Nachrüstung alter Zählerschrank für Wallbox Heidelberg Energy Control

Diskutiere Nachrüstung alter Zählerschrank für Wallbox Heidelberg Energy Control im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo an die Experten, ich möchte mir in die Garage eine Heidelberg Energy Control Wallbox hängen. Diese Wallbox hat bereits serienmäßig eine...
Umstellung von einem >>Haushaltslastprofil<< auf ein >>Dauerlastprofil<<

Das ist allerdings ein Argument.

Nur hat das wahrscheinlich wieder keiner von denen bedacht, die die E-Mobilität pushen wollten.
Deswegen steht sowas auch nicht Schwarz auf Weiß in einer Norm.
Denn das würde ganz schnell dazu führen, dass der Wallbox Boom aufhört.
 
Das ist allerdings ein Argument.
NACHTRAG:
de 19.2019 Dietmar Dürr schrieb:
Zusammen mit dem vom BDEW für organisatorische Themen anzuwendenden Musterwortlaut der TAB 2019 und Ergänzungen des regionalen VNB ist nun ein gesamtheitliches Regelwerk vorhanden. Die VDE-AR-N 4100 gilt für Neuanlagen bzw. bei Änderungen an der Kundenanlage wie z. B.:
  • Veränderung der Dauerstrombelastung (e-Mobility, Regenerative Erzeugungsanlagen, Speichersysteme)
  • Nutzungsänderung
  • ·Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom
  • ·Umstellung der Netzform
Ein Anpassungspflicht bei Bestandsanlagen, sofern keine Sicherheitsmängel oder Störungen an der Kundenanlage vorliegen, ist nicht notwendig.
Auf den Schlußsatz werden sich wieder manche fokussieren und die Veränderung mit Dauerstrombelastung klein reden. Der Entwurf der VDE-AR-N 4100:2017-05 war m. E. eindeutiger.
 
Das rote in den Klammern steht aber tatsächlich nicht in der eigentlichen Norm.
Obwohl es ja klar sein sollte.

Trotzdem sehe ich hier noch keine Veranlassung einen 20 Jahre alten Geyer-Schrank zu erneuern.

Bis auf den APZ ließe sich dieser noch um einen Überspannungsschutz und SLS erweitern.
Und das sind auch durchaus sinnvolle Geschichten.

Und ob der Quatsch mit dem APZ jemals zum tragen kommt.... Ich glaube inzwischen nicht mehr wirklich dran.

Den RfZ gibts bei Dreipunktbefestigung eh nicht.
Selbst bei Neuanlagen ist das zumindest in Brandenburg (EDIS) noch TAB. In Potsdam wurden bis vor 3 oder 4 Jahren sogar noch Ferrariszähler in Neuanlagen gesetzt.

Am Ende kann es eigentlich nur eine Lösung geben.
Alle Zähler übermitteln ihre Daten per Funk. So wie im Amiland.
Bei Wandlermessungen etc. auch heute schon Stand der Technik.

Sonst können wir alles was jetzt errichtet wird sowieso nachher alles wieder umbauen, weil es eh kein einheitliches System gibt nach dem das zu bauen ist und es die Zählersetzer auch eigentlich kaum interessiert.
Da macht keiner mal nen Deckel auf und guckt rein, ob auch alle Verbindungen da sind.
 
"Gemäß Abschnitt 4.4 >>Erweiterung oder Änderung in bestehenden Kundenanlagen<< in der VDE-AR-N 4100 stellt die Nachrüstung eines Ladepunktes eine Umstellung von einem >>Haushaltslastprofil<< auf ein >>Dauerlastprofil<< dar"

Das möchte ich mal, ohne da die VDE im Detail zu kennen, infrage stellen.
Wie ist ein "Dauerlastprofil" definiert und warum soll allein die MÖGLICHKEIT, mit 11 kW zu laden, bereits eine Änderung des Lastprofils bedeuten?
Woher "weiss denn die VDE", ob ich den Ladepunkt überhaupt benutze, wie lange und wie oft? Völlig aus der Luft gegriffen, hier aus der bloßen Existenz eine Verpflichtung abzuleiten.
Das wäre in etwa so, als müßte man als Mann zwangsweise Alimente bezahlen, solange man theoretisch Kinder zeugen könnte.
 
