Nachfrage zur Nullung in der Hausinstallation einer Mietswohnung

Diskutiere Nachfrage zur Nullung in der Hausinstallation einer Mietswohnung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin liebe Kollegen, Ich komme aus der Industrie und habe daher die Vorschriften im Bezug auf die Hausinstallation nicht so griffbereit und...
M

Misterbf1079

Beiträge
1
Moin liebe Kollegen,

Ich komme aus der Industrie und habe daher die Vorschriften im Bezug auf die Hausinstallation nicht so griffbereit und verinnerlichte, zumindest nicht in der Tiefe.

Mein Schwager und seine Frau und Kind sind in eine Mietswohnung gezogen die frisch gestrichen worden ist .

Zustand ist wie folgt.

Kein FI. Ein bis 2 Sicherungen für die gesamte Wohnung im Bereich 230 V ( 400 V hat separate Sicherungen )

Teilweise Nullung der Steckdosen.

Wie sieht es da mit dem Betrieb der Anlage aus ? Gibt es eine Pflicht seitens des Vermieters sowas zu beheben oder ist ein Betrieb generell noch zulässig im Altbau. ?

Wenn möglich mit Fachbezug auf die entsprechende Norm wenn möglich https://static.xx.fbcdn.net/images/emoji.php/v9/t4c/1/16/1f642.png
 
In der Norm findest Du da nichts zu.
Das ist generell Mietrecht.
Hierbei wird bei Urteilen immer wieder festgesetzt, daß "heute übliche elektrische Geräte ohne Einschränkungen genutzt werden können müssen"
Ohne Gas Anschluß zählt dazu auch ein Elektroherd mit 11kW Drehstrom.
Zusätzlich muß eine elektrische Anlage sicher sein.
Was nun sicher ist sehen leider die Gerichte immer wieder auch mal anders.

Meine Einschätzung als Fachmann ist, daß eine elktrische Anlage mit klassischer Nullung nicht sicher sein kann, erst recht ohne FI, da dieser bei solchen Systemen nicht anwendbar ist.

Zusätzlich können vernetzte Geräte Schaden nehmen oder Daten verlieren und diese sind durchaus heute üblich.

Ich würde es versuchen zu vermeiden in solch eine Wohnung zu ziehen.
Allein das "frisch gestrichen" zeigt schon wie der Vermieter seine Wohnung gedenkt zu behandeln:
Bißchen Farbe an dei Wand um die Mieter über den desolaten technischen Zustand hinweg zu täuschen.
klassische Nullung ist in der BRD seit 1973 nicht mehr zulässig, das sind über 40 Jahre!
 
Deine Bekannten haben sicherlich einen Mietvertrag unterschrieben.

Und da steht sicher ein Passus drin "wie gesehen und besichtigt".

Wenn da jemand "Nullung" als Mängel einklagen will ? :rolleyes:
 
Österreich ist hier etwas weiter. Hier ist laut Mieterschutzgesetz und Elektrotechnikgesetz bei JEDEM Mieterwechsel ein E-Attest der Anlage vorzulegen.
 
Dein Schwager hat die Wohnung sicher vorher besichtigt.

Wenn ihm soetwas nicht gefällt hätte er ja im eine Neubauwohnung ziehen können. Aber die hätte dann sicher den ein oder anderen rubel zu viel gekostet
 
Das sehe ich anders. Nicht jeder ist E-Spezialist, und kann eine Wohnung auf Vorhandensein von RCD, klassische Nullung usw. beurteilen.
 
Solche Passagen "gesehen und besichtigt" befreien den Vermieter von keinen Pflichten eine mangelfreie Mietsache zu liefern.
Selbst beim Verkauf hilft dem Verkäufer dieser Satz nur sehr wenig.
 
Aber normal sollte der Käufer schon so clever sein u. sich vorher auch den Stromverteiler plus dem Stromzähler angucken, ob auch bereits ein FI/RCD vorhanden ist.
Ausser das Objekt wird so günstig vermietet, dass man das in Kauf nehmen will u. kann?
 
