Nachrüstung alter Zählerschrank für Wallbox Heidelberg Energy Control

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FrankOL

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Hallo an die Experten,

ich möchte mir in die Garage eine Heidelberg Energy Control Wallbox hängen. Diese Wallbox hat bereits serienmäßig eine DC-Fehlerstromerkennung integriert. Nach meinem Kenntnisstand muss in den Zählerschrank nur ein FI Typ-A und ein passender Leitungsschutzschalter.
Wie sieht das mit einem Überspannungsschutz aus? Muss ich das zwingend nachrüsten lassen wenn an dem Zählerschrank rumgeschraubt wird?

Und dann vielleicht noch wichtiger, ist es überhaupt möglich in dem Zählerschrank die Bauteile zu ergänzen? Es handelt sich um einen Geyer, den Hersteller gibt es wohl nicht mehr.
Ich habe mal ein Foto angehängt.
Bitte um eure Einschätzung, vielen Dank!

Gruß
Frankzaehlerschrank1.jpg
 
Leider fehlt da im unteren teil der Verteilereinsatz mit weiteren Hutschienen. Ansonsten sollte das möglich sein.
 
Wenn die dritte Reihe auch hinter der Abdeckung Leer ist, dann sollte das gehen.

Ein Überspannungsschutz vielleicht wäre auch nachrüstbar...
Ich würde den in den NAR setzen. Dort ist wahrscheinlich eine Hutschiene hinter.
Das kann dann allerdings nur noch ein eingetragener Installateursbetrieb.
 
Den Überspannungnsschutz muß man nachrüsten da die Ladeeinrichtugn des Autos durchaus Überspannugnen produzieren kann.

Somit ist da ein Typ 2/3 Ableiter in der Nähe des Anschlußes der Ladeanlage zu installieren.

Damit hat man aber noch nicht das Auto gegen alle Überspannungen aus dem Netz geschützt.
Das ist zwar nicht Nachrüstepflichtig nur würd ich mir das überlegen, denn Dein Auto wird sicher einiges an Reparaturkosten erzeugen wenn dies durch eine Überspannung aus den Netz beschädigt wird.

Allein aus diesem Grund wäre die Umsetzung eines passenden Überspannungsschutzkonzeptes sehr zu empfehlen.

Es ist der FI ein zu bauen der vom Hersteller der Ladestation angegeben ist.
In Deinem Fall VERMUTLICH der Typ A FI.

Aus Gründen der elektrischen Sicherheit sollte an dem Verteiler durchaus auch noch weiteres nachgerüstet werden.
z.B. Erweiterung des FI Schutzes auf ALLE Stromkreise.
 
Der jetzt befragte lokale "eingetragene Installateursbetrieb" wird mir den oben abgebildeten Zählerschrank nicht um die genannten Komponenten erweitern. Das wäre nicht erlaubt.
Die Einschätzung vom Installateuer ist, dass der Zählerschrank für 11kW Ladeleistung der Wallbox nicht mehr geeignet ist.
Er würde nur einen komplett neuen Zählerschrank inkl. Installation anbieten.
Dazu würde ich gern weitere Meinungen hier hören. Der bisherige Zählerschrank ist von 1998.
 
Das ist Unsinn.

Möglicherweise hat er insofern recht, das die Erneuerung des Schrankes unterm Strich betrachtet günstiger sein kann, als den vorhandenen umzubauen.
Praktisch sollte letzteres aber möglich sein.
Selbst wenn man das volle Programm angeht (SLS und Überspannungschutz nachrüsten, sollte beides als Hutschienengeräte in den Vorzählerbereich passen!) und die Zählerverdrahtung auf 16A aufbohrt, ist das in kurzer Zeit zu erledigen (ca. 3h vor Ort).
Jedenfalls schneller als den alten Schrank abzuklemmen und einen neuen zu montieren1
 
Nein.
"Wenn Ihr bestehender Verteilerschrank allerdings nur um den Anschluss für eine Ladestation erweitert wird, gibt es derzeit keine Vorschrift, die einen Überspannungsschutz zwingend vorschreibt."
Empfohlen wird es aber.
Braucht meine Ladestation einen Überspannungsableiter?
Die Knackfrage lautet ob das wirklich ein "nur" oder eine wesentliche Änderung ist oder nicht. Wenn ja, ist Nachrüstung auf aktuellen Normenstand Pflicht und nicht nur eine Empfehlung.