Das möchte ich mal, ohne da die VDE im Detail zu kennen, infrage stellen.

Das ist berechtigt.

Wie ist ein "Dauerlastprofil" definiert und warum soll allein die MÖGLICHKEIT, mit 11 kW zu laden, bereits eine Änderung des Lastprofils bedeuten?

Das weiss wohl nur der zitierte SV selbst...die VDE AR 4100 sieht keine direkten Lastprofilzuordnungen vor. Es wird zwischen Aussetz- und Dauerbetrieb (in unterschiedlichen Leistungsklassen, bezogen auf den Betriebsstrom) unterschieden. Danach richtet sich die Anforderung an den Zaehlerplatz (Verdrahtung, Absicherung...)
Nachzulesen z.b. im Hager Tipp 44, S.8ff

Das ist allerdings ein Argument.
Nur hat das wahrscheinlich wieder keiner von denen bedacht, die die E-Mobilität pushen wollten.

Wirklich keiner? Die Hersteller von Wallboxen und Zaehlerschränken werden über diese Argumentation nicht gerade böse sein. Die Hersteller von E-Autos wird es nicht interessieren.

Ich wollte konkret wissen, ob Zählerschränke in Treppenhäusern als notwendigen Rettungswegen nach Wallboxanschluss gemäß LAR rauchdicht einzuhausen sind,

Ehmm...das ist aber doch eher eine Frage des Baurechts, insbesonderer LBO, LAR und des Bestandes. Wie ein Hersteller von Wallboxen diese beantworten soll, ist mir unklar.
 
Da sind wir wieder bei dem Punkt, wer braucht eine Wallbox. Ich kann einphasig 3,6 kW laden. Ich kenne kaum ein Fahrzeug welches nicht 10h / Tag zu Hause herum steht. Ich kann also 36 kWh tanken täglich. Die meisten Autos brauchen 20 kWh/100km. Ich kann also täglich 180km fahren mit einer Schukosteckdose oder wenn die lange halten soll eine blaue CEE. Dazu brauche ich keinen Energieversorger, keine Wallbox, meist nicht mal ein neues Kabel. Und wenn ich keine 180 km/Tag fahre sondern nur 100, dann kann ich bei den meisten Fahrzeugen den Strom auch auf 10A drosseln. Wer redet den Leuten nur ein, das man zwingend eine Wallbox braucht, damit das Auto genügend Strom bekommt?
 
Vielleicht wenn man noch einen KFW-Antrag laufen hat und den nicht verfallen lassen möchte. ;-)
Aber wenn mir niemand einen weiteren Stromkreis einbaut ohne gleich den kompletten Zählerschrank zu wechseln, dann werde ich bei meiner geringen km-Laufleistung weiter Verbrenner fahren.
 
Wer redet den Leuten nur ein, das man zwingend eine Wallbox braucht, damit das Auto genügend Strom bekommt?

Das reden z.B. die Hersteller der Wallboxen ein mit dem Verkaufsargument, dass alles über hübsche App einsehbar und steuerbar sei und wegen "der Sicherheit" und dass es eben einfacher sei, von der Box zum Auto zu verbinden, anstatt sich Gedanken über eine "freie Steckdose" oder gar einen (blauen) CEE-Stecker zu machen.
Plug-and-Play-Denken eben allethalben.

(Ja, es gibt natürlich auch Vorteile einer Wallbox, z.B. zeitgesteuertes Aufladen, Ladeleistungsbegrenzung um PV-Erträge optimal nutzen zu können etc. Das dürfte aber die Mehrheit der E-Auto-Fahrer wahrscheinlich nicht interessieren).
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht wenn man noch einen KFW-Antrag laufen hat und den nicht verfallen lassen möchte. ;-)
Aber wenn mir niemand einen weiteren Stromkreis einbaut ohne gleich den kompletten Zählerschrank zu wechseln, dann werde ich bei meiner geringen km-Laufleistung weiter Verbrenner fahren.

