Nennquerschnitt Hausanschluß zur Zähleranlage

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karl77

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Hallo,

habe eine Frage zur Verlegung einer Zuleitung vom Hausanschluß zur Zähleranlage. Mir Fehlt hier leider noch die Erfahrung!
Anlagen bis 4 Zähler 5x16mm² und Überspannungsschutz PE 1x16mm²
Anlagen ab 5 5x35mm² und ÜSS PE 1x35mm² ?
Einspeisung kenne ich nur Einspeiseadapter 1-25qmm und Klemmen(noch zulässig).

Im Konkreten Fall darf ich mich um eine Anlagenerweiterung von 7 auf 9 Zähler beschäftigen.
Aufgrund der Gegebenheiten können Schränke in der Bauhöhe von 1100mm Aufgehängt werden.
Einen Potenzialausgleich kommt auch noch hinzu.

Vielen Dank um euere Meinungen im Voraus.
Karl
 
Das kann man nicht so pauschal sagen. Da musst du eine Hauptleitungsberechnung durchführen.

Wenn der HA bei einer Einkundenanlage 50m entfernt ist (Hausanschlusssäule) , dann wird es z. B. auch kein 16qmm mehr.

Dann ist noch zu klären, ob das Warmwasser elektrisch oder von der Heizungsanlage erzeugt wird.

Es gibt Tabellen wo man den Leistungsbedarf dann überschlägig ablesen kann und auf der Basis dann die Hauptleitung berechnen.

Und dann müsste man erstmal schauen ob der HA überhaupt noch ausreichend ist.

Abgesehen davon muss das natürlich vorher alles beim EVU angemeldet werden.

Aber wenn du an Zähleranlagen rumschraubst sollte dir das alles klar sein.
Wenn dir das nicht klar ist, solltest du nicht an Zähleranlagen rumschrauben dürfen.

Habt ihr keinen Meister bei euch im Betrieb?
 
Wozu zeihst Du einen PE zum Überspannugnsschutz extra?
Was soll der da? Der PE kommt von der Zuleitung.
Wenn Du den PA meinst ist dieser ziemlich überflüssig dort, da er den gleichen Weg nimmt wie der PE
 
Habt ihr keinen Meister bei euch im Betrieb?

Der ist vorhanden und könnte mir das auch nennen. Nur bekomme ich nicht immer eine Erklärung ( "IST HALT SO" ).

DIN18015-1, bei 9 Wohneinheiten ohne el. Wassererwärmung 80A im HAK. Das ergibt um die 55kVA.

Heute Rücksprache mit dem VNB: 100A HAK und 5x35mm² sind gefordert. Der HAK wird auch getauscht.
 

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Der Spannungsfall darf zwischen HAK und Zähler maximal 0,5% betragen und ist nach der Vorsicherung zu berechnen.
ohne die Kenntnis der Leitungslänge ist jede Auslegung falsch.
Bei 1m Leitungslänge langen da 25mm²
bei 15m brauchst Du schon 50mm²

Übrigens würde ich bei solchen Querschnitten eher NYCWY verwenden.
 
Die Verbindung des Überspannungsschutzes direkt mit dem Potentialausgleich ist nur dann notwendig wenn PE und PA anders verlaufen.
Der PE ist hier im gleichen Raum aber schon auf die HPAS geführt, eine Parallelverbindung nochmal vom ÜS ist also überflüssig.
Wenn man unbedingt will kann man das natürlich trotzdem machen.
 
Der PE ist hier im gleichen Raum aber schon auf die HPAS geführt, eine Parallelverbindung nochmal vom ÜS ist also überflüssig.
Erzähl das mal dem Montur des VNB. Ohne zusätzlichen PE zur PAS bekomme keine Zähler.
Für mich zum Verständnis: Der PE (NYM-J 1x35) von der PAS muss den gleichen Querschnitt der Zuleitung (NYM-J 5x35) haben.

Vom HAK zur E-Anlange sind es ca.7 Meter.
Wie sieht es mit der Zusatzerdung aus? Wenn je nach Beschaffenheit des Untergrundes, einem Kreuzerder in den Boden einschlage, müsste ich den auch mit dem gleichen Querschnitt (35m²) anschließen oder höher?
 
