Nachrüstpflicht eines RCD laut BGV A3???

Diskutiere Nachrüstpflicht eines RCD laut BGV A3??? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - hallo zusammen, habe gestern eine Diskussion mit meinem Nachbarn gehabt. der behauptete das laut bgv a3 Anlagen ohne fi zwingend nachgerüstet...
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stebe

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hallo zusammen,

habe gestern eine Diskussion mit meinem Nachbarn gehabt. der behauptete das laut bgv a3 Anlagen ohne fi zwingend nachgerüstet werden.
Seiner Meinung nach gibt es den sogenannten Bestandschutz nicht.

Meiner Meinung nach stimmt dies nicht, wenn die Anlage zum Erichterzeitpunkt den Gültigen Regeln der Elektrotechnik entstprach gilt doch hier immer noch ein "Bestandschutz".

Er beharrt aber auf seiner Meinung weil er irgendwelche Schulungen besucht habe von der BG aus.


Wie seht Ihr das?
 
Was gibt es da zu sehen?

Er soll dir doch mal spaßeshalber die entsprechenden Textstellen der Nachrüstpflicht herauskramen.

Andererseits? Lohnt sich die Diskussion?
 
das habe ich auch gesagt, daß ich die stelle mal lesen will!
aber wie kommt man auf sowas? ich habe den eindruck, daß er da was völlig falsch verstanden hat.
 
Aktueller Stand ist: Anlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den Vorgaben entsprochen haben, fallen in den Bestandsschutz.
Für Anlagen, die nach dem 01.01.2009 errichtet wurden, gilt: Alle Steckdosen, die durch einen Laien "bedient" werden können, ist ein RCD Pflicht.
 
Nach VdS gibt es keinen Bestandsschutz - VdS-geprüfte Anlagen müssen auch nachgerüstet werden - wenn es keine lückenlose Überwachung der Isolationswerte gibt, müssen zusätzlich auch alle nicht durch die DIN VDE abgedeckten Stromkreise einen RCD <= 300mA aufweisen -dazu gibt es auch eine entsprechende Richtlinie ... Sobald das Thema Schadensverhütung gibt, ist eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik gefordert.

Es steht z.B. auch in dern VdS 2067 für landwirtschaftliche Betriebe drin und auch in einigen anderen und frag nicht wo, irgendwo auch Allgemein ... hier gehen die Forderungen über die DIN VDE hinaus, die hierzulande nur MINDESTschutz einfordert - andere Beweggründe, wie eben auch Schadensverhütung, können strengere Regeln diktieren. Auch BG können dies in ihren Vorschriften fordern, auch wenn ich da keinen aktuellen Kenntnisstand habe.
 
In der BGV-A3 gibt es den schönen Teil "§4 Grundsätze beim Fehlen elektrotechnischer Regeln" sowie den Anhang 1 der eine Nachrüstung diverser Dinge fordert.

Nachrüstpflicht von FI Schutzschaltern sehe ich jetzt nicht explizit darin aufgeführt, allerdings könnte man dies unter dem Absatz 2(§4) verstehen, der fordert, daß elektrische Anlagen in sicherem Zustand sein müssen und in diesem Zustand erhalten werden müssen.
 
Hallo stebe,

da hat Dein Nachbar nicht richtig hingehört. Die BGV A3 hat damit überhaupt nichts zu tun! Was dort erzählt wurde, ist folgendes: Seit 1. Juni 2007 gilt DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06, Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: „Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag“.

Dort steht alles über den Einbau eines FI’s, wann, welcher und warum der eingebaut werden muss (siehe weiter hinten!).
Diese aktuelle Norm ist für die sofortige Anwendung bei neuen elektrischen Anlagen sowie bei Änderungen oder Erweiterungen vorhandener elektrischer Anlagen vorgesehen.

Für bereits in Planung oder in Bau befindliche elektrische Anlagen (!!!) galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2009 (!!!).

Das heißt also ab dem 1. Februar 2009:
Für elektrische Anlagen, die nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, gelten ausschließlich die Bestimmungen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06.

Und dazu sollte man sich diese Bestimmung mal GENAU UND GRÜNDLICH MIT FACHVERSTAND durcharbeiten...
 
noch etwas dazu:

falls mal ein Unfall mit Personenschaden (Verletzung oder Tod) passieren sollte, werden so lästige Fragen gestellt wie:
"wer ist für diese Anlage verantwortlich?"
"wann und von wem wurde die Anlage zuletzt geprüft, gibt es einen Prüfbericht?"
"wurden die Anlagen mal umgebaut, wann und von wem, wo sind die Prüfprotokolle gemäß VDE 0105?"
Dann kommen noch Fragen wie:
"Hätte der Unfalltod vermieden werden können, wenn solch ein FI eingebaut gewesen wäre?"
"Wie teuer wäre das gewesen"
Kein Richter fragt nach einer Nachrüstpflicht!!!
Das ist dem sch...egal, der Richter ist nämlich ein elektrischer Laie, der fragt höchstens noch einen Sachverständigen, und dieser Typ wird dann knallhart erzählen, wie einfach und simpel eine Nachrüstung sein kann (im Gegensatz zum Todesfall)

Das diene hier nur zur Ergänzung,
denn eine Nachrüstpflicht gibt es zwar gesetzlich nicht (abgesehen bei schon kleineren Installationsänderungen!!!),
natürlich ist ein FI besser als keiner...
 
kurzschlussmechaniker schrieb:
...Die BGV A3 hat damit überhaupt nichts zu tun!
Das sehe ich nicht so. Wie auch von "T.Paul" schon geschrieben, können BGV, VdS usw. schon für bestimmte Bereiche/Anlagen über die DIN/VDE hinausgehende Vorderungen erheben.
 
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