neuer Zählerschrank riesig. Muss das sein?

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valandir

Guest
Durch ein Brand wird unser Mehrfamilienhaus saniert und dabei muss der Zählerschrank der im Flur als Unterputz stand ebenfalls erneuert.
Unser Elektriker sagt, dass wir nach den neuen Richtlinen „TAB 2007“ den neuen Zählerschrank nicht in die Wand platzieren dürfen.
Daher hat er den neuen Schrank an die Wand platziert – also nicht wie früher in die Wand als Unterputz/Aufputz – und dadurch ist die Flur ziemlich eng geworden weil der Schrank für 4 Zähler gedacht ist und somit enorm groß ist.
Greift hier aber eventuell nicht der Bestandschutz für Elektrikarbeiten beim Altbau, so dass ich den neuen Schrank - wie es vorher auch war – wieder zum Teil in die Wand platzieren kann um den Flurgang zu erleichtern oder greift hier der Bestandschutz nicht zu?

ich hoffe jmd kann mir helfen.
 
Hallo habe bei einem Neubau gesehen dass der Zählerschrank 3 Zähler sind eingebaut, sehr wohl eine Unterputzausführung ist ./Oberösterreich

mfg sepp
 
valandir schrieb:
Greift hier aber eventuell nicht der Bestandschutz für Elektrikarbeiten beim Altbau...
Ich halte es für ausgeschlossen, dass hier der Bestandsschutz greift. Dafür sind die Änderungen an der Anlage zu wesentlich, so dass man von einer Neuinstallation sprechen kann.
valandir schrieb:
Unser Elektriker sagt, dass wir nach den neuen Richtlinen „TAB 2007“ den neuen Zählerschrank nicht in die Wand platzieren dürfen.
Riecht verdächtig nach Schutzbehauptung. Da würde ich nochmals energisch nachhaken. Aus den TAB2007 allein ergibt sich kein Verbot für UP-Zählerschränke.

Ich will jetzt Unbekannten nichts unterstellen, aber die Wahl zu einem AP-Schrank wird häufig stark durch den Preis bestimmt: die AP-Lösung ist gegenüber der UP-Referenz meist günstiger zu haben.

Ich empfehle zusätzlich einen Blick in die Zählerplatzliste des Herstellers deines Zählerschrankes. Diese Liste hat zwar keinen Normungs- oder Gesetzescharakter, aber die Hersteller geben sich allergrößte Mühe, die lokalen Bedingungen darin aufzuzeigen.
 
AgentBRD schrieb:
Dafür sind die Änderungen an der Anlage zu wesentlich, so dass man von einer Neuinstallation sprechen kann.

Das hört sich rein rechtlich so an und ich würd es auch so machen.

valandir schrieb:
Unser Elektriker sagt, dass wir nach den neuen Richtlinen „TAB 2007“ den neuen Zählerschrank nicht in die Wand platzieren dürfen.

Warum net? Mir ist in DE nicht eine einzige TAB bekannt, die das verbietet?
 
valandir schrieb:
Greift hier aber eventuell nicht der Bestandschutz für Elektrikarbeiten beim Altbau, so dass ich den neuen Schrank - wie es vorher auch war – wieder zum Teil in die Wand platzieren kann um den Flurgang zu erleichtern oder greift hier der Bestandschutz nicht zu?

Es gibt keinen Bestandschutz. Einiges liegt im Ermesen deines Fachmannes und er hat sich an gewisse Vorgaben zu halten.

Lutz
 
Im Flur darf, wenn es ein notwendiger Flur ist kein Zählerschrank installiert werden. TAB2007!
Insbesondere wenn es dort "Eng" ist.
Der Zählerschrank muss dann in den Keller.

Aber bei einem Brandschaden wird nach §249 BGB nur der Zustand vor dem Brand wiederhergestellt.
Bei einer Änderung jedoch muss alles auf den neuen Stand gebracht werden. Das braucht aber rechtlich die Versicherung nicht zu bezahlen. Daher muss der Elektriker mit einem zu geringen Budget etwas machen.

Da ist er Elektriker wohl nicht schuld dran. Da der Brandsachverständige in der Regel keine Ahnung von Elektrik hat bleibt der Kunde wohl auf den Kosten sitzen.
 
elektroblitzer schrieb:
Insbesondere wenn es dort "Eng" ist.
Der Zählerschrank muss dann in den Keller.

.

Und wenn ein keller nicht vorhanden ist, oder zu klein
feucht,mit Grundwasser?
In meinen (altes EFH) kann ich nicht mal aufrecht stehen weil die Kellerdecke zu niedrig ist, er ist feucht und wir hatten früher in diesem auch schon mal
Grundwasser einen Zählerschrank oder auch HAK würde ich dort nicht installieren wollen, zudem der Ableser
bei mir dann noch durchs Haus müsste ich habe sowohl Schrank als auch HAK im Flur brauch beim Ablesungstermin nur die Tür öffnen er liest ab und geht wieder so wies sein sollte.
Auch den Hauswasseranschluß habe ich in den Flur verlegen lassen als die alte Leitung defekt war.
So habe ich in einer Ecke im Flur alles zusammen (auch Gasanschl.)sog.Anschlußnische. :)
 
vaneesh schrieb:
AgentBRD schrieb:
Dafür sind die

Warum net? Mir ist in DE nicht eine einzige TAB bekannt, die das verbietet?

