Nach Strom abgeschaltung selber wieder angeschaltet

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Notier wenigstens den Zählerstand nach Deiner eigenmächtigen Wiedereinschaltung.


Also wegen 2 Monatsraten und einer Mahnung wird kein Strom abgestellt. Die aller letzte Mahnung vor der Abschaltung muss auch eingeschrieben passieren. Wenn man das auch noch ignoriert, ist man selber Schuld.
 
Also nach zwei rückständigen Mieten, kann auch die Wohnung fristlos gekündigt und geräumt werden, dann braucht man den Strom nicht mehr.
 
Gibt gerade einen aktuellen Artikel in der Hausbesetzer-Zeitung dazu. Ein nacheinander folgender Mietrückstand von einer Monatsmiete + 1 Cent reicht, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Dies kann der Mieter nur einmalig durch umgehende vollständige Zahlung abwenden. Gilt denn genauso bei sich aufsummierten unberechtigten Mietkürzungen.
Das die Gerichte denn Jahre brauchen, um ein Titel auszustellen, steht auf einem anderen Blatt.
 
Was da drauf klebt ist kein Siegel sondern ein Aufkleber gemäß UVV, der bei Arbeiten an der Anlage verwendet wird.
"Nicht schalten Gefahr vorhanden".

Eine offizielle verplombung vom Netzbetreiber sehe ich hier nicht.
Eine Abschaltung des Stromes bereits nach einer Mahnung ohne jegliche weitere Androhungen, Gerichtsvollzieher, etc halte ich zudem für ziemlich unverhältnismäßig.
 
Fristlose Kündigung einer Wohnung geht erst nach einem Rückstand von 3 Monatsmieten.
Glaub mir hab das schon hinter mir.
Werden die Schulden bezahlt ist dann zwar die Kündigung unwirksam, wird aber sofort wieder wirksam bei jeglichem Zahlungsrückstand eines noch so kleinen Betrages.
Hat aber recht wenig mit dem Bezug elektrischer Energie zu tun.
 
@Pumukel
Wieder Unsinn.
Es war keine "dienstliche Handlung".
Abschnitt (3) aus 136 wohl auch weder gelesen, noch verstanden? Was ist daran schwer?

Der Zettel ist eine "Sicherung gegen Wiedereinschalten" im Sinne der 5 Sicherheitsregeln. Wenn ein VNB oder ein offensichtlich unkundiger Forenpolizist das als Stromsperre auslegt, so ist das deren Problem.

Aber Du darfst das mit Deinen Zettel an Deinem Zähler gerne so handhaben.
 
Nicht schalten bezieht sich immer auf beides.
Weder ein noch Ausschalten ist dabei erlaubt.
 
Wenn da ordnungsgemäß gesperrt wird,kommt da eine Plombe an den Klarsichdeckel und vor allem ein Hinweiszettel was passiert ist und an wen man sich zu richten hat.

Diesen "Nicht Schalten" Aufkleber hat jeder Elektriker im Werkzeug(jedenfalls in der Theorie).
 
Eine vom EVU gesperrte Anlage wird hier mit einen Hinweis und einer Plombe am langen Draht gekennzeichnet.
Und die SLS sind Plombierbar.
Aber es ist egal die eigenmächtige Öffnung durch Entfernung des Aufklebers über dem SLS stellt eine sträfliche Handlung dar.
 
Aber es ist egal die eigenmächtige Öffnung durch Entfernung des Aufklebers über dem SLS stellt eine sträfliche Handlung dar.

Aha.
Jetzt macht derselbe Stromanbieter im Nachbarhaus so einen Klebezettel dran, weil er an der Anlage arbeitet (oder ein beauftragter Elektriker).
Nach Ende der Arbeiten vergisst er das Entfernen. (oder kanns nicht mehr, weil er besoff... von der Leiter gefallen ist :D, mal als krudes Beispiel). Daraufhin übernimmt das in Eigenregie der Anschlußnehmer, hat wieder Strom, alles tippi-toppi aber er soll deswegen NACH DEINER MEINUNG "sträflich gehandelt haben"??? :confused:
Das hätte ich gerne mal erklärt.....
 
