T
T.Paul
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Es gibt keinen Bestandsschutz in E.-Anlagen. Es gibt aber Normen die keine Anpassung erfordern - und andere unter gegebenen Umständen schon.
Wenn du die Steckdose austauscht weil sie defekt ist, ist es eine Instandhaltungsmaßnahme - entsprach die Installation dem Stand der Technik als es installiert wurde besteht keine Anpassungspflicht.
Wenn du aber aus eine 1fach- eine 2fach-Steckdose machst ist dies eine Erweiterung, die nach DIN VDE 0100-410 mit einer RCD <=30mA geschützt werden muss.
Wenn alle Steckdosen ohne Schaden ersetzt werden kann dies sowohl eine Instandhaltung als auch eine Modernisierung sein - je nachdem besteht dann Pflicht zur Anpassung oder eben nicht.
Generell soll eine verantwortungsvolle Fachkraft natürlich immer den Einsatz von RCDs bzw. Allgemein das anheben des Niveaus auf den aktuellen Stand der Technik empfehlen.
Wenn du die Steckdose austauscht weil sie defekt ist, ist es eine Instandhaltungsmaßnahme - entsprach die Installation dem Stand der Technik als es installiert wurde besteht keine Anpassungspflicht.
Wenn du aber aus eine 1fach- eine 2fach-Steckdose machst ist dies eine Erweiterung, die nach DIN VDE 0100-410 mit einer RCD <=30mA geschützt werden muss.
Wenn alle Steckdosen ohne Schaden ersetzt werden kann dies sowohl eine Instandhaltung als auch eine Modernisierung sein - je nachdem besteht dann Pflicht zur Anpassung oder eben nicht.
Generell soll eine verantwortungsvolle Fachkraft natürlich immer den Einsatz von RCDs bzw. Allgemein das anheben des Niveaus auf den aktuellen Stand der Technik empfehlen.