Neuen Zähler und Hausanschluss

Diskutiere Neuen Zähler und Hausanschluss im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo liebe Elektrogemeinde. Ich haben da ein ungelöstes Problem. Ich habe mir vor Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft in der kein eigener...
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Maddin1

Guest
Hallo liebe Elektrogemeinde.

Ich haben da ein ungelöstes Problem. Ich habe mir vor Jahren eine Doppelhaushälfte gekauft in der kein eigener Hausanschluss sondern nur eine Verteilung die aus der Haushälfte meines damaligen Verkäufers aus Versorgt wird befindet. Jetzt möchte ich gerne den Zähler der sich ja in der anderen Haushälfte befindet in meine Haushälfte haben.
Im Kaufvertrag steht Wörtlich drin das "Wenn der Kaufgegenstand mit einem Zähler ausgestattet werden soll müssen die Kosten von beiden Parteien zu je 1/2 getragen werden".
Jetzt habe ich mir diverse Angebote von Elektrofirmen eingeholt (Ich darf es ja leider nicht selber machen) unter anderem auch vom Netzbetreiber da ich auch einen neuen Hausanschluss brauche.

Jetzt meine Frage. Muss der Verkäufer auch die Kosten für den Hausanschluss bezahlen weil zu einem neuen Zähler auch ein Hausanschluss gehört oder muss er nur das setzten des Zählers inklusive Material bezahlen?

Meine Notarin kann mir natürlich keine Antwort darauf geben und die Dame in der Telefonzentrale meines Netzbetreibers auch nicht :roll:

Hat einer eine Idee wo ich was über Urteile oder wo ich es in den AGBs der Netzbetreiber finde?

Wäre um jede Antwort oder einen Tipp Dankbar.

Gruß Maddin1
 
Warum ist überhaupt ein eigener HAK notwendig?
 
Weil der Netzbetreiber nicht vom vorhandenen Hausanschlusskasten beim Nachbarn abgehen möchte.
Zwischen meinem Hauswirtschaftsraum in der nur meine Verteilung ist und dem von meinem Nachbarn in dem beide Zähler sich befinden sind ca 20 Meter Abstand.
 
Ich kann Dir da keine Rechtsberatung liefern, aber wenn der Netzbetreiber diese Arbeiten als notwendig begründet, kannst Du im rahmen deiner pflicht und Möglichkeit nur noch einmal beim Netzbetreiber nach einer günstigeren Lösung nachfragen - wird Dir keine genannt, hast du m.E. alle Möglichkeiten ausgeschöpft, da du keine Konkurrenz anfragen kannst. Dann gehören m.E. auch alle anfallenden Nebenkosten zur Errichtung des Zählerplatzes, also auch der Hausanschluss.

Im Zweifel musst Du damit aber eben zu einem Anwalt, ob die o.g. Formulierung alle zur Errichtung des Zählerplatzes notwendigen Arbeiten umfasst oder nur den Zählerplatz selbst.
 
Nenne doch hier mal ein paar Kosten, die so die Einzelnen haben möchten?
Der VNB nutzt seine Monopolstellung oft gnadenlos aus und überzieht seine Kunde für so etwas mit exorbitanten Rechnungsbeiträgen.
Reicht dir nicht ein Beglaubigter Zwischenzähler in deiner Verteilung? Der Aufwand dafür wäre mit 250€ (inkl. Einbau) mal gerade 10% vom dem was das andere Kosten kosten dürfte.
Vielleicht gehen die VNB von ihrer Forderung herunter, ich denke mal 50-80% Luft ist da drinnen.

mfG
 
Also der Netzbetreiber liegt bei 1248 Euronen und mein Elektriker möchte für die Arbeiten 950 Euronen haben. Diese werden wohl etwas niedriger ausfallen. Die alte Verteilung wird nicht mehr angeschlossen da ich einer Zählerschrank mit Verteilung bekomme und meine ALTE also Verteilung mit Reihenklemmen durch verdrahtet wird. Deshalb fallen Kabelkanal Kabel weg.
Zwischenzähler ist eine Möglichkeit aber ich wollte eben die komplette Trennung der Haushälften damit erreichen.

Gruß Maddin
 
2200 Euronen, da lag ich ja nicht mal so schlecht. Hast du wenigsten einen Schlüssel für den jetzigen Raum wo der HAK liegt? Was machst du wenn die Sicherung fliegt und dein Nachbar gerade drei Wochen auf den Malidiven weilt? Auf einen freien Zugang zu den Raum hättest du sogar Anspruch wenn eine Baulast im Grundbuch eingetragen ist. Die hast du doch hoffentlich?

Auf jeden Fall solltest bei deinem Nachbarn du immer mit Fingerspitzengefühl taktieren, denn eine versaute Nachbarschaft wiegen eine Kostenbeteiligung von 1000€ nicht auf, dann lieber selber zahlen.
Lasse dir wrst einmal von deinen Ele ein Angebot über ein beglaubigten Zwischenzähler machen und dann tritts du in Verhandlung mit den VNB. Mit Eigenleistung (Graben schaufeln, etc) sind bestimmt 50% drinne und wenn die nicht wollen "Shit happens". Ist dir dein eigener Hauptzähler wirklich so viel wert? Und wenn du Abweichung feststellst, gleich den VNB zur Zählerkontrolle hinzitieren, so 100% genau sind die alten Ferraryzähler auch nicht. Und jedes Mal wenn die den Zählerstand von dir haben möchten, schreibst du, dass du den Zähler aus dem und dem Grund nicht ablesen kannst und die jemanden vorbeischicken möchten. Die verblomben notfalls auch die Anlage nach dem Zähler zu deiner Wohnung oder trennen von sich aus den Anschluß, ohne das du einen Euro zubezahlst. Habe ich auch schon erlebt. Man muss nur genug rumnerven.

mfG
 
beglaubigter Zwischenzähler ist doch Schwachsinn.
Den wird es wahrscheinlich jetzt schon geben.
Der Stromkunde kann sich so keinen Lieferanten frei auswählen, für einen selbst ist das vielleicht ärgerlich, weil man vielleicht zu hohe Stromksten hat oder eben nicht den grünen Strom den man gerne häte, als Vermieter ist das ein Problem, da der Mieter mit der Stromabrechnung erhebliche Probleme bereiten kann.
 
Das ist genau das Problem. Der Ärger ist ja schon da aber die Haushälfte meines Nachbarn ist vermietet. Also noch mehr Ärger wäre mir egal er wohnt ja nicht mehr neben mir. :shock:
Es geht mir nur eben darum ob wie du schon geschrieben hast das eben der Hausanschluss eine notwendige Arbeit ist die ausgeführt werden muss damit ein neuer Zähler gesetzt werden kann. Grundlast ist vorhanden und es wurde zusätzlich mit aufgeführt das jeder Zeit in Absprache zugang zum HWR ermöglicht wird.
 
Ich würde davon ausgehen, daß dies notwendige Arbeiten sind.
Die Hauptsicherungen zu Deinem Anschluß im HAK müssen von Deiner Haushälfte aus frei zugänglich sein.
Ansonsten müsste hier ein gemeinsamer Hausanschlußraum erstellt werden zu denen beide Parteien freien Zugang haben.

Die rechtliche Auslegung des Vertrages kann aber nur ein Anwalt erledigen.
 
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