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Svend
Guest
Ich bin vor vier Wochen in eine schöne Altbauwohnung eingezogen, mein Elektriker hat mich darauf hingewiesen, das es keinen FI für die Absicherung im Bad gibt. Mein auf diesen Umstand angesproche Vermieter beruft sich darauf, das es in Altbauten "Bestandschutz" gibt, und er nicht verpflichtet ist, einen FI nachzurüsten...Stimmt das, obwohl wir einen Duchlauferhitzer, Licht und Steckdosen im Spritzwasserbereich haben? Wo finde ich Gesetzestexte zu diesem Thema?? Vielen Dank für eure Hilfe. Svend :?