neuen Stromzähler installieren, gesetzliche Auflagen

Diskutiere neuen Stromzähler installieren, gesetzliche Auflagen im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, bin absoluter Laie, dies zu meiner Verteidigung ! Ich möchte meinen uralten 230 Volt Stromzähler mit einem 400 V Drehstromzähler...
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be337

Guest
Hallo,

bin absoluter Laie, dies zu meiner Verteidigung !

Ich möchte meinen uralten 230 Volt Stromzähler mit einem 400 V Drehstromzähler ersetzen.

Einen für 16 Jahre geeichten 400V-Zähler kann man bei ebay für unter 100 Euro kaufen.

Ich habe eine Elektrofirma gefragt, ob die mir die Uhr anbringen, und die meinten , das es nicht so ohne getan ist, den Zähler zu tauschen, denn:

-Nach den neuen Gesetzen darf der Zählerkasten nicht mehr aus Metall bestehen (bei mir leider aus Metall)

-Der Zähler darf nicht mehr im Treppenhaus oder Flur instaslliert sein, sondern nur im Keller (bei mir leider im Treppenhaus )

-Der Zähler muss durch eine vom Stromerzeuger freigegebene Fachwerkstatt angebracht werden

-da es ein langes Gespräch war, konnte ich mir nur diese Dinge merken.
-Falls Ihr weitere Auflagen wisst, könnt ihr mir dies gerne mitteilen.

Kann ich denn einen bestehenden Zähler nicht durch einen neunen Zähler einfach austauschen lassen ?

Wieviel kostet ca. eine Installation durch eine Fachwerkstatt ?

Ausserdem möchte ich die Sicherungen erweitern, interessiert dies meinen Stromerzeuger ? Muss er dies auch wissen und genehmigen ?

Bedanke mich schonmal im voraus für eure Antworten !
 
Bei EON Westfalen Weser
TAB 2000
7.3 Anordnung der Zählerschränke
(1) Zählerschränke werden in leicht zugänglichen Räumen oder Bereichen untergebracht,
z.B. – gemäß DIN 18012 – in Hausanschlussräumen, in Hausanschlussnischen, auf
Hausanschlusswänden sowie in Zählerräumen. Soweit die Bauordnung des jeweiligen
Bundeslandes die Unterbringung in Treppenräumen zulässt, werden Zählerschränke
dort vorzugsweise in Nischen nach DIN 18013 eingebaut. Zählerschränke dürfen nicht in
Wohnungen von Mehrfamilienhäusern, über Treppenstufen, in Wohnräumen, Küchen,
Toiletten, Bade-, Dusch- und Waschräumen sowie auf Speichern bzw. Dachböden vorgesehen
werden.
(2) In Räumen, deren Temperatur dauernd 30 °C übersteigt, sowie in feuer- oder explosionsgefährdeten
Räumen/Bereichen dürfen Zählerschränke nicht installiert werden.
Zu den feuergefährdeten Räumen/Bereichen gehören im allgemeinen Heizräume12 mit
Heizungsanlagen, deren Gesamtnennwärmeleistung mehr als 50 kW beträgt und Heizöllagerräume,
die Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5000 l enthalten.
(3) Der Errichter bringt die Zählerschränke lotrecht so an, dass die Zähl- und Messeinrichtungen
sowie die Steuereinrichtungen frei zugänglich sind und ohne besondere
Hilfsmittel abgelesen bzw. eingestellt werden können.
(4) Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte der Zähl- und Messeinrichtung sowie der
Steuereinrichtung darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor
dem Zählerschrank muss eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von mind.
1,20 m freigehalten werden.
(5) Grundsätzlich werden die Zählerschränke in Gebäuden mit mehreren Kundenanlagen
zentral angeordnet. In Abstimmung mit dem VNB ist auch eine dezentrale Anordnung
zusammengefasster Zählerschrankgruppen möglich.
 