Das sieht man hier doch eh des Öfteren, dass manche einen RCD nicht kenne.
Wenn so manch TE fragt, dass der Hebel der Sicherung fällt, und man erst aufgrund Nachfrage (Bild oder Beschriftung) weiß, ob es sich um den RCD oder den LS handelt, der ausgelöst hat.

Bei meinen Eltern hieß das Trum das alles aus schaltet "Trennwart", und die anderen Teile blos Sicherungen
 
Egal wie billig man eine Wohnung anbietet, hat der Vermieter trotzdem eine mangelfreie Mietsache zu liefern.
Bestimmte Dinge kann man auch über einen entsprechenden Vertrag nicht ausschließen.
Die Sicherheit der technischen Einrichtungen kann dabei genau so wenig ausgeschlossen werden wie andere gesetzlich ein zu haltende Mindeststandards.
Ansonsten darf das Objekt für Wohnzwecke nicht vermietet werden.
 
Bitte, wo ist da bereits ein Mangel, wir wissen weder wie gross die Wohnung ist, ob wirklich Drehstrom vorhanden ist, bzw. Nullung von Steckdosen, schliesst einen FI/RCD bereits aus u. ob bereits ständig die vorhandenen Sicherung "fliegen".

Wer weiss es wo das Objekt genau in welchen Breitengraden ist?
 
Klassische Nullung bedeutet unzureichende Sicherheit und Probleme mit Rechnersystemen-> Mangel.
 
Leute es ist nun mal so , solange die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt gibt es keine Nachrüstforderung. Es gibt noch genügend Wohnungen wo immer noch klassisch Genullt wurde und da gibt es auch keine höhere Gefährdung . Wäre es an dem würde schon lange eine Nachrüstforderung aktuell vorhanden sein.
 
Wenn nicht andere Vorschriften greifen. Wie z.B.: in Österreich wo bei Vermietung RCD Schutz vorgeschrieben ist.
Da kann die Anlage 10000x den Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen, ohne RCD Schutz ist Sense mit Vermietung. Un damit ist in Mietobjekten klassiche Nullung nicht erlaubt.
 
Wenn nicht andere Vorschriften greifen. Wie z.B.: in Österreich wo bei Vermietung RCD Schutz vorgeschrieben ist.
Da kann die Anlage 10000x den Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen, ohne RCD Schutz ist Sense mit Vermietung. Un damit ist in Mietobjekten klassiche Nullung nicht erlaubt.

Da haben halt auch die Lobbyisten gewerkelt

I
 
Wenn nicht andere Vorschriften greifen. Wie z.B.: in Österreich wo bei Vermietung RCD Schutz vorgeschrieben ist.
Da kann die Anlage 10000x den Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen, ohne RCD Schutz ist Sense mit Vermietung. Un damit ist in Mietobjekten klassiche Nullung nicht erlaubt.

Seit wann ist das denn so? In D sind die RCDs in Endstromkreisen seit 06/2007 in Neuanlagen Pflicht. Hätten wir eine Nachrüstverpflichtung, müssten somit auch relativ neue Anlagen umgebaut werden, zugegebenermaßen mit wahrscheinlich oft überschaubarem Aufwand. Ich habe Ende der 90er oft zweireihige Wohnungsverteiler gebaut, mit einem zweipoligen RCD fürs Bad. Da finden sich sicher oft noch 4 PLE für einen weiteren RCD.
 
Andere Länder andere Sitten. Bei euch hat der Gesetzgeber klare Fakten geschaffen. Bei uns liegt das sagen noch immer in den Händen eines privaten Vereins (VDE) und der Staat hält sich da raus. Würde der Staat da mal Fakten schaffen und die Normen zu Verordnungen machen wäre vieles anders. Denn dann wären die einschlägigen Normen auch voll rechtsverbindlich und vor allem für jedermann frei zugänglich ohne da spezielle Auslegestellen zu bemühen oder eben die Normen käuflich zu erwerben.
 
Thema: Nachfrage zur Nullung in der Hausinstallation einer Mietswohnung
Zurück
Oben