Die Verbindung des Überspannungsschutzes direkt mit dem Potentialausgleich ist nur dann notwendig wenn PE und PA anders verlaufen.
Quelle?
Der PE ist hier im gleichen Raum aber schon auf die HPAS geführt, eine Parallelverbindung nochmal vom ÜS ist also überflüssig.
Glaskugel wieder da?
Wenn man unbedingt will kann man das natürlich trotzdem machen.
Es soll auch ÜSS Typ 1 geben, wovon im geschilderten Fall auszugehen ist.
 
Vom ÜSS geht kein PE zur PAS, sondern ein PA.

Der PE kommt schon im Kabel vom HA.

Und zum HA muss für die PEN-Trennstelle auch nochmal mind. 16qmm (mein Mindestmaß) oder halber Leiterquerschnittzur PAS geführt werden.
Aber auch das ist kein PE, sondern ein PA.
 
Das sind letzlich Begrifflichkeiten. Da haben oftmals schon "gestandene Elektriker" ihre Probleme. :D
 
Der Zählermonteur macht nicht die Norm und er legt sie auch nicht aus.
Wenn er hier Möngel aufzeigt, was er durchaus darf, dann soll er diese darlegen in welcher Norm das wo steht.
Für die Einhaltung der Normen steht der eingetragene Fachbetrieb gerade, welcher für den Antrag unterschreibt nicht der VNB.
Ansonsten bräuchte man diesen Betrieb nicht denn dann könnte man auch gleich das unter Aufsicht des VNB installieren.
 
selbst der Schutzleiter dürfte 50% des Zuleitungsquerschnittes betragen, sofern der reduzierte Querschnitt nicht unter 16mm² beträgt.
Deswegen verwendet man bei solchen Querschnitten NYCWY oder ähnliches.
 
Auch bei einem 3x200A- HAK. mit einer 4x95/16 mm² Abgangsleitung reicht ein 1x16mm² zur HES.

Es mag sich was geänderst haben, aber war es nicht so, das mindestens der halbe Querschnitt des Hauptschutzleiters, max. aber 25mm² erforderlich ist?

In deinen Fall ist also 25mm² zu verlegen.
 
Der Hauptschutzleiter (Im Kabel HAK - > Zähleranlage) darf halb so groß sein, wie der Querschnitt der Aussenleiter, wenn er dadurch nicht kleiner wird als 16qmm, sonst entspricht er dem Querschnitt der Außenleiter.

Ein Hauptpotentialausgleichsleiter (PE(N) I'm TN System HAK an Haupterdungsschiene) sollte halb so groß sein, wie der Querschnitt des größten Schutzleiter in der Anlage, mit einem Mindestquerschnitt von 6qmm und muss nicht größer werden als 25qmm.

Aussenleiter - Hauptschutzleiter - Hauptpotentialausgleichsleiter

10 - 10 - 6
16 - 16 - 10
25 - 16 - 10
35 - 16 - 10
50 - 25 - 16
70 - 35 - 16
95 - 50 - 25

Die Funktions Erdung vom Ableiter ist nach Herstellervorgaben zu bemessen. Ein Kombiableiter Typ 1/2 im NAR des Zählerplatz erfordert Z.B. eine Anbindung an die HES von min. 16qmm, kann aber bei großen Anlagen auch 50qmm fordern.
 
ein 95/16mm² gibt es meines Wissens nach auch gar nicht.
NYCWY und Ähnliche gibt es nur mit 1:0,5 also hier ein 95/50mm²
 
Der Hauptschutzleiter (Im Kabel HAK - > Zähleranlage) darf halb so groß sein, wie der Querschnitt der Aussenleiter,

meines wissens nach betrifft das den neutralleiter, wobei der genaue text lautete 1 querschnitt geringer
aber ich weiss ja auch nicht alles
die aussage hauptschutzleiter mind 16mm² ist allerdings richtig
wobei ich die 5€ übrig habe und keine brücken von a nach b ziehe sondern alle auf den fundamenterder mit 16mm² ziehe
 
Dann würde ich Dir dringend die Lektüre der entsprechenden Normen empfehlen.
Einen reduzierten Neutralleiter hat man einige Zeit lang in Drehstromnetzen als ausreichend empfunden, und damit Die Probleme von überlasteten Neutralleitern durch Oberwellenströme in heutiger Zeit verschärft.

Der Schutzleiter darf weiterhin den halben Querschnitt des größten Außenleiters aufweisen, sofern der PE damit nicht unter 16mm² fällt.
 
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