D.h. du hast kein E-Auto, baust dir aber schonmal auf Vorrat eine Wallbox irgendwo hin...in der Hoffnung, das diese dann zu deinem anzuschaffenden Auto schon noch passen werde? Sehr optimistisch. Die Hersteller (von Auto, Ladezubehör, Wallboxen...) werden sicher in den naechsten Jahren noch viele neue Entwicklungen machen, und diese auch normativ irgendwie festschreiben lassen, damit auch zukünftige Umsätze sicher generiert werden können.
 
(Ja, es gibt natürlich auch Vorteile einer Wallbox, z.B. zeitgesteuertes Aufladen,
Mein Bruder hat einen BMW Hybrid und mit dem Ziegel mit Schukostecker geht das genauso und wenn du dafür eine Wandhalterung baust in der Garage, brauchst du auch nur den Stecker ins Auto stecken. Kannst aber auch eingeben, ich fahre 6.00 Uhr, dann wird der Ladestrom so berechnet, das der Akku 6.00 Uhr voll ist und Auto +Akku vorgeheizt. Und im Schukostecker ist ein Temperaturfühler, welcher dafür sorgt, das der Strom reduziert wird, wenn die Steckdose warm wird. Wie gesagt, warum ich da so eine teuere Wallbox brauche, und die dann auch noch dem Versorger melden muss, weis ich nicht. Wenn das Netz auf der letzten Meile überlastet ist, kommt dann der Versorger und baut dir noch eine Abschalteinrichtung ein und wenn du dann sicher sein willst, das dein Auto früh geladen ist, nimmst du dann doch den Ziegel mit Schukostecker:D
 
Die Steckdose an der Du lädst mußt du auch dem Netzbetreiber melden.
Es geht da um "Ladeeinrichtungen ab 3,6KVA " nicht um Wallboxen.

Ladeeinrichtungen sind nach AR-N 4100: "Einrichtung...mit der ein Energieaustausch eines Elektrofahrzeuges zwischen einem Niederspannungsnetz/einer Elektroinstallation und einer Stromquelle oder einer Last hergestellt werden kann."
 
Ich muss gar nichts melden, was ich nicht installiere. Oder meldest du deinen Wäschetrockner
 
Mein Leifheit Pegasus hat keinen Stromanschluß und wäre selbst wenn, kein Fahrzeug mit Batterie
 
Und wenn ich dich mit dem E-Mobil besuche, das Ladekabel bei dir anstecke, dann sagst du ich muss erst Meldung machen. Dafür ist der Ladeziegel eigentlich gedacht oder? Du solltest mal aufhören immer deine eigenen Norman zu verfassen.
 
Um zeitweise genutzte Dosen die ansonsten für anderes genutzt werden geht es nicht.
Es geht um Dosen die regelmäßig dafür genutzt werden.
 
Eine Norm ist das nicht sondern eine Bedingung zu Deinem Anschluß.
Solche Regeln werden nicht dazu gemacht um möglichst einen fuchsigen Weg zu finden diese zu umgehen, sondern damit die Netzbetreiber Ihre Netze planen können.
 
Es gibt keine Bedingungen, für das, was ich in eine Schukosteckdose stecke.
 
Um zeitweise genutzte Dosen die ansonsten für anderes genutzt werden geht es nicht.
Es geht um Dosen die regelmäßig dafür genutzt werden.

Aha.
Dann erkläre mal bitte anhand der Norm (VDE etc.) den Begriff regelmäßig für diesen Fall..
Wenn ich alle 5 Jahre mal etwas mache, aber genau in diesem Turnus, ist das auch regelmäßig.
Du siehst, mit Deinen seltsamen, frei gewählten Begrifflichkeiten, die allerdings den Anschein erwecken sollen, etwas "offizielles" zu repräsentieren, kommt man nicht weiter.
 
Thema: Nachrüstung alter Zählerschrank für Wallbox Heidelberg Energy Control
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