R
rastaman
- Beiträge
- 23
Hallo Leute,
es soll von einem bestehenden Wohnungsverteiler (Zul. 10mm² Zählervorsicherung 63A) eine Steigleitung in den nächsten Stock zwecks ausbau gelegt werden. Es kann problemlos über einen Zähler Laufen, da beide Stockwerke von der selben Familie bewohnt werden (deren Eigentum).
Mein Meister ist schon etwas in die Jahre gekommen, und ist schon länger nicht mehr mit draußen, sondern macht nur noch Bürotätigkeiten. Er meint aber das das problemlos möglich sei.
Ich bin mir da aber nicht so sicher. Gibt es irgendeine Faustregel nach der man in solchen Situationen gehen kann, ob es noch möglich ist oder nicht? Irgendwann muß ja Schluß sein...!?
Was denkt ihr, kann man das so machen oder nicht? Wenn ja, muß ich die neue Steigleitung im Verteiler absichern, wenn ich ebenfalls 10mm² oder 16mm² lege?
Schöne Grüße
es soll von einem bestehenden Wohnungsverteiler (Zul. 10mm² Zählervorsicherung 63A) eine Steigleitung in den nächsten Stock zwecks ausbau gelegt werden. Es kann problemlos über einen Zähler Laufen, da beide Stockwerke von der selben Familie bewohnt werden (deren Eigentum).
Mein Meister ist schon etwas in die Jahre gekommen, und ist schon länger nicht mehr mit draußen, sondern macht nur noch Bürotätigkeiten. Er meint aber das das problemlos möglich sei.
Ich bin mir da aber nicht so sicher. Gibt es irgendeine Faustregel nach der man in solchen Situationen gehen kann, ob es noch möglich ist oder nicht? Irgendwann muß ja Schluß sein...!?
Was denkt ihr, kann man das so machen oder nicht? Wenn ja, muß ich die neue Steigleitung im Verteiler absichern, wenn ich ebenfalls 10mm² oder 16mm² lege?
Schöne Grüße