T
thmu
Guest
Hi
Ich ziehe gerade in eine neue Wohnung ein. Beim Renovieren sind mir in der Elektroinstallation Ungereimtheiten aufgefallen:
Zwei Steckdosen waren mittels zweiadrigem 0,75 mm² Litzenkabel verbunden. Vermutlich diente das zur Überbrückung eines defekten unter Putz verlegten Kabels. Sowas kann doch gewiß niemals rechtens sein?
Bei ziemlich allen Steckdosen ist der Schutzleiter nicht angeschlossen, sondern baumelt lose in der Dose rum.
Bei mindestens einer Steckdose ist in der Dose der Nulleiter mit dem Schutzkontakt gebrückt, Schutzleiter jedoch nicht angeschlossen.
Der Sicherungskasten ist mir äußerst suspekt. Es gibt keinen FI-Schalter. Aus dem Zählerkasten kommen bloß eine Phase und ein Nulleiter um den Sicherungskasten zu versorgen. An dieser Phase hängen 4 16A Sicherungen. Der Nulleiter ist mittels einer einzigen frei fliegenden Lüsterklemme mit den Nulleitern aller Stromkreise und teilweise auch mit Schutzleitern verbunden. Es baumeln haufenweise lose Drahtenden rum. Ein Kabel für einen E-Herd ist offensichtlich nachträglich "installiert" worden.
Hier ein Bild von dem Kunstwerk:
http://s3.postimage.org/2qwypssp0/Sicherungen.jpg
Ich sehe insbesondere den Kabeln, die den Sicherungskasten versorgen, ihren Querschnitt nicht an. Aber 4 Sicherungen a 16A - das macht 64A, die dieser Draht und die Lüsterklemme aushalten soll. Braucht man dazu nicht was wesentlich Fetteres als diese Drähtchen?
Auf dem Stromzählerkasten steht ein Datum von 1974. Ich habe keine Ahnung ob das irgendwas mit dem Installationsdatum der Anlage zu tun hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass so etwas noch unter Bestandschutz fallen könnte? Allein die Tatsache, dass in den Unterputzdosen für die Steckdosen Schutzleiter liegen und es keinen FI-Schalter gibt kommt mir kriminell vor.
Ist dieser Pfusch schlimm genug um vom Vermieter verlangen zu können, dass er einen echten Elektroinstallateur diesen Sauhaufen bereinigen und mit FI-Schalter ausstatten läßt?
Ich ziehe gerade in eine neue Wohnung ein. Beim Renovieren sind mir in der Elektroinstallation Ungereimtheiten aufgefallen:
Zwei Steckdosen waren mittels zweiadrigem 0,75 mm² Litzenkabel verbunden. Vermutlich diente das zur Überbrückung eines defekten unter Putz verlegten Kabels. Sowas kann doch gewiß niemals rechtens sein?
Bei ziemlich allen Steckdosen ist der Schutzleiter nicht angeschlossen, sondern baumelt lose in der Dose rum.
Bei mindestens einer Steckdose ist in der Dose der Nulleiter mit dem Schutzkontakt gebrückt, Schutzleiter jedoch nicht angeschlossen.
Der Sicherungskasten ist mir äußerst suspekt. Es gibt keinen FI-Schalter. Aus dem Zählerkasten kommen bloß eine Phase und ein Nulleiter um den Sicherungskasten zu versorgen. An dieser Phase hängen 4 16A Sicherungen. Der Nulleiter ist mittels einer einzigen frei fliegenden Lüsterklemme mit den Nulleitern aller Stromkreise und teilweise auch mit Schutzleitern verbunden. Es baumeln haufenweise lose Drahtenden rum. Ein Kabel für einen E-Herd ist offensichtlich nachträglich "installiert" worden.
Hier ein Bild von dem Kunstwerk:
http://s3.postimage.org/2qwypssp0/Sicherungen.jpg
Ich sehe insbesondere den Kabeln, die den Sicherungskasten versorgen, ihren Querschnitt nicht an. Aber 4 Sicherungen a 16A - das macht 64A, die dieser Draht und die Lüsterklemme aushalten soll. Braucht man dazu nicht was wesentlich Fetteres als diese Drähtchen?
Auf dem Stromzählerkasten steht ein Datum von 1974. Ich habe keine Ahnung ob das irgendwas mit dem Installationsdatum der Anlage zu tun hat. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass so etwas noch unter Bestandschutz fallen könnte? Allein die Tatsache, dass in den Unterputzdosen für die Steckdosen Schutzleiter liegen und es keinen FI-Schalter gibt kommt mir kriminell vor.
Ist dieser Pfusch schlimm genug um vom Vermieter verlangen zu können, dass er einen echten Elektroinstallateur diesen Sauhaufen bereinigen und mit FI-Schalter ausstatten läßt?