Im Chat von zwei Webinaren renommierter Hersteller zu E-Mobility/Wallboxen hatte ich kürzlich jeweils konkret nach der Nachrüstungspflicht gefragt. Statt dem erwarteten JA oder NEIN kamen nur wachsweiche Antworten. Entweder wusste man es nicht besser oder man will sich das Wallbox-Geschäft nicht beeinträchtigen.

Ich wollte konkret wissen, ob Zählerschränke in Treppenhäusern als notwendigen Rettungswegen nach Wallboxanschluss gemäß LAR rauchdicht einzuhausen sind, wie das lt. dem Brandschutzexperten Ralf Kienle bereits nach Wiederanmeldungen abgemeldeter Wohnungszähler von VNB auch ohne Änderungen im Bestand gefordert worden ist.
 
Die Knackfrage lautet ob das wirklich ein "nur" oder eine wesentliche Änderung ist oder nicht.
Statt dem erwarteten JA oder NEIN kamen nur wachsweiche Antworten.

Das ist Dein Posting kurz zusammengefasst.
Für mich das Fazit: NEIN, also keine NachrüstPFLICHT, denn sonst hätte zumindest EINER der "Experten" ja mal eine passende Norm, die das VERPFLICHTEND vorsieht (inkl. dem Hinweis darauf, ob das als wesentliche Änderung zu verstehen sei), parat gehabt.
 
Für mich das Fazit: NEIN, also keine NachrüstPFLICHT, denn sonst hätte zumindest EINER der "Experten" ja mal eine passende Norm, die das VERPFLICHTEND vorsieht (inkl. dem Hinweis darauf, ob das als wesentliche Änderung zu verstehen sei), parat gehabt.
Eigenzitat:
Bleibt die Frage was alles eine wesentliche Änderung ist und ob Nachrüstungsverpflichtung den ganzen Stromweg von Wallboxen ab Hausanschlusskasten betrifft. Manche glauben ja sogar, dass selbst die Installation von PV-Anlagen, wodurch die Elektroanlage zur Erzeugeranlage wird, keine wesentliche Änderung sei.
Gemäß einem schwäbischen Spruch, dass man zum Schmied und nicht zum Schmiedle gehen soll, frage ich bei der Energiegemeinschaft der EnBW an. Allerdings wäre ich nicht verwundert, wenn es zu dem Thema von anderen VNBs auch differierende Aussagen gibt.
 
Eine wesentliche Änderung sehe ich hier nicht.

Es wird lediglich ein Endstromkreis hinzugefügt.
Wenn dieser Normgerecht ausgeführt wird, kann die alte Anlage bestehen bleiben.

FI und Überspannungsableiter sind natürlich trotzdem empfehlenswert.
Besonders der FI.
Dann sollte man allerdings vorher überprüfen, ob anlagenseitig auch ein sauberes TN-S vorhanden ist.
 
Es ist doch so:
Seit Jahrzehnten wird gefordert die Elektrische Anlage am tatsächlichen Bedarf vorbei völlig überzudimensionieren und auf mind. 63A auszulegen.
Und jetzt soll man wegen einem popeliger nachgerüsteten 16A Abgang alles wieder umbauen., und ein 60A Zähler kann aufeinmal nur noch 44A aushalten.
 
