Interesanter Passus: ‚
Wird also ein Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht, braucht es eine Zustimmung. „Steht die Solaranlage allerdings nur auf dem Boden, kann das keiner verbieten“,‘.
Na denn empfiehlt sich ja, bei Sturm nicht nur den Wald nicht zu betreten, sondern auch mehrgeschossige Wohngebäude zu meiden. Wäre mal eine Doktorarbeit wert, wie weit die Dinger vom 10ten fliegen können.
Wer haftet überhaupt, wenn jemand durch so ein herumfliegendes Teil geschädigt wird, da der Vermieter eine ordnungsgemäße Befestigung nicht zugestimmt hat. Der Mieter, der das Teil zwar befestigen wollte, aber nicht durfte, der Vermieter, der sowas gar nicht haben wollte, aber nicht verhindern kann oder der Richter, der diese Gefährdung so erst mit dem Urteil herbeigeführt hat.
Ich vermute mal der Vermieter hatte in dem vorliegenden Fall eine Volllusche als Anwalt, der kein Stück auf die Gefährdung durch solche nicht befestigten Anlagen eingegangen ist. Oder zieht hier die Produkthaftung? Eher wohl nicht, steht bestimmt in der Montageanleitung, dass das Teil sturmsicher zu befestigen ist. Es wird spannend, allein schon der Nachweis, von welcher Anlage man erschlagen wurde, dürfte einige Forensiker beschäftigen.
Optik ist natürlich eine Geschmacksache. Früher waren das die Antennen, die solche Hausfassade zierten, aktuell noch die SAT-Schüsseln und in Zukunft diese Balkonkraftwerke. Aber verspricht ja ein gutes Geschäftsfeld zu werden, da kann ja schon mal unser Hauptimporteur für Chinacracher ein paar Container per Alibaba kommen lassen.