Tausch der Unterverteilung für die gesamte Wohneinheit, wäre als wesentliche Änderung anzusehen.
Somit ist die Anlage dem aktuellen Normstand anzupassen.
Dies Bedeutet, eine Zuleitung in 5 polig für eine Mindestbelastbarkeit von 3x63A.
Daraus ergibt sich ein MINDEST-Querschnitt von 5x10mm² im günstigsten Fall, der fast nie vor liegt.
Meist kommt es auf ein 5x16mm² heraus, bei Stecken bis 15m Länge.
Steckdosenstromkreise sind über FI 30mA zu führen (Für alle anderen Stromkreise dringend empfohlen wenn auch nicht gefordert)
Mehr als ein FI.
Teoretisch würde eine Anpassung auf aktuelle Norm auch Bedeuten, alle Leitungen zu tauschen um die aktuelle Farbnorm zu erhalten, aber das ist stark übertrieben.
sofern es sich schon um dreiadrige Wechselstromkreise mit grüngelbem Schutzleiter handelt, kann man die alten Adern auch wieder anschließen.
Stegleitung an sich ist weiterhin zulässig.