Neuaufbau der Elektrik im EFH

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dommbatz

Guest
Hallu und guten Abend liebe Forengemeinde!

Ich hoffe, ihr habt den Sieg Deutschlands gegen die Slowakei gut feiern können und seid in der Laune, mir weiterhelfen zu wollen :)
Zu meiner Person: Ich bin ein 24-jähriger "Hausbesitzer" und habe mir zwecks Kernsanierung die ersten Angebote zur Elektrik eingeholt. Meine eigenen Kenntnisse in dieser Sache sind nur sehr grundlegend und ich bezweifel, dass ich auch alles richtig verstehe. Daher wende ich mich nun an euch, denn wie es natürlich sein muss, habe ich sehr widersprüchliche Aussagen erhalten.
Daher nun also zu meinem Problem:

Ausgehend vom Hausanschluss soll eine neue Elektrik aufgebaut werden. Der Hausanschluss ist nach meinen Informationen mit drei Sicherungen á 63 Ampere abgesichert. Soweit denke ich nicht ungewöhnlich.
Die Vorzählersicherungen (SH-Schalter?) des Angebots sind aber auch mit 63 Ampere abgesichert. Die drei nachfolgenden FI-Schalter dann mit einmal 16 A und zweimal 40 A und nachfolgend dann noch ca. 15 Leitungsschutzschalter.

Jetzt zu meiner Frage:
Ist diese Konstellation überhaupt zulässig? Meine logische Schlussfolgerung (die natürlich nicht richtig sein muss) sagt nein. Das aus dem einfachen Grund, weil ich doch so rein theoretisch die FI-Schalter überlasten kann, oder? Wenn, durch welchen Zufall auch immer, mehr als 40 A auf einer Phase am FI ankommen, müsste ich mir den doch dann zerschießen, oder? Außerdem habe ich irgendwo mal gelesen, dass die Elektrik im Haus selektiv aufgebaut sein muss. Das wäre sie nach meinem Verständnis doch auch nicht. :cry:
Ein befreundeter Elektriker meinte, dass diese Konstellation unzulässig wird, wenn ich mehr als drei 16 A Leitungsschutzschalter hinter einen 40 A FI hänge. Aber dass würde mich ja sehr einschränken, welche Leitungen ich einzeln absichern kann.

Mein Lösungsvorschlag (als Laie ohne Rücksprache mit Elektrikern):
Die 63 A SH-Schalter mit 36 A bzw. 35 A SH-Schaltern tauschen. Meinem Verständnis nach würde ich dann die Selektivität behalten, die FIs wären geschützt und danach kann ich dann mit den Leitungsschutzschaltern quasi Knallgas geben! :D

Ich hoffe ihr könnte mir hier ein wenig Feedback geben, ich würde auch gerne mein Grundverständnis hier etwas erweitern. Die Forensuche hat mir nicht so ganz weitergeholfen, weil ich auch nicht wusste ich genau eingeben kann :oops:
Bitte seht mir auch nach, dass ich wirklich ein Laie auf dem Gebiet bin. Ich möchte aber auch kritische Nachfragen stellen können und nicht ganz ahnungslos aus der Wäsche schauen, wenn der Elektriker wiederkommen sollte.
Bei irgendwelchen Unklarheiten zum Sachverhalt bin ich natürlich gerne jederzeit bereit, Auskünfte zu erteilen.
Ich bedanke mich auch schonmal im Voraus und wünsche ein schönes Restwochenende :)

LG
Dommbatz

PS. Der Grundversorger konnte oder wollte mir keine Auskunft geben und hat mich an meinen Elektriker verwiesen :roll:
 
Mein Lösungsvorschlag (als Laie ohne Rücksprache mit Elektrikern):
Die 63 A SH-Schalter mit 36 A bzw. 35 A SH-Schaltern tauschen. Meinem Verständnis nach würde ich dann die Selektivität behalten, die FIs wären geschützt und danach kann ich dann mit den Leitungsschutzschaltern quasi Knallgas geben! Very Happy

Das konzessionierte Elektrounternehmen spricht das entweder mit dem Netzbetreiber ab oder Es werden 1 oder zwei Linocurschalter montiert mit 35 A montiert.
Dann ist die Selektivität da.
 
Den einzusetzenden SLS/SHS regelt i.d.R. der Netzbetreiber über seine Vorgaben, da hat auch der Installateur wenig Spielraum, idiotischerweise auch nicht nach unten. Einzig die geforderte Einhaltung der VDE-AR-N 4101:2015-09 bewegt die Netzbetreiber mal ein kleines Stück vom Einheitsbrei ohne eigenständiges Denkvermögen weg, wenn wegen zulässiger Erwärmung erforderlich. Für eine einfache Verbrauchsanlage mit wechselnder Belastung, die eine eigenständige Wohneinheit bildet, bleibt der Usus unter Einbezug o.g. Anwendungsregel und der DIN 18015 aber bei der Auslegung für 3x63A, ob man es braucht oder nicht, solange der Netzbetreiber nicht weniger, also üblich 35 oder 50A, fordert.

