Muss Vermieter FI-Schalter nachrüsten?

Diskutiere Muss Vermieter FI-Schalter nachrüsten? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Hallo, wir wohnen seit 5 Jahren in einem gemieteten Einfamilienhaus. Es dürfte aus den 70/80er sein. Hin und wieder fliegt eine Sicherung raus...
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Elektroeddi

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Hallo,
wir wohnen seit 5 Jahren in einem gemieteten Einfamilienhaus. Es dürfte aus den 70/80er sein.
Hin und wieder fliegt eine Sicherung raus, wenn man das TV-Gerät oder den Wäschetrockner anstellt. Damit kann ich leben.
Es gibt aber auch keinen FI-Schalter. Damit kann ich nicht gut leben.
Frage: Habe ich ein Anrecht darauf, dass der Vermieter diesen einbauen lässt, auf seine Kosten?
Angeblich gibt es da Vorschriften TAB 2007 und DIN 0100/610, wovon ich aber überhaupt nichts verstehe.
Wenn nicht, und ich die Kosten tragen müssten: Mit welchen Kosten muss man ganz ungefähr rechnen?
Dass der Schalter wichtig ist, ist mir klar; mir geht's hier nur um die Vermieterfrage.
Danke!
Elektroeddi
 
Nachrüsten muss er pauschal net, es sei denn die Anlage war zum Zeitpunkt der Erstellung schon mit FI auszuführen.

Das Sicherungen fliegen sollte man aber auch net so einfach abtun..
Könnte auch daran liegen das es noch H Automaten sind ?

Ob sich ein FI Nachrüsten lässt liegt an der Netzform, wenn es aus den späten 70ern/anfang 80 ist sollte es gehen wenn es in West Deutschland steht, im Osten gab es die KN ja bis in die 90er auf dem Papier
 
KN = Klassische Nullung
 
Da scheiden sich die Geister. Mir ist kein Fall aus der juristischen Aufarbeitung bekannt, der diese Thematik behandelt.
Mehrfach schon durfte ich aber das Ergebnis von Schiedsgerichten erfahren (In meinem Kundenkreis befinden sich viele Hausverwaltungen und die sitzen immer zwischen Mietern und Eigentümern auf "dem heißen Stuhl").
Schiedsverfahren laufen in Baden-Württemberg immer darauf hinaus, dass FI nachgerüstet werden. Das kann man auf jeden Fall mal versuchen. Das praktische: Die Anrufung eines Schiedsgerichtes kostet nichts - selbst wenn man unterliegt.

Dem Betreiber (in dem Fall dein Vermieter oder dessen HV) obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Hart formuliert: Von der elektrischen Anlage des Gebäudes gehen immer Gefahren aus. Der Betreiber hat die Pflicht, diese Gefahren einerseits dadurch zu minimieren, dass er die Anlage nach den Regeln der Technik errichtet. Weiter ist er verpflichtet, dass er die Anlage nach den Regeln der Technik erhält.
Und eben jene Regeln ändern sich mit der Zeit.

Grundsätzlich genießt die elektrische Anlage einen Bestandschutz, in genau der Art, wie sie kaffeeruler beschrieben hat. Man muss daher einen Weg finden, diesen Bestandschutz auszuhebeln. Das könnten sein:
  • Die elektrische Anlage entsprach bei ihrer Errichtung schon nicht den Normativen.
  • Die Wohnung hat eine Nutzungsänderung erfahren (War früher mal ein Gwerberaum oder so)
  • Die elektrische Anlage wurde einmal erweitert oder geändert
  • Im Haushalt verkehren Wesen, für die die eletrische Anlage eine unmittelbare Gefahr darstellt (Kleinkinder, Nagetiere, dressierte Regenwürmer)
Wenn alles nichts hilft, versuche es mit der Argumentation "Werterhalt der Immobilie". Das zieht auch oft gut. Das Argument knallt besonders nach Mieterhöungen gut.
 
Das immer mal wieder die Sicherung fällt ist allerdings ein Mangel den der Vermieter beheben muß, sofern Du hier "übliche" Geräte verwendest.

PC,TV, Spülmaschine, Herd (sofern nicht Gas), Waschmaschine, Trockner Kühlschran, etc sind übliche Geräte und müssen von Dir an der Anlage betreibbar sein.
Ein Auslösen der Sicherung zeigt auf, daß dies wohl nicht so ist.
 
Octavian1977 schrieb:
...müssen von Dir an der Anlage betreibbar sein.
Ein Auslösen der Sicherung zeigt auf, daß dies wohl nicht so ist.
...oder das eines Deiner Geräte defekt ist!

Mit freundlichen Grüßen
Dino
 
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