Muss ein Vermieter eine uralte Elektrik sanieren?

Diskutiere Muss ein Vermieter eine uralte Elektrik sanieren? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Frage an die Fachleute hier zu folgender Situation: Meine Oma wohnt in einer kleinen Mansardenwohnung ( Dachgeschoss wurde mal in den 60er Jahren...
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Harkon

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Frage an die Fachleute hier zu folgender Situation: Meine Oma wohnt in einer kleinen Mansardenwohnung ( Dachgeschoss wurde mal in den 60er Jahren "ausgebaut"), in der unteren Etage wohnten mal die Vermieter, sind aber schon seit ca. 5 Jahren ausgezogen und auch ohne weiteres nicht erreichbar. Das "Haus" oder eher eine Bruchbude wird noch mit 2 Freileitungsdrähten versorgt, der HAK ist ein simpler Blechkasten auf dem Dachboden mit einer 25A Schraubsicherung. Die Zählertafel ist noch aus Blech, mit genau 2 großen Schraubsicherungen a 10 und 16 A. Da hier der Energieversorger wohl bald den Strom abschalten wird (spätestens beim Austausch durch einen modernen digitalen Zähler vermutlich), was könnte da noch getan werden außer auszuziehen. Da hier noch andere Mängel am Haus vorliegen (Dach undicht, Elektrik funktioniert nur noch im Dachgeschoss usw. ) ist ein Auszug schon fest geplant, nur so schnell findet sich in einer Großstadt keine Wohnung. Wie schon gesagt, die Vermieter ( Vietnamesen) lassen das Haus einfach verfallen und kümmern sich um nichts, sind auch postalisch nicht zu erreichen.
 
Wie schon gesagt, die Vermieter ( Vietnamesen) lassen das Haus einfach verfallen und kümmern sich um nichts, sind auch postalisch nicht zu erreichen.
Dann bleibt ja nur der Auszug.
Wobei Kürzung der Miete auch schnell einen Kommunikationsweg öffnen dürfte.

Falls es zu gruselig ist, kann es sein, dass der Energieversorger beim Zählerwechsel die Anlage stillegt.
Dazu müsste es aber wirklich schlimm sein.

Ein FI muss mindestens fürs Bad und eventuelle außensteckdosen vorhanden sein.
Dafür gab es mal eine Nachrüstpflicht.
 
Der Auszug ist schon seit längeren fest geplant, die Miete wird schon seit Dez. 2021 gemindert. Die Elektrik ist teilweise echt noch von ca. 1925- 1930, der Rest im EG ist ALU meist nur 2-adrig, die aber nicht mehr funktioniert, da fast sämtliche Abzweigdosen ausgebrannt sind. Ein Bad gibt es im EG, wo aber ein Badeofen mit Kohlefeuerung das Wasser erwärmt, da der Warmwasserboiler durchgerostet und der elektr. Anschluß auch defekt ist. Kochen geht auch nur noch mit dem Kohleherd, das ist nicht mehr länger hinnehmbar. Die marode Wasserleitung, teilweise noch in Bleiinstallation wurde erst vom Vermieter erneuert, als wir das Gesundheitsamt eingeschaltet haben, die ihm mit Zwangsgeldern im Falle der Weigerung gedroht haben.
 
Na dann so schnell wie möglich raus da!
Vielleicht etwas in den Speckgürtel.
Da gibts eigentlich auch halbwegs gute Infrastruktur.
 
Naja, bei der 2-adrigen Hauszuleitung hat sich das Thema FI-Schalter wohl eh erledigt. Was mich dort auch erstaunt hat, die uralte Elektrik (ca. 1925-30) funktioniert noch recht passabel, 2 Adern im Bergmannrohr, die Steckdosen noch ohne Schutzkontakte und alles Aufputz verlegt. Der Rest musste abgeklemmt werden, ansonsten wäre wohl die "Hütte" irgendwann einmal abgebrannt (was der Energieversorger getan hat).
 
die Steckdosen noch ohne Schutzkontakte
Also Schutzmaßnahme durch nichtleitende Räume?

Gab es da nicht mal eine Nachrüstverpflichtung? Oder erst, wenn ein Fremdpotential (z.B.: durch Einbau einer Zentralheizung) in die Räume gebracht wurde. Da bin ich mir nicht ganz sicher.
 
@schUk0

Wie was?
Es gibt keine derartige Nachrüstpflicht. Wie kommst du da drauf?
 
Also ich würde da einen Sachverständigen bemühen, der was zusammenschreibt. Vielleicht kann man die Miete auch auf 1,-€ kürzen. Wer weiß, vielleicht leben die Eigentümer gar nicht mehr.
 
Für die Schutzmaßnahme "nicht leitenden Räume" in Wohnungen gab es in so fern eine Nachrüstpflicht, da diese Maßnahme spätestens bei der Installation von Waserrohren oder Heizkörpern nicht mehr vorhanden war und auch sonst in Wohnungen nur schwer realisierbar.

Grundsätzlich hat der Vermieter Mängel zu beseitigen und eine Anlage zur Verfügung zu stellen an der sich alle heute üblichen Haushaltsgeräte OHNE Einschränkungen betreiben lassen.
Da Geräte für Datenverarbeitung heute durchaus übliche Geräte sind und diese an einer Anlage mit klassischer Nullung schaden nehmen können, sehe ich eine Solche Anlage heute nicht mehr Rechtskonform.

