muss Dusche geerdet werden??

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lisa

Guest
Hallo,habe Internet schon durchsucht,ohne guten Erfolg.Problem:wir bekommen Dusche,da Bad winzig,kommt die Badewanne raus und Dusche da hin,Bekannte sagten mir,ich solle auf Erdung achten,die Firma sagt,es würde heutezutage nicht mehr geerdet,da man keine Kupferrohre mehr verwendet(???)ein Elektriker,der etwas älter ist,meinte,es solle unbedingt geerdet werden.Wie gesagt,die Frima die das mit dem Duscheinbau macht,erdet nicht!
ich habe es jetzt doch mit der Angst bekommen,wer kann mir genaueres sagen?Lg von Lisa
 
Wanne erden ?

Hallo,


und erstmal Willkommen im Forum !

Eine Einbeziehung einer Dusch- oder Badewanne in einen zusätzlichen örtlichen Potenzialausgleich
(und nicht Erdung - das ist etwas anderes)
ist laut DINVDE (hier 0701) nicht explizit gefordert.

Kann aber auch nicht schaden !

Fremdspanungs(ein-)führende (Versogungs-)Leitungen (meistens aus Metall, wie Heizungs- und Wasserrohre, etc...) sollten mit mind. 4mm² (soweit möglich ungeschnitten) mit dem Schutzleiter der nächstgelegenen ("dafür zuständigen") Unterverteilung verbunden werden.


Gruß,
Gretel
 
eigentlich klärt sich die Frage doch ganz anders, was für eine Duschwanne kommt denn ins Bad
 
hallo,
die Badewanne kommt ganz raus,und es kommt eine normale Duschkabine rein.wo kann ich mich am besten erkundigen,was ich machen soll?ich habe von dem allem null Ahnung wie ihr sicher schon bemerkt habt,
LG von Lisa
 
Hallo,

unter dem Aspekt das die Duschwanne aus Metall ist und die Elektrozuleitung über einen FI geht, würde ich die Duschwanne auf jeden Fall in den Potentialausgleich miteinbeziehen!

Gruß

Thomas
 
Wie man es macht ist egal laut VDE ist BEIDES ERLAUBT. Über die Vor und Nachteile könnte man hier jetzt noch mit 2000 Beiträgen streiten mach am besten das was du denkst.
 
Ob die Dusche geerdet wird oder nicht ist eigentlich philosophiesache. Darüber streitet sich die Fachwelt, es gibt genauso viele Gründe die dafür sprechen wie jene die dagegen sind.

Was aber auf jeden Fall erfolgen muß! und leider sehr häufig vergessen/missachtet wird ist der örtliche Potentialausgleich im Bad. Alle metallenen Leitungen die im Bad direkt oder indirekt berührt werden können und aus fremden Räumen kommen, müssen miteinander und dem PE in Sicherungskasten oder der Potischiene im Keller mit mind. 4mm² Cu verbunden werden.

Kunstoffleitungen(auch Verbundrohre) sind davon natürlich nicht betroffen.
 
Ausführungen zur 701

Hallo !

Einlesen kann man sich unter :
http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf

(http://www.elektrogemeinschaft-halle.de ... 00-701.pdf)ALT

-Metallene Wannen müssen nicht mehr in den zusätzlichen Potentialausgleich des Raums mit Badewanne oder Dusche einbezogen werden.

Begründung:
Metallene Wannen sind in der Auflistung des Abschnitts 701.413.1.2.2
nicht genannt; im Abschnitt "Änderungen" auf Seite 2 der Norm heißt es dazu in der Auflistung zu h): "Verzicht auf das Einbeziehen metallener
Wannen" (in den zusätzlichen Potentialausgleich).
Metallene Wannen können kein elektrisches Potential von irgendwoher in den Raum mit Badewanne oder Dusche einführen, da sie nur in diesem einen
Raum sind; sie gehören daher nicht zu den "fremden leitfähigen Teilen";

siehe hierzu DIN VDE 0100-200 (VDE 0100 Teil 200):1998-06, Abschnitt 2.3.3:
fremdes leitfähiges Teil [826-03-03] leitfähiges Teil, das nicht zur elektrischen Anlage gehört, das jedoch ein elektrisches Potential einschließlich des Erdpotential einführen kann.

Hinweis:
Es ist zulässig, metallene Wannen in den Potentialausgleich einzubeziehen, auch wenn dies nicht mehr gefordert ist.
-
Ausführung des zusätzlichen, örtlichen Potentialausgleich, mit
Mindestquerschnitt 4mm² auf Schutzleiterschiene im Wohnungsverteiler.
-
http://www.de-online.info/index.html?ht ... /pp01.html

und Bild dazu:
http://upload7.postimage.org/456480/photo_hosting.html


Gruß,
Gretel
 
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