Titel: neuen Stromzähler installieren, gesetzliche Auflagen

Hallo 337 Bei und ist allein der Sromversorger für den Zähler zuständig welcher auch die Zähler tauscht und blombiert. Der Elekktriker macht lediglich die Vorarbeiten damit der Zähler eingebaut werden kann(Schalttafel usw..Mit einem eigenen Zähler wirst du kaum Erfolg haben.
mfg sepp
Ps wieso bei Dir ein uralt Zähler eingebaut ist verstehe ich nicht, schließlich werden diese in Abständenn von 5 ? oder 6 Jaheren getauscht (Eichpflicht).
Es sei denn du hat gar keinen Hauptzähler sondern einen solchen (Subzähler)welcher vom Vermieter abgelesen wird und Dem du dann die stromkosten bezahlen musst .(wäre allerdings nicht erlaubt)
PS Da ich allerdings nicht weis in welchen Land Du wohnst kann es sein dass man es bei Euch nicht so genau nimmt
mfg sepp
 
Ja so ganz komme ich da auch noch nicht hinter wieso er sich selber einen neuen kaufen möchte!?
 
hallo sepp,

ich bin in NRW, Stadt Köln. Rheinenergie ist mein Stromversorger,.

Also, ich habe mit Rheinenergie telefoniert, man kann schon einen eigenen Zähler einbauen lasseen !
Solang dieser Zähler fachmännisch geeicht ist etc.

In der Praxis gibt es bestimmt Möglichkeiten, all dies zu umgehen, und um diese Tricks bitte ich euch.

____________
Hi Schweizer,

also, aus diesen Gesetzestexten ersehe ich leider nicht, was erlaubt ist oder nicht. Die Begriffe sind mir leider zu fachmännisch.

Kaufen daher, weil die Miete im jahr 38 Euro kostet. Für 80 Euro kann ich das Ding kaufen !!!
Lohnt sich doch, oder ?
 
be337 schrieb:
In der Praxis gibt es bestimmt Möglichkeiten, all dies zu umgehen, und um diese Tricks bitte ich euch.

Da gibt es leider keine Tricks.Der Zähler wird vom Fachbetrieb eingebaut- ein Laie hat da nix dran verloren!

Zitat:

Kaufen daher, weil die Miete im jahr 38 Euro kostet. Für 80 Euro kann ich das Ding kaufen !!!
Lohnt sich doch, oder ?

Dachte 100€ bei eb....!

Ist ja auch egal auf jeden Fall muss das ein Fachbetrieb machen und ferig!
 
be337 schrieb:
Kann ich denn einen bestehenden Zähler nicht durch einen neunen Zähler einfach austauschen lassen ?

Nein! In deinen Fall sind die aktuellen TAB voll einzuhalten. Du mußt dich in jeden Fall an einem beim VNB zugelassenen Installationsbetrieb wenden. Grundsätzlich muß ein neuer Zählerschrank gesetzt werden und unter Umständen auch die Hauptleitung ersetzt werden.

Wieviel kostet ca. eine Installation durch eine Fachwerkstatt ?

Das kann dir nur jemand beantworten, der das vor Ort begutachtet hat. Von ein paar hundert bis in die tausende ist alles möglich.

Ausserdem möchte ich die Sicherungen erweitern, interessiert dies meinen Stromerzeuger ?

Bedingt. Er könnte die Anlage oder Teile davon stilllegen lassen, wenn Gefahr davon ausgeht. Als Besitzer der Anlage ist man angehalten, Errichtung und Änderungen immer nach den geltenden Vorschriften auszuführen, bzw. ausführen zu lassen. Entsprechen die Änderungen oder Erweiterungen den geltenden Bestimmmungen, dann interessiert dies den VNB nicht.

Muss er dies auch wissen und genehmigen ?

Nein, nur, was im ungezähltem Bereich abgeht. Auf jeden Fall ist ein beim EVU zugelassener Fachbetrieb zu konsultieren, welcher die Arbeiten ausführt, zumindest aber abnimmt und ein entsprechendes Protokoll erstellt.

MfG
 
Also Fakt ist:
einfach so lassen und gut ist!
 
Moin!

