geändert hätten.
Schwer zu beweisen! Hab den Paragraphen grad net genau im Kopf, aber der bietet wieder mal sehr viele Hintertürchen für den Vermieter.

Sieht grad ziemlich mau für <i>petman</i> aus.
Da könnt nur ein Gespräch mit dem Vermieter was bringen. Ob das nach nur 2 Wochen Mietdauer aber so sinnvoll ist?

Traurige Grüsse,

Uli
 
Schöne Grüße aus Ostrach ;)

Ich sehe das wie mein Vorredner. Das wird aber bei einem Vermieter recht schwer durchzusetzen sein, aber versuchen kann man es.

Als Richtwert sollte auch jeder größere Verbraucher seinen eigenen Stromkreis bekommen.

MfG

Marcel
 
Hab das mit dem Mieten überlesen, und unterstellt das er das Haus gekauft hat, um da selber einzuziehen.
 
ego1 schrieb:
Hab das mit dem Mieten überlesen, und unterstellt das er das Haus gekauft hat, um da selber einzuziehen.

Das ändert doch nichts an der Tatsache das es die alte Installation zu ersetzen gilt.
Und man muss auch nicht immer Romane schreiben.

Lutz
 
Nein, es ändert nix dran, dass das Mist ist und berichtigt werden sollte.
Dem Fragenden ist aber auch nicht geholfen, wenn man ihm nicht erklärt weshalb das Mist ist und wie er in der jeweiligen Position vorgehen muss. Nur mit diesen Zusatzinfos hat er die Möglichkeit auch was zu ändern ohne dass es Ärger gibt.
Mit Romanen hat es auch nichts zu tun, wenn man mal was erklärt. Wenn dabei zu viel oder unverdauliche Infos rauskommen, dann kann der Fragesteller das nicht benötigte leicht ausblenden.
Er wird sich aber schwer tun aus nem gottgleich dahergerotzten "Ja" oder "Nein" benötigte Zusatzinformationen zu extrapolieren.

Und um den Roman vollständig zu machen: Ein gutes Argument hätte der Fragesteller dem Vermieter gegenüber. Nun kommt man noch gut an alles ran und gemacht werden muss es eh bald. Also warum nicht gleich? Da muss man dem Vermieter natürlich auch ein Zuckerchen hinhalten. Da erklärt man sich natürlich bereit die Belästigungen während der Sanierung hinzunehmen und das schnelle Voranschreiten zu unterstützen. Wenn man hier gleich "Mietmindurung" oder "Unverschämtheit" brüllt, dann hätt man sich das Gespräch sparen können.

Viele Grüsse,

Uli
 
Danke für die "aufmunternten" Antworten

Danke Leute,
ich hab so was geahnt, von wegen Bestandsschutz usw.
Ich selbst habe 1994 E-Installateur als zweiten Beruf gelernt aber nur 1 Jahr da gearbeitet. Deshalb auch die Nachfrage im Forum. Es hat sich ja einiges durch die EU Normung geändert.
Ich habe echt Bauchschmerzen mit der Tatsache, dass in einem Raum Stromkreise aus zwei unterschiedlichen Verteilungen (Keller und EG) vorhanden sind und nirgens was mit nem FI (neuhochdeutsch RCD)ist.

Meines Wissens ist das doch nicht zulässig.

Wie ist das überhaupt mit den alten Sicheungsautomaten, die für 220V gebaut wurden und nun mit 230V betrieben werden?

Un noch ne Sache, gab es mal 2 Adrige Stegleitung mit 1m² Kupfer?
Ich hab da grad mal die Neuen Abdeckungen von den Steckdosen entfernt...

Ich krieg die Kriese, die Schwaben spaaren sich mal TOT.

Peter
 
Ich meine hier gab es vor einiger Zeit ein Urteil, dass der Mieter eine Recht auf einen Sicherheits-Mindeststandart nach Stand der Technik hat. Hier ging es einen FI, wenn ich mich recht erinnere.

Am besten kann dir bei solchen Fragen der örtlicher Mieterverein helfen.
 
Hmm, da geb ich float Recht, ne Nachfrage beim Mieterverein kann nicht schaden. Ein Recht auf einen FI als Mindeststandard? Kann ich mir kaum vorstellen, denn in sehr sehr vielen Altinstallationen wär dann ne Komplettsanierung der Rattenschwanz. Wie schon gesagt, dieser Anspruch könnte bestehen, wenn der Mieter die Wohnung schon sehr lange bewohnt. Hier ist's aber so, "Frisch gekauft wie besehen" - Das wird sich so nicht durchsetzen lassen.
Ein Fehler ist eine Nachfrage beim Mieterverein aber sicher nicht. Wenn der Munition abliefert (woran ich in diesem Fall zweifle), die aber bitte nicht sofort verfeuern - Die braucht man erst, wenn es hart auf hart kommt.
Hier wär erst mal Diplomatie weit wichtiger. Man muss dem Vermieter erst mal die positiven Seiten klar machen, da kann man Werterhalt, Sicherheit, Brandschutz, Wertsteigerung der Wohnung oder sonst was anführen ...
Die Geschütze holt man erst raus, wenn es gar nicht mehr anders geht - Allerdings sollt man dann auch Munition haben :shock:

Viele Grüsse,

Uli
 
Re: Danke für die "aufmunternten" Antworten

petman schrieb:
Danke Leute,


Un noch ne Sache, gab es mal 2 Adrige Stegleitung mit 1m² Kupfer?


Peter

Ja es gab wohl mal 2 Adrige Stegleitungen ich kenne
auch welche aus der DDR dort war sie 2,5qmm Alu.
In der BRD wohl Kupfer.
Nur 1qmm scheint mir wenig, ich habenoch ein Buch über
E-Installationen von 1937 selbst da wurde schon von einem Mindestquerschnitt von 1,5qmm für Leitungen gesprochen.
Sollte es wirklich welche für 1qmm gegeben haben
denke ich kann man diese höchstens mit 10 wenn nicht
nur mit 6A absichern oder geringer oder am besten gleich austauschen, Stegleitungen würde ich aber keine mehr neu verlegen sondern nur noch NYM-J unter
Putz.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema: Mischinstallation in einem Reihen-Miethaus
Zurück
Oben