Die TAB enthält Richtwerte (wie etwa die Höhe)
oder das etwas Platz davor sein soll.
Warum kein UP? Hager weist bei seinen Schränken ausdrücklich hin für AP,UP oder "teil UP" vers.Montage
bedeutet ein Stück UP 10cm schauen raus wäre doch bestimmt auch ne Lösung, irgendwo muss das Ding doch hin! Und wenn (wie ich schon schrieb) kein geeigneter
Keller vorhanden ist muss er halt in den Flur, fakt ist
in Wohnräumen wie Stube Küche,Bad gehört er auf keinen
Fall.
 
Hallo ein Bekannter hat diesen im Flur diesen zu finden ist für unkundige schwierig weil auf diesen die Garderobenleiste montiert ist, welche so "bestückt" ist das vom Zählerkasten nichts zu sehen ist .Bis man dan an die Innereien von diesem herankommt dauert das im Notfall wahrscheinlich zu lange. Ob es zulässig ist diesen so schwer zugänglich zu machen? Da man selbst den Zähler ablesen muss kommt vom Versorger nur Abständen von einigen Jahren jemand.
mfg sepp
 
Wenn es ein notwendiger Flur darf dort kein Zählerschrank hin. Hier gibt nicht nur die TAB, sondern auch die Landesbauordnung vorgaben.

Wer sich nicht dran hält bekommt als Eigentümer oder Betreiber massiv Ärger, die er dann mit dem Errichter ausmachen kann.
 
Ein neuer Zählerschrank nach TAB 2007 ist Pflicht. Ein solcher passt aber sicherlich nicht mehr in den alten Wandausschnitt. Möglicherweise ist eine Vergrößerung aus technischen oder statischen Gründen hier nicht möglich, daher der neue Aufputz-Schrank. Die TAB 2007 verbieten eine Unterputz-Montage jedenfalls nicht grundsätzlich. In den Zählerplatzlisten der Energieversorger sind solche Modelle auf jeden Fall enthalten.

MfG
 
Hemapri schrieb:
. Möglicherweise ist eine Vergrößerung aus technischen oder statischen Gründen hier nicht möglich, daher der neue Aufputz-Schrank. MfG

Hallo als bei uns vor Jahren ein neuer Zählerschrank gesetzt wurde musste dazu ein Riesenloch ausgebrochen werden .Resultat (ich war damals noch nicht dort wohnhaft) das Hauses bekam einen Riss vom Erdgeschoss bis zum Dachboden.Dieser Teil des Hauses war zwar erst etwa 15 Jahre alt, aber als Mörtel hatte man scheinbar nur ein Sand Wassergemisch mit ein bisschen Kalk verwendet.
mfg sepp
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn es ein notwendiger Flur darf dort kein Zählerschrank hin. Hier gibt nicht nur die TAB, sondern auch die Landesbauordnung vorgaben.

Wer sich nicht dran hält bekommt als Eigentümer oder Betreiber massiv Ärger, die er dann mit dem Errichter ausmachen kann.

Was ist ein "notwendiger Flur" habe ich noch nie gehört!
Gibt es auch unnotwendige??
Wenn kein keller vorhanden ist wo soll denn dann der Schrank hin in eine Zählersäule 100m vom Haus entfernt?
Oder das teil einfach an die (äußere) Hauswand pappen??
:shock:
 
Was ist ein "notwendiger Flur" habe ich noch nie gehört!

Als Elektrofachkraft muss man die Leitungsanlagenrichtlinie kennen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung zum Elektroniker und Meister Elektrotechnik. In den jährlichen Schulungen der konzessionierten Betriebe ist dies Schulungsbestandteil.
 
elektroblitzer schrieb:
... Als Elektrofachkraft muss man die Leitungsanlagenrichtlinie kennen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung zum Elektroniker und Meister Elektrotechnik. In den jährlichen Schulungen der konzessionierten Betriebe ist dies Schulungsbestandteil.
DANKE für die klare Antwort. Damit hast du spannung24 und einigen anderen sicher ungemein geholfen :lol: :lol:
 
elektroblitzer schrieb:
Was ist ein "notwendiger Flur" habe ich noch nie gehört!

Als Elektrofachkraft muss man die Leitungsanlagenrichtlinie kennen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung zum Elektroniker und Meister Elektrotechnik. In den jährlichen Schulungen der konzessionierten Betriebe ist dies Schulungsbestandteil.

Na ja das wurde da aber nicht "notwendiger Flur" genannt, eher so wie es "sepp" beschrieben hat ein Flur bzw. Durchgang mit ständigen Personenverkehr.
Das ist natürlich etwas anderes, und dürfte eher in
gewerblich genutzten Gebäuden oder bei Behörden vorkommen als bei Privatpersonen.
Bei der "normalen" Errichtung sind hauptsächlich die Anbringungshöhe sowie zu beachten ein Platz vor dem Schrank da ist zB. für notwendige Wartungsarbeiten
gleiche gilt für HAKs.
Wobei ich auch schon gesehen habe in einem Arbeitsamt
heisst wohl heute "Jobcenter" 2 Unterverteilungen in den Toilettenanlagen, meiner Meinung hatten die dort auch nichts verloren. :wink:
 
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Thema: neuer Zählerschrank riesig. Muss das sein?
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