Eine wesentliche Änderung sehe ich hier nicht.
Heute Abend habe ich das Thema noch mit einen befreundeten Elektromeister diskutiert, der von der HK Stuttgart als SV bestellt ist und die Ansicht des SV Bonhagen teilt.
Sachverständiger Sven Bonhagen in der de 1-2.2022 schrieb:
Gemäß Abschnitt 4.4 >>Erweiterung oder Änderung in bestehenden Kundenanlagen<< in der VDE-AR-N 4100 stellt die Nachrüstung eines Ladepunktes eine Umstellung von einem >>Haushaltslastprofil<< auf ein >>Dauerlastprofil<< dar und die Zähleranlage muss den heutigen Anforderungen der VDE-AR-N entsprechen.

Insbesondere ist die Erwärmung der Zähleranlage zu beachten und der Überlastschutz sicherzustellen. Bei einer Durchgangsverdrahtung von 10 mm² ist ein selektiver Leitungsschutzschalter mit einem Bemessungsstrom von maximal 35 A erforderlich.

Kein Anschluss an Zählertafeln

Die Nachrüstung von Ladepunkten ist nur bei Zählerschränken möglich. Zählertafeln sind für Erweiterungen oder eine Änderung der Betriebsbedingungen nicht geeignet. Je nach Bestandssituation sind bestehende Zählerschränke anzupassen. (z. B. Nachrüstung Überspannungsschutz, Anpassung Hauptleitungsschutzschalter), so dass sie den heutigen Anforderungen entsprechen.
Wenn die Antwort der Energiegemeinschaft der EnBW eingegangen ist wird es mir als RFT leichter fallen zu beurteilen, wer zur verbesserten Fachsicht eine Brille braucht. :)
 
Wenn ich meine Anlage nach aktuellen Normen zum Zeitpunkt der Errichtung errichtet habe also mit Auslegung auf 63 A und da 63 A NH und 63 A SLS vorhanden sind . Muss ich nen Teufel tun die Anlage auf Aktuellen Stand zu bringen, den Die Errichtung einer Ladeanlage bis 11kW ist da nur eine Erweiterung der bestehenden Anlage . Und nur weil die Netzbetreiber dann wegen der Änderung von Haushaltslastprovil auf Dauerlastprofil ihre Netze eben ausbauen müssen hat das gar keinen Einfluss auf meine Anlage. Als zusätzliches Beispiel wer will mir verbieten über eine 16 A CEE Drehstromsteckdose einen Betonmischer als Beispiel auch über 8 Stunden zu betreiben ? Bis heute brauch ich dafür weder eine Anmeldung noch eine Erlaubnis.
Und selbst wenn da nur 35 A SLS vorhanden sind spielt das keine Rolle ! Hier wird wieder einmal versucht auf Kosten der Anschlussnehmer Geld für den Ausbau der Netze seitens der Netzbetreiber zu sparen .
Spielen wir das mal durch alle Anschlüsse haben ein Dauerlastprovil dann stimmt die Annahme des Gleichzeitigkeitsfaktors nicht mehr und das Netz wird immer mehr überlastet ! Folge wegen Überlastung schaltet dann die Sicherung in der Trafostation ab !
 
Ich hab mal kurz gegoogelt 63 A SLS ca 25 W und Abb 35 A Sls auch ca 25 W
Also reden wir hier von kaum relevanten Unterschied.
 
Der ABB SLS hat bei Nennstrom in der 35A Ausführung 18,3W Verlustleistung, und bei 63A 26.1W.

Gut möglich das sich der 63er dann bei 35A auch bei 18W befindet. Leider finde ich keine Kurve dazu.
 
Hallo ob da 25 W oder nur 15 W Verlustleistung auftreten ist Vernachlässigbar. Da wo die SLS eingebaut werden sind die eh für den Einsatz von 63 A SLS ausgelegt.
 
Thema: Nachrüstung alter Zählerschrank für Wallbox Heidelberg Energy Control
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