Mitgelieferte Dokumentationen

Diskutiere Mitgelieferte Dokumentationen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hier mal eine Frage an die Kollegen aus dem E-Handwerk: Welche Dokumentation zu einer Elektroinstallation (z.B. Einfamilienhaus, Ärtztepraxis...
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hicom

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Hier mal eine Frage an die Kollegen aus dem E-Handwerk:
Welche Dokumentation zu einer Elektroinstallation (z.B. Einfamilienhaus, Ärtztepraxis etc.) liefert ihr im Allgemeinen mit?

Ich kenne das bei mir aus der Industrie, wenn wir z.B. einen Maschinenantrieb liefern, dann gibt es da Stromlaufpläne, Installationpläne, Schaltschrankaufbau, Klemmenübersicht, Anschlußpläne, Stücklisten, Prüfprotokolle etc. Alles in Allem kommen da mal 300 bis 500 Seiten zusammen. Wie sieht das im Handwerk aus?

Gruß
Jürgen
 
Das sieht da nicht anders aus ! Die Dokumentation gehört zum Werksvertrag dazu. Wobei zb keiner im Eigenheim eine Stückliste benötigt.
 
Im Wohnungsbau gibt es nee Verteilerlegende + Messprotokolle.

Im Gewerbe dito, + Stromlaufpläne und je nach dem Strangschemen und Grundrisspläne.
 
ego1 schrieb:
Im Wohnungsbau gibt es nee Verteilerlegende + Messprotokolle.
Und wovon träumt ihr nachts?
Verteilerbeschriftung gibt es per Kugelschreiber einschließlich Schreibfehler, Messprotokolle als Kopie von irgendeinem passenden Bauvorhaben, der noch auf dem PC liegt.

mfG
Jörg
 
Der Gutachter schrieb:
Und wovon träumt ihr nachts?
Verteilerbeschriftung gibt es per Kugelschreiber einschließlich Schreibfehler, Messprotokolle als Kopie von irgendeinem passenden Bauvorhaben, der noch auf dem PC liegt.
Dat stümmt.
 
Und wovon träumt ihr nachts?
Verteilerbeschriftung gibt es per Kugelschreiber einschließlich Schreibfehler, Messprotokolle als Kopie von irgendeinem passenden Bauvorhaben, der noch auf dem PC liegt.

Da zeigt der Gutachter wieder das er keine Ahnung hat und die einschlägigen Normen nicht kennt.

Er kommt vermutlich über eine Reihe beim Verteiler beim begutachten nicht hinaus.
 
elektroblitzer schrieb:
Und wovon träumt ihr nachts?
Verteilerbeschriftung gibt es per Kugelschreiber einschließlich Schreibfehler, Messprotokolle als Kopie von irgendeinem passenden Bauvorhaben, der noch auf dem PC liegt.

Da zeigt der Gutachter wieder das er keine Ahnung hat und die einschlägigen Normen nicht kennt.

Er kommt vermutlich über eine Reihe beim Verteiler beim begutachten nicht hinaus.

Die Norm kann ja viel aussagen, mich interessiert die Realität. Hat denn jemand mal ein konkretes Gegenbeispiel? :wink:

#J.
 
Zur Errichtung der Elektroinstallation wird ein Werksvertrag zwischen Bauherrn und Elektrofirma abgeschlossen.
Die Dokumentation ist Bestandteil dieses Vertrages und gehört zur Übergabe der Anlage an den Betreiber dazu. Das schliesst Verteilerlegende , Messprotokolle, Lagepläne und Schaltungsunterlagen sowie Bedienungsanleitungen evl eingebauter Geräte ein! Fehlen da Angaben , so ist und bleibt das eine mangelhafte Leistung! Deshalb ist das Übernahmeprotokoll auch so wichtig bei jeder Bauabnahme. Den damit bestätigt der Bauherr die mängelfreie Übernahme.
 
