Neuinstallation eines Sicherungskasten

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Karlino

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Ich habe ein 4-adriges Kabel vom Haussicherungskasten zur Garage unterirdisch liegen.
Ich möchte einen neuen Sicherungskasten mit Fi-Schalter installieren.
Benötige aber auch einen Kraftanschluss.
Wie kann man das lösen?
 
Eine 4-Polige Zuleitung langt nicht aus, müsste 5-Polig sein.
Was für einen Querschnitt hat die jetzige Leitung und wie lang ist diese?
 
Als erstes wäre die Frage nach der Netzform! :idea:
 
Die Frage nach der Netzform kann ich leider nicht beantworten.
Die Länge der Leitung beträgt ca. 20m.
Gibt es denn keine Möglichkeit im neuen Sicherungskasten einen Potenzialausgleich zu machen?
Ich kann keine neue Leitung legen.
Die Kabel sind 16².
 
Dann mußt du wohl vor Ort einen Fachmann hinzuziehen.
 
Egal welche Netzform für eine Unterverteilung ist eine fünfadrige Zuleitung zu ziehen.
L1, L2, L3, N, PE.

Ohne Tausch des Kabels keine Möglichkeit.
Abgesehen davon wäre zunächst der Leistungsbedarf zu ermitteln, dann die notwendige Absicherung und danach der Querschnitt der Leitung zu berechnen.
 
Könnte ich denn nicht vor dem FI eine Aufsplittung machen?. Beim Eingang Null ein Kabel mit grün/gelb auf die PE-Leiste.
 
Die Frage nach der Netzform beantwortet dir die TAB deines VNB.
Da ist auch geregelt, wo die evtl. Aufteilung in N (NEUTRAL-! nicht NULLLEITER)und PE zu erfolgen hat.

Wenn es ein TN-S Netz ist gehört die Aufteilung in den HAK.
 
Manuelk schrieb:
Die Frage nach der Netzform beantwortet dir die TAB deines VNB.
Da ist auch geregelt, wo die evtl. Aufteilung in N (NEUTRAL-! nicht NULLLEITER)und PE zu erfolgen hat.

Das trifft auf die Errichtung einer Neuanlage zu. In Bestandsanlagen, z.B. einer bestehenden TN-C-Anlage, ist die Versorgung einer UV mit einem 4-adrigen Kabel (L1,L2,L3, PEN) und Aufteilung in der UV in ein TN-C-S-System durchaus gaengige Praxis.

Manuelk schrieb:
Wenn es ein TN-S Netz ist gehört die Aufteilung in den HAK.

Hier weichen die Anforderungen der TAB und der Normen voneinander ab, lt. hiesiger TAB ist beispielsweise auch eine Aufteilung im unteren Zaehleranschlussraum moeglich.
 
Alle Deine Fragen und die fachgerechte Installation erledigt der Elektriker vor ORT! Aber egal welche Netzform dir das EVU liefert du kannst immer noch an der Garage ein lokales TT-Netz errichten!
 
Das trifft auf die Errichtung einer Neuanlage zu. In Bestandsanlagen, z.B. einer bestehenden TN-C-Anlage, ist die Versorgung einer UV mit einem 4-adrigen Kabel (L1,L2,L3, PEN) und Aufteilung in der UV in ein TN-C-S-System durchaus gaengige Praxis.
Ja, das stimmt. ich hab vergessen dazu zu schreiben, dass das bei uns so ist. Die TAB kann natürlich bei anderen VNB abweichen.
 
Hier geht es um die Installation einer Neuen Anlage bzw eines neuen Anlagen teiles.

Auch die vorhandene Zuleitung ist nicht in Betrieb und somit auch nach aktuellen Normen in Betrieb zu setzen.

Die VDE ist höher gestellt als die TAB und diese fordert in diversen Teilen schon seit ca 2010 eine Verwendung des TN-S Netzes ab Hausanschluß. die 2016 herausgegebene AR 4101 ist nur die lange Jahre überfällige Korrektur, da diese schon lange einigen anderen VDE Normen widersprach. Der Name sagt schon "Anwendungsregel"

Auch für Bestandsanlagen sollte man eine Aufrüstung des Systemes auf TN-S anstreben und sich nicht hinter einer fehlenden Anpassungspflicht verstecken.
 
Strippe-HH schrieb:
Eine 4-Polige Zuleitung langt nicht aus, müsste 5-Polig sein.
Was für einen Querschnitt hat die jetzige Leitung und wie lang ist diese?

Pumukel schrieb:
BeitragVerfasst am: 26.01.2017 12:19 Titel:
Alle Deine Fragen und die fachgerechte Installation erledigt der Elektriker vor ORT! Aber egal welche Netzform dir das EVU liefert du kannst immer noch an der Garage ein lokales TT-Netz errichten!

Pumukels optimistische Aussage ist konträr zu Strippes "Meinung".

Wie soll der Fragesteller jetzt herausfinden, was für ihn zutreffend und machbar ist :?:

.
 
patois schrieb:
Wie soll der Fragesteller jetzt herausfinden, was für ihn zutreffend und machbar ist :?:
Das frag ich mich auch. :(

Wenn ich dort schon ein 4x16mm² liegen hätte, käme dort ein lokales TT hin (falls nicht sowieso schon ein TT existiert). Fertig.
 
Für ein lokales TT würde er allerdings dort einen Erder benötigen, der auch ausreichende Werte liefert.
Zudem muß dann örtlich auch wieder eine PAS gesetzt werden und ein Potentialausgleich geschaffen werden, wenn es dort z.B. eine Wasserleitung gibt.
Aufgrund der fehlenden PA/PE Verbindung zum Rest der Anlage können dann wieder Ausgleichsströme über die Wasserleitung die Folge sein. Keine Gute Idee.
 
Alle Deine Fragen und die fachgerechte Installation erledigt der Elektriker vor ORT! Aber egal welche Netzform dir das EVU liefert du kannst immer noch an der Garage ein lokales TT-Netz errichten!

Die Netzform geht nach VDE 0100-100 immer vom Trafo aus.

Da wird aus einem TN niemals ein TT, aber vielleicht ein TN-C-S.

Die Aussage von Pummuckel ist daher bezüglich der Abschaltbedingungen höchst bedenklich.
 
Octavian1977 schrieb:
Für ein lokales TT würde er allerdings dort einen Erder benötigen, der auch ausreichende Werte liefert.
Ist ja vielleicht leichter zu errichten als 20m 5x16.

Aufgrund der fehlenden PA/PE Verbindung zum Rest der Anlage können dann wieder Ausgleichsströme über die Wasserleitung die Folge sein.
Wo sollen die denn herkommen, wenn saubere TN-C-S- und TT-Netze errichtet werden?
 
Octavian1977 hat folgendes geschrieben:
Für ein lokales TT würde er allerdings dort einen Erder benötigen, der auch ausreichende Werte liefert.

Ist ja vielleicht leichter zu errichten als 20m 5x16.

Nur wenn der Netzbetreiber dies nicht zulässt, dann ist das ein Ausschluss.
 
Wenn es sich um eine freistehende Garage handelt, spricht nichts gegen ein TT-System. Es gibt in der VDE meines Wissens keine Vorgaben , wie weit zwei Gebäude auseinander sein müssen, ohne über einen gemeinsamen Potentialausgleich zu verfügen.
 
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