Ob deine Fehlerstromschutzschalter überlastet werden könnten, ergibt sich mir aus der Beschreibung nicht mangels konkreter Anordnung respektive Schaltplan und dazugehöriger Leistungsberechnung inkl. Gleichzeitigkeitsfaktor.
 
Es ist richtig, daß man den FI vor überlast Schützen muß.
entweder geht das indem die Summe der Nennströme der nachgeschalteten Sicherungen unter den in Deinem Fall 40A bleiben.
So könnte ein 4 poliger FI 40A je Phase maximal 2 16A Leitungsschutzschalter vertragen in Summe also 6 Stück.

Der 63A SH Schalter ist zur vorgeschalteten 63A NH Sicherung selektiv. Das Teil heißt ja schließlich SELEKTIVER Hauptleitungsschutzschalter.

Achte darauf, daß im Werkvertrag die Einhaltung der DIN_ 18015 vereinbart ist.
darin steht z.B. das pro Etage ein Geschoßverteiler vor zu sehen ist.
Es ist eine Unart von fast allen Installationsbetrieben alle Sicherungen im Keller unter zu bringen, angeblich aus Kostengründen. Leider wird bei den Kostengründen immer vergessen, daß man vom Keller bis unter das Dach mit 1,5mm² nicht mehr hin kommt und eigentlich deutlich erhöhte Querschnitte verlegen müsste und zwar für jeden Stromkreis.

Entweder werden (was durchaus Sinn macht) im Zählerkasten für jeden Geschoßverteiler die schon erwähnten Sicherugnslasttrennschalter (Linocur) mit Sicherungen von maximal 40A vorgesehen, so daß jeder einzeln abgeschaltet werden kann, oder es werden FIs mit 63A Nennstrom verwendet.

Prinzipiell würde ich (auch wenn die Norm das nicht fordert) ALLE Stromkreise über einen 30mA FI führen.
Egal ob Durchlauferhitzer Steckdose oder Licht.

Pro Geschoß einen Verteiler mit FI 40/0,03A und nachgeschaltet Leitungsschutzschalter.
Außenanlagen auf einen eigenen FI.
 
Wenn der 40A-FI-Schalter mit 3x35A vor gesichert wird, dann kann ich auch mehr als 6 B16A LS nachschalten.
Ein Durchlauferhitzer braucht keinen FI, ein E-Herd auch nicht gerade, da fest angeschlossene Geräte.
Etagenverteiler im Einfamilienhaus, ja wenn das Gebäude entsprechend danach ist, ist es zu befürworten, aber bei einen nicht unterkellerten Haus wo sich die UV. ohnehin im EG befindet?
Auch wenn sich keine UV im OG. befinden sollte, ist der Nennleiterquerschnitt von 1,5mm² ausreichend da sich dort kaum Großverbraucher befinden werden sondern nur Beleuchtung und Steckdosen für die Allgemeinnutzung. So könnten Stromkreise auch dort mit B10A oder B13A gesichert werden was auch aus langt.
2-3 FI-Schalter wären schon erforderlich, aber ich bin immer dafür, dass Flure einen Externen haben.
FI-Schalter extra für außen? Das stammt noch aus der zeit vor 2007 aber wegen zwei Außenleuchten und der Steckdose auf der Terrasse an sich überholt.
Anders ist es bei einer Gartenbeleuchtung wo dann eher ein RCBO verwendet werden solle.
 
Hallo,

vielen lieben Dank schonmal für die zahlreichen Antworten :)
Ich fühle mich jetzt auf jeden Fall etwas sicherer und weiß besser Bescheid.
Insbesondere die Antwort von Ovtavian1977 hat mir sehr weitergeholfen, vielen Dank dafür. Ich lese dort heraus, dass ich einfach nur mehr FIs einbauen muss, wenn ich mehr Leitungsschutzschalter verbauen möchte!
Auch werde ich auf die entsprechende DIN-Norm achten, vielen Dank nochmal für den Tipp!

Mittlerweile konnte ich mal bei dem Nachbarn in den Sicherungskasten schauen (hier sind alle Häuser quasi gleich :D). Auch er hat drei 63 A SH-Sicherungen, sodass das Angebot des Elektrikers scheinbar soweit in Ordnung ist.

Nochmals vielen Dank für die guten Tipps :)

LG
Dommbatz[/img]
 
Die bessere Version ist immer den FI mit 40A vor zu sichern oder 63A Fis zu verwenden.
In eine Rehie kommt normalerweise ein 4poliger FI und 8 Automaten bei 16A Automaten geht das also nicht auf oder man muß auf der Phase mit 3 Automaten 2 10A Automaten verbauen.

Man wählt aber die Automaten aufgrund der gewünschten Leistung aus und dimensioniert dann Leitungen und Bauteile nach diesem Strombedarf.
Eine Abschaltbarkeit der einzelnen Verteilungen sollte zudem gegeben sein, dabei kann man diese Abschaltvorrichtung auch gleich als Lasttrennschalter mit Sicherungen ausführen.

Hätte auch den Vorteil, daß bei massivem Kurzschluß in einer Verteilung oder deren Zuleitung nur diese ausfällt und nicht die Ganzeanlage durch auslösen des Haupleitungsschutzschalters als einzige Sicherung.
 
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