Pumukel schrieb:
Zur Errichtung der Elektroinstallation wird ein Werksvertrag zwischen Bauherrn und Elektrofirma abgeschlossen.
Die Dokumentation ist Bestandteil dieses Vertrages und gehört zur Übergabe der Anlage an den Betreiber dazu. Das schliesst Verteilerlegende , Messprotokolle, Lagepläne und Schaltungsunterlagen sowie Bedienungsanleitungen evl eingebauter Geräte ein! Fehlen da Angaben , so ist und bleibt das eine mangelhafte Leistung! Deshalb ist das Übernahmeprotokoll auch so wichtig bei jeder Bauabnahme. Den damit bestätigt der Bauherr die mängelfreie Übernahme.

Full Ack. Im Moment läuft im Familienkreis die Installation einer Zahnarztpraxis. Bin mal gespannt, was da an Doku geliefert wird. Bislang habe ich nur den Installationsplan vom Planungsbüro gesehen...

#J.
 
Full Ack. Im Moment läuft im Familienkreis die Installation einer Zahnarztpraxis. Bin mal gespannt, was da an Doku geliefert wird. Bislang habe ich nur den Installationsplan vom Planungsbüro gesehen...

Da ist ein Planer dazwischen. Na dann kann er ja auch die Revision machen, wenn er dazu beauftragt wurde.

Man kann nur davon ausgehen das man ein Prüfprotokoll bekommt.

Aber dazu muss man mal in die verträge schauen ob VOB oder sonst etwas vereinbart wurde.
 
Pumukel schrieb:
Zur Errichtung der Elektroinstallation wird ein Werksvertrag zwischen Bauherrn und Elektrofirma abgeschlossen.
Wohl kaum. Heutzutage läuft kaum noch ein Bau ohne GU, da sich kaum noch einer selber mit den Einzelgewerken und der Koordination herumschlägt. Und der GU beauftragt die einzelnen Gewerke. Und oft wird es sogar günstiger, da der GU ganz andere Konditionen erhält.

.....Messprotokolle, Lagepläne und Schaltungsunterlagen ...... Deshalb ist das Übernahmeprotokoll auch so wichtig bei jeder Bauabnahme. Den damit bestätigt der Bauherr die mängelfreie Übernahme.
Ja -ja, Messprotokoll vom Erder - selbsredend, Isolationsmessung von den breitgetretenen NYM-Leitungen - na klar. Lagepläne - immer. Schaltungsunterlagen - natürlich. Und der BH weiß, was für Unterlagen dazugehören und kann diese lesen und richtig interpretieren - er hat ja Ahnung von der Materie.

Bei einer Zahnartzpraxis, wo so ein Stuhl mal 30 -50 Riesen und mehr kostet, wird ja wohl Geld für ordentliche Unterlagen und Revisionsplänen übrig sein.

Hoffe ich doch

#Jörg
 
Ein vernünftig arbeitendes Elektrounternehmen kann die Ordnungsgemäße Errichtung nur anhand der erstellten Unterlagen beweisen und bis zur Übergabe ist er in der Beweispflicht! So und wenn du jemals schon ein Messprotokoll gesehen hast wüsstest du das da auch drin steht die Anlage ist Mangelfrei!
Siehe zB : http://www.weka.de/es/pruefprotokolle/p ... 00-600.pdf
Als Gutachter müsstest du die Angaben im Prüfprotokoll auch auswerten können und im Zweifel auch nachvollziehen können.
 
Der Bau mit einem GU ist im Regelfall teurer, oder aber in der Qualität minderwertiger.

Der GU nimmt für seine Koordination Geld und das nicht wenig, die Firmen werden dann im Preis so weit gedrückt bis nur noch die unseriösen Billigheimer übrig sind.

Die zunächst ersichtliche Ersparnis, löst sich dann schnell in Luft auf, ganz besonders wenn noch das ein oder Andere zusätzliche Beauftragt wird.
 
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