Muss in einer Altbauwohnung kein FI eingebaut sein?

Diskutiere Muss in einer Altbauwohnung kein FI eingebaut sein? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich bin vor vier Wochen in eine schöne Altbauwohnung eingezogen, mein Elektriker hat mich darauf hingewiesen, das es keinen FI für die Absicherung...
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Svend

Guest
Ich bin vor vier Wochen in eine schöne Altbauwohnung eingezogen, mein Elektriker hat mich darauf hingewiesen, das es keinen FI für die Absicherung im Bad gibt. Mein auf diesen Umstand angesproche Vermieter beruft sich darauf, das es in Altbauten "Bestandschutz" gibt, und er nicht verpflichtet ist, einen FI nachzurüsten...Stimmt das, obwohl wir einen Duchlauferhitzer, Licht und Steckdosen im Spritzwasserbereich haben? Wo finde ich Gesetzestexte zu diesem Thema?? Vielen Dank für eure Hilfe. Svend :?
 
Hallo,

ja das Stimmt. Es gibt einen Bestandsschutz. Somit muss er keinen FI nachrüsten. Wenn er jedoch etwas an der Elektrischen Anlage verändert, neue Kabel verlegt oder ähnliches, verliert er den Bestandsschutz und muss einen FI einbauen.

Gruß
Christian

Sowas steht in der VDE
 
Danke Christian,

heisst das, das wenn z.b. neuere Sicherungsautomaten (1/2 Hälfte ist von 1722 und die andere Hälfte ist etwa 5 Jahre alt) installiert sind, das der sog. Bestandschutz verloren geht?

Danke für den Tip mit der VDE

Grüße Svend
 
Hallo Svend,

einen Bestandsschutz im eigentlichen Sinne gibt es in der VDE gar nicht.
Aber folgendes ist richtig, wenn eine Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Richtlinien entsprochen hat, darf diese Anlage auch heute noch betrieben werden. Eine Nachrüstpflicht gibt es nur für ganz wenige Gebiete, im Haushalt treffen die aber eigentlich nie zu.
Nur, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen werden, dann muss nach den jetzt gültigen Richtlinien gebaut werden. Wenn in deiner Anlage z.B. im Wohnzimmer etwas umgebaut wurde, muss es nicht heißen, das Bad muss auch nachgerüstet werden. Das Auswechseln einer defekten Sicherung oder einer Steckdose ist sicher keine wesentliche Änderung.
Natürlich ist es aus heutiger Sicht besser das Bad über einen RCD (FI) zu führen, und ich kann auch Elektriker verstehen, die sicher gern möchten, das Millionen von Altbauwohnungen nachgerüstet werden, nur eine Verpflichtung gibt es dafür nicht.
Entscheidend ist immer der Zeitpunkt der Errichtung und die zu diesem Zeitpunkt geltenden Richtlinien.

Gruß Fachmann
 
Danke Fachmann,

das ist sicherlich richtig mit den Elektrikern und den Altbauwohnungen(Ich würde sofort umschulen ;-)

Vielen Dank für deine Hilfe, Schade zwar aber nicht zu ändern, dann werde ich auf eigene Kosten umrüsten.

Grüße in die Hauptstadt

Svend
 
(...)1/2 Hälfte ist von 1722
...Wenn man bedenkt dass die Glühbirne erst im 19. Jahrhundert erfunden wurde....
 
Svend schrieb:
heisst das, das wenn z.b. neuere Sicherungsautomaten (1/2 Hälfte ist von 1722 und die andere Hälfte ist etwa 5 Jahre alt) installiert sind, das der sog. Bestandschutz verloren geht?

Nein, dazu müßte die Installation im Bad direkt verändet werden.

MfG
 
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Thema: Muss in einer Altbauwohnung kein FI eingebaut sein?
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