Ps wieso bei Dir ein uralt Zähler eingebaut ist verstehe ich nicht, schließlich werden diese in Abständenn von 5 ? oder 6 Jaheren getauscht (Eichpflicht).
Wie kommst Du darauf.
Alte Stromzähler sind nichts besonderes.
Der Zähler wird auf 16 Jahre geeicht. So lange bleibt er auf jeden Fall drin. Nach Ablauf der Eichgültigkeitsdauer, wird zumeist die Eichung erneuert.
Es werden Stichproben eines Bauloses gezogen und wenn die nicht großartig abweichen, wird die Eichgültigkeitsdauer verlängert.
Nur wenn die Stichproben durchfallen, müssen Zähler dieses Bauloses getauscht werden.

Mein Stromzähler ist Baujahr 79. Bei Verwandten habe ich durchaus auch noch welche aus den 60ern. Ferraris-Zähler sind zähe Gesellen.:)

Gruß,
Christian
 
Zitat Schweizer "Dachte 100€ bei eb....!"

vorheriges Zitat ich : "...bei ebay für unter 100 Euro kaufen"


Ist ja auch echt egal.

Jedenfalls, ich würde gerne den Zähler umtauschen, da ich eine 400 V Leitung zur Küche ziehen lassen möchte.

Ich denke, wenn ich den Zähler kaufe, und ein bisschen vorspreche bei einer EVU-Installationsfirma, werden die mir das installieren. Habe in dem Wohnhaus andere 400 V-Zähler gesehen/erfragt, die keine 5 Jahre alt sind. Irgendwie muss der Hausverwalter das doch auch gemacht haben. Die Mieter selber wissen nichts von alldem.
 
be337 schrieb:
Ich denke, wenn ich den Zähler kaufe, und ein bisschen vorspreche bei einer EVU-Installationsfirma, werden die mir das installieren.

Träum weiter.

Lutz
 
be337 schrieb:
Irgendwie muss der Hausverwalter das doch auch gemacht haben. Die Mieter selber wissen nichts von alldem.

Bei Mietswohnungen ist die Elektroinstallation sowieso Sache des Eigentümers/Vermieters. Also ohne dessen Einverständnis geht hier garnix!
 
be337 schrieb:
Ich denke, wenn ich den Zähler kaufe, und ein bisschen vorspreche bei einer EVU-Installationsfirma, werden die mir das installieren.
Kläre das am besten zuerst mit dem Installationsbetrieb. Du kannst zwar einen eigenen Zähler verwenden, allerdings benötigst du dann zusätzlichen Papierkram Des Herstellers: Zertifikate, Eich-Urkunde und so. Das bekomst du normalerweise nicht mitgeliefert, sondern musst dir das extra besorgen!
 
Tja, tut mir leid dich entäuschen zu müssen:

In deinen alten Zählerschrank werden grundsätzlich keine Drehstromzähler bzw. überhaupt neue Zähler montiert! Bis vor ca. 10Jahren war dies noch möglich, Heute nicht mehr.

Mindestvoraussetzung der Rheinenergie zur Montage eines Drehstromzählers ist ein Schutzisolierter Zählerschrank mit SLS Schalter! Vorzugsweise im Keller angebracht, nach Rücksprache aber auch im Treppenhaus möglich.

Es werden selbstverständlich nur Rheinenergie eigene Zähler montiert!

Möglicherweise ist die einfachste art und weise im Keller einen neuen Zählerschrank mit neuer Wohnungszuleitung montieren zulassen und in deiner Whg. eine neue UV zu montieren.
Wenn die alte Steigeleitung aussreichend dimensioniert ist, kann der Schrank/neue Zähler eventuell auch an dieser im Treppenhaus betrieben werden!

Aber nicht ohne Fachbetrieb der die Anlage errichtet und einen Zählerantrag stellt! Und natürlich auch nicht ohne zustimmung deines vermieters!
 
Hallo,

Lass es! Das erspart dir viele Kosten und viel Aerger. Ich weiss aus Erfahrung, dass sowas nicht so leicht machbar ist, da, wie du schreibst, der Zaehlerschrank nicht den aktuellen TABs entspricht und du den erneuern muesstest. Da dies natuerlich einen groeberen Eingriff in die bestehende Elektroinstallation nicht ausschliesst, wirst du warscheinlich ohne Erneuerung der Anlage und evt. Leitungen keinen Zaehler bzw, Strom bekommen. Und das ist gerade jetzt im Winter sehr aergerlich...