@Stromberger wenn ich eine Anlage Freischalte und gegen Wiedereinschalten sichere ZB durch Anbringen des Schildes nicht Schalten darf nicht jeder beliebige auch eine andere Fachkraft dieses Schild entfernen und zuschalten. Beispiel für diese Warnaufkleber
https://www.amazon.de/Aufkleber-Nic...s=Schild+Nicht+schalten&qid=1653232747&sr=8-9
Selbst wenn ich da in die Kiste wandern würde oder schlicht das zuschalten vergessen habe darf das ein anderer nur nach gründlicher Prüfung . Der TE darf das schon mal nicht, den auf dem Schild steht klipp und klar nur durch autorisiertes Fachpersonal und das ist der TE definitiv nicht.
Auch ich als Elektrofachkraft bin nicht berechtigt bei dem TE da zu zuschalten , denn ich bin dazu nicht autorisiert.
 
Schon wieder nicht gelesen, oder nicht verstanden, oder beides?
Strippe hat behauptet, das Wiedereinschalten stelle eine "sträfliche Handlung" dar.
Ich habe nach der Erklärung gefragt. Erklärung NICHT im dem Sinne "Du, Du Pöser, das ist verboten", sondern in dem Sinne:
- StGB
- §
Das ist für mich maßgebend für "sträfliche Handlungen" und nicht irgendwelche Mutmaßungen oder Befindlichkeiten.

Der TE darf das schon mal nicht, den auf dem Schild steht klipp und klar nur durch autorisiertes Fachpersonal und das ist der TE definitiv nicht.
Auch ich als Elektrofachkraft bin nicht berechtigt bei dem TE da zu zuschalten , denn ich bin dazu nicht autorisiert.

Unsinn. Schon wieder nicht gelesen und/oder verstanden.
Auf dem Schild steht lediglich, dass das ENTFERNEN DES SCHILDES nur duch autorisiertes Fachpersonal" erfolgen soll.

Du könntest jetzt ja auch einfach mal schreiben:
"Sorry, liebe Forengemeinde, AUCH mit meiner "Siegeltheorie" habe ich mich total verrannt, das habe ich jetzt nach zahlreichen Rückmeldungen so eingesehen".

Aber nein, jetzt kommen irgendwelche Amazon-Links (ist das jetzt auch ein "Siegel", was da feilgeboten wird? :D ) und weiteres Geschwurbel..... ich meine ganz klar: ZEIT FÜR EINE AUSZEIT!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und genau das Entfernen des Schildes ist notwendig um da zu schalten zu können . Genauso wie das entfernen einer Plombe !
 
Erst soll das Schild Deiner Meinung nach ein Siegel gewesen sein. Dann soll das Zuschalten nicht erlaubt sein, obwohl es gar nicht auf dem Schild so steht.
Jetzt wird das Schild wieder mit einer Plombe verglichen, was ebenfalls falsch ist.
Geh doch mal spazieren und denk' in Ruhe über alles nach, was Du hier so herumschwurbelst... das ist ja unter aller Kanone.....
 
Stell Dir mal vor, irgendein "Spaßvogel" macht Dir ein ähnliches Schild auf Deinen (natürlich dann ausgeschalteten) SLS, angeblich von einer "Stromverbund Nord AG" (Fantasiename).
(Oder er schreibt sogar einen realen Namen drauf).
Jetzt wartest Du also bis zum St.-Nimmerleins-Tag, dass jemand kommt und das Schild entfernt.... ist ja wie eine "Plombe" und Du bist ja nicht "autorisiert".
Ja nee, is' klar.
Möchtest Du uns nicht mal Deine Adresse geben, vielleicht kommt mal jemand vorbei.... mit einem Schild/Aufkleber :D
 
Auch ich als Elektrofachkraft bin nicht berechtigt bei dem TE da zu zuschalten , denn ich bin dazu nicht autorisiert.
Da steht klipp und klar entfernen des Schildes nur durch autorisiertes Fachpersonal

Finde den Fehler.
Muss ichs nochmal erklären, oder hast Du einen Grundschüler in der Nähe, der das übernehmen könnte, die finden ja oft die einfacheren Worte....

(Kleiner Tipp am Rande: wir leben hier seit ca. 30 Jahren im "freien gesamten Deutschland", da kommt niemand mehr von der Stasi oder der Blockwart verpetzt Dich (es sein denn, Du fühlst Dich selber als solcher berufen) oder andere Unrechtsstaat-Repressalien. Einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten, sich mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen, fachkundiges Personal befragen, abwägen und DANN handeln.
Geht, ist oft gar nicht soo schwer, ohne sich wegen allem ins Hemdchen zu machen...)
 
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Thema: Nach Strom abgeschaltung selber wieder angeschaltet
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