Auch die früher üblichen Steckdosen ohne Schutzkontakt sind nicht mehr akzeptabel da diese nur das Einstecken von Eurosteckern zulassen, denn die Löcher sind zu Klein um Schukostecker oder Konturenstecker ein zu stecken. Sollten diese trotzdem passen ist das ein Mangel, denn dann würden die Löcher aufgebohrt oder Bauteile unzulässiger Art eingesetzt (z.B. Russische Modelle)
 
Schwachfug Verwechsle bitte nicht Eurostecker mit Konturenstecker ! Und es gibt sehr wohl noch Steckdosen ohne Schutzkontakt in die Schukostecker passen. Eine Nachrüstpflicht für die alten Steckdosen gibt es nicht . Diese müssen nur Aktualisiert werden wenn sich die Nutzung ändert . Das ist zb bei Einbau einer neuen Schukosteckdose oder eben bei Wegfall des Schutzes durch nicht leidende Räume. Streng genommen darfst du da an diesen Steckdosen auch kein Gerät der SK1 betreiben den durch den fehlenden Schutzleiter ist der Schutz durch SK1 aufgehoben. Und damit wären wir wieder bei Nutzungsänderung.
 
Grundsätzlich hat der Vermieter Mängel zu beseitigen und eine Anlage zur Verfügung zu stellen an der sich alle heute üblichen Haushaltsgeräte OHNE Einschränkungen betreiben lassen.

Steile These.
Dazu müssten die Mängel ja erst einmal durch einen Fachkundigen untersucht und benannt werden. Kosten, auf denen man ggf. sitzen bleibt.
Dann "OHNE EINSCHRÄNKUNGEN". Aha. Also wieviel Geräte und wieviel davon gleichzeitig wären denn "üblich" und woher weißt DU, wie das zu beantworten ist und woher ein Laie?
 
Es gibt neues zu berichten: Oma zieht jetzt am Wochenende um, war ein Glücksfall das wir eine passende altersgerechte 2 Raumwohnung bei der WBG Kontakt
bekommen haben. Komplett saniert und sogar mit Balkon. Länger in dem alten Haus zu wohnen wäre nicht mehr möglich gewesen, da durch die letzten 2 Stürme der Schornstein teilweise eingestürzt ist und ein entsprechendes Loch nun im Dach ist. Das Haus ist somit unbewohnbar, da keine Heizmöglichkeit mehr. Der Vermieter wird Post von der Stadt erhalten, die müssen ja eine Adresse haben, weil die Grundsteuer muß ja bezahlt werden. Miete gibts auch keine mehr, wir werden prüfen lassen, ob eine Rückholung der gezahlten Mieten möglich ist.
 
Viel Spass wünsche ich dir da :p
Darum kümmert sich unser Rechtsanwalt, der in dieser Angelegenheit (Mängel in dem Haus u.a.) schon länger tätig ist. In dem Haus darf ab sofort auch niemand mehr wohnen und nachdem wir die Möbel am WE rausgeholt haben wird das Haus gesperrt und der Strom gekappt.
 
Schwachfug Verwechsle bitte nicht Eurostecker mit Konturenstecker ! Und es gibt sehr wohl noch Steckdosen ohne Schutzkontakt in die Schukostecker passen. Eine Nachrüstpflicht für die alten Steckdosen gibt es nicht . Diese müssen nur Aktualisiert werden wenn sich die Nutzung ändert . Das ist zb bei Einbau einer neuen Schukosteckdose oder eben bei Wegfall des Schutzes durch nicht leidende Räume. Streng genommen darfst du da an diesen Steckdosen auch kein Gerät der SK1 betreiben den durch den fehlenden Schutzleiter ist der Schutz durch SK1 aufgehoben. Und damit wären wir wieder bei Nutzungsänderung.
Im Prinzip stimmt das laut Aussage der Stadtwerke schon, nur dass hier in dem Haus schon der Zähler vom Erdgeschoss wegen 1. gravierender Mängel und 2. wegen Nichtbezahlung der Grundgebühr durch die Stadtwerke entfernt worden ist. Nun ist aufgrund auch das Haus baupolizeilich gesperrt worden (Einsturzgefahr u.a.) der Strom wurde mit Demontage des Zählers abgestellt weil der Vermieter schon seit längerem nicht mehr erreichbar ist. Trotzdem vielen Dank für die Tipps hier, zumindest hat es Oma in ihrem neuen Zuhause sehr viel besser.
 
Tja ich vermissen hier die Antwort von Www die ich bei web.de noch lesen konnte, aber um euch zu beruhigen, die "Vermieter" aus Vietnam hatten schon vor ca. 5 Jahren schon versucht, eine Kredit zur Modernisierung zu bekommen, wurde von diversen Banken einschlägig abgelehnt, weil dieses Lehmhaus schon damals baufällig war. Nun wird nach dem Auszug meiner Oma wird keiner mehr diese Hütte beheizen oder sich um andere Dinge kümmern. Aber sei´s drum, für uns ist diese Geschichte damit erledigt.
 
Dann kann ich das Thema schließen?
 
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