Also erspar dir den Aerger und sei mit dem jetzigen Zustand zufrieden :wink:


grtz
BM
 
Machbar ist so eine sogenannte Messbereichsänderung schon. Eigene Zähler sind auch nicht grundsätzlich verboten , jedoch ist dies beim EVU extrem aufwendig und kostet extra, denn der muss dann auch eine Nummer erhalten, damit das Abrechnungssystem (I-SU etc.) die Ablesedaten auch verarbeiten kann.

Wenn Du Drehstrom unbedingt brauchst, swürde ich erstmal den Vermieter ansprechen und schauen, was der dazu sagt. Wenn der zustimmt und Du selbst die Kosten übernimmst, könnte es selbst dann noch sehr teuer werden, wie die anderen schon gesagt haben.

Messbereichsänderungen sind bei uns (EVU) eigentlich an der Tagesordnung.

Bei vielen EVUs wird es bald Änderungen dahin gehend geben, dass die Wald-und Wiesenzähler gar nicht mehr selber setzen, sondern nur noch durch eine Auswahl an speziellen Installtionsfirmen setzen lassen.
Das heisst, ein Installateur wenden sich dann an einen anderen ausgewählten Installateur. Bekloppt, ist aber so. Ist bei vielen Netzbetreibern bereits im Gespräch, bzw. schon in der Umsetzungphase.
 
Marcel schrieb:
[...]Bei vielen EVUs wird es bald Änderungen dahin gehend geben, dass die Wald-und Wiesenzähler gar nicht mehr selber setzen, sondern nur noch durch eine Auswahl an speziellen Installtionsfirmen setzen lassen.
Das heisst, ein Installateur wenden sich dann an einen anderen ausgewählten Installateur. Bekloppt, ist aber so. Ist bei vielen Netzbetreibern bereits im Gespräch, bzw. schon in der Umsetzungphase.

Denke, in den kommenden Jahren werden überall nach und nach rein elektronische Zähler kommen.
Der nächste Schritt zu fernabfragbaren Typen ist dann auch nur noch ein kleiner und wird vermutlich hier oder da direkt mitvollzogen.
 
Bei uns in Dortmund, ist es schon seit Jahren gang und gäbe, das Zähler durch konzessionierte E.-Firmen
montiert bzw. demontiert werden.


Gruß
Duspol :D
 
Bei uns gibt es noch nicht allzu viele elektronisch Zähler. Ich glabe die ersten 1000 Stück wurden in 2006 eingebaut. Aber es wird damit sicherlich weitergehen, da hast Du Recht !!

Gut, dass die "Konzessionierten" die Zähler montieren und demontieren ist ja nichts neues. Worauf ich hinaus wollte, ist dass einige Firman dass dann ausschliesslich machen und das EVU sich dann komplett raushalten will. EVU kümmert sich dann nur noch um "spezielle" Zähler, wie 1/4h-Lastgangzähler, 96h-Leistungszähler und Mhertarifzähler mit Huckepackschaltung.

Ist das bei Euch in Dortmund schon komplett so, dass das EVU sich um Wald-und Wiesenzähler gar nicht mehr kümmert ?
 
Hallo Marcel,

so ist es bei und in Dortmund.

der Zählerantrag wird vom Meister des Betriebes
ausgefüllt, vom Anschlußnehmer unterschrieben.
Dann werden die Zähler getauscht bzw. der neue
Zähler gesetzt und verplombt (Geselle).

VNB-Mitarbeiter kommen nur noch bei Problemen oder
Sperrung des Zählers. :wink:

Die neuen EHZ sind bei uns noch nicht in Betrieb.

Pilotprojekte liefen/laufen noch in anderen
Bundesländer.




Gruß
Duspol :D
 
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Thema: neuen Stromzähler installieren, gesetzliche Auflagen
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