Normen

Diskutiere Normen im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo kann man sich irgendwo Normen durchlesen ? Ich bräuchte die din 18015-1
oh man...und du wunderst dich warum ich sage das du ein Troll bist...

Du willst oder kannst den rechtlichen Unterschied zwischen einer Norm und einer Verordnung nicht Verstehen. Das ist dein Problem. Um es noch mal klar zu sagen eine Verordnung ist rechtsverbindlich und weil sie das ist auch frei zugänglich . Eine Norm ist für sich das Papier auf dem sie gedruckt ist rechtlich nichts wert !
Zeig mir mal, mit Zitat, wo ich dem von dir vorgeworfenen widerspreche ^^

Nachtrag : auch in dem Punkt Eigentum bist du auf dem Holzweg. Auch geistiges Eigentum ist Eigentum.
Hab ich bestritten das Normen nicht dem Urheberrecht unterliegen? :confused:

Du gehst null auf Fragen ein, schreibst immer und immer nur das gleiche, hast gefährliches Halbwissen mit dem du dich auch noch profilieren willst...du bist einfach nur ein Troll. Allerdings kein guter, denn ein guter Troll würde es nicht schaffen sich zweimal zeitlich aus dem Forum zu schiessen, also zumindest zweimal solange ich hier bin ^^

Ich weiß ja das ein einzelnen Mensch nicht so doof sein kann, und du mit deinen Beiträgen mich nur provozieren willst.Oder täusche ich mich da? Ist nur doof das es wohl nicht klappt :p

Deswegen danke für die zusätzlichen Beiträge, für das Entertainment das uns hier immer wieder in lautes Gelächter ausbrechen läßt (also nicht hier im Forum, sondern hier vor den Monitoren) und dem Wissen das die großen Zeiten der Diskussionsforen nun doch vorbei sind. Wobei letzteres echt schade ist, war mal ein großer Eckpfeiler der Diskussionskultur.

In diesem SInne...

Troll_Schild_smilie.gif
 
Wir wären in Deutschland mit der Sicherheit unserer Elektroanlagen deutlich weiter wenn die Normen frei und kostenlos wären . Die Voraussetzung muss aber der Staat schaffen. Ob der Staat die Normen da von Haus aus so wie in Österreich als rechtsverbindlich erklärt oder diese in den Rang einer Verordnung erhebt spielt dabei keine Rolle den der VDE oder das DIN können dann eben nicht mehr uneingeschränkt Gewinn aus ihrem Tun ziehen.
Und genau da liegt der Hund in Deutschland begraben. Nicht nur Fachleute auch Endkunden möchten sich über Normen informieren , das wird aber durch zeitlichen und materiellen Aufwand verhindert. Folge davon sie wissen nicht was eigentlich Fakt ist .
 
Erstmal gibt es keine Ränge bei Gesetzen und Verordungen, auch nicht innerhalb der selben, Punkt.

Das erstaunt mich... vor allem, wenn du 3 Saetze spaeter das Gegenteil verkuendest:

Ein Gesetz wird von dem Paralament (Legislative) erlassen, eine Verordnung von einer Verwaltung (Exekutive).

Sowas gab es ja beispielsweise beim Infektionsschutzgesetz...da wurde ein Gesetz durch Landesverordnung umgesetzt. Aenderte sich nun das Gesetz (Stichwort: Bundesnotbremse) wurden die nachfolgenden Verordnungen ueberstimmt. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
 
Aenderte sich nun das Gesetz (Stichwort: Bundesnotbremse) wurden die nachfolgenden Verordnungen ueberstimmt. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Kann ich dir nicht allgemein für alle Bundesländer bestätigten oder verneinen. In der aktuelle rheinland-pfälzischen Verordnung, als der "dreiunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 01. April 2022" steht diesbezüglich folgendes unter "§1 Ziele, Anwendungsbereich"
Diese Verordnung beruht auf der Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und regelt notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, soweit nicht durch § 28 b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder aufgrund des § 28 c IfSG erlassener Verordnungen der Bundesregierung abweichende Regelungen getroffen wurden.
Diese Passus steht seit der "achtundzwanzigsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23.November 2021" in der Verordnung.
Rechtsgrundlagen

Der §28b und §28c IfSG sind ja ugs. die Bundesnotbremse.
§ 28b IfSG - Einzelnorm
§ 28c IfSG - Einzelnorm

Also nein, die Verordnung wid in dem Fall nicht überstimmt, da sie von sich aus das Gesetz vorrangig behandelt. Würde der Gesetzgeber nun zb. einen §28d mit ähnlicher Ausrichtung beschliessen, muss folglich auch die Verordnung ansich angepasst werden. Die Verordnung folgt ja immer dem Gesetz.
Aber dennoch geb ich dir für die Spanne zwischen April 2021, wo die Bundesnotbremse "geboren" wurde, und der Umsetzung der Ländesverordnungen im November 2021 insoweit Recht, dass es eine rechtlich umstrittene Zeit war. So etwas in der Art war ja, rechtlich gesehen, realtiv neu, und wurde dann aber durch das BVG schlussendlich bewertet.
Bundesverfassungsgericht - Presse - Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos
(Link bitte nur Anklicken wenn man auf sowas wie Urteilsbegründungen etc. steht, vieeeel Text ;))

Die "Geburt" einer Verordnung ist ja festgelegt und bedarf entsprechend Voraussetzungen, entgegen der Meinung des guten @Pumukel darf da nicht jeder einfach so mal irgendwas in irgendwelche Ränge heben. Ganz kurz gefasste Beschreibung, zwar vom BGM, ändert ja aber nix an der Aussage
Gesetz oder Rechtsverordnung? Das sind die Unterschiede. - Bundesgesundheitsministerium
hier mal ein entscheidende als Zitat
Rechtsverordnungen werden demgegenüber nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden. Wichtig: Inhalt, Ausmaß und Zweck der erteilten Ermächtigung müssen im förmlichen Gesetz hinreichend bestimmt sein. Diese zwingenden Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung als systematische Ausnahme vom Rechtssetzungsmonopol des Parlaments lassen sich sowohl auf das Demokratieprinzip (Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz) als auch auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz) zurückführen.
Die Trennung der Gewalten wurde ja sehr bewusst so forciert, damit es eben nicht mehr möglich war/ist, das eine Regierung per Notstandsverordnungen quasi alles aushebeln konnte, Ja genau, da war doch was, damals 1933 ^^

sorry, ist leider wieder viel Text geworden :(
 
Noch mal Gesetze sind die Grundlage für Verordnungen . Beide sind für sich rechtsverbindlich. Und eine Verordnung steht rechtlich unter dem Gesetz. So steht zb ein Bundesgesetz über dem Landesgesetz .
Ohne gesetzliche Grundlage kann und gibt es auch keine Verordnung.
Beispiel das Infektionsschutzgesetz ist Bundesweit gültig . Die Infektionsschutzverordnungen der Länder nur in demjenigen Bundesland in dem diese Verordnung erlassen wurde gültig. Und genau wie die Landesregierung da Verordnungen erlassen kann , kann sie auch ein eigenes verschärftes Infektionsschutzgesetz erlassen. Zum Vergleich die Bundesrepublik hat eine Verfassung ( auch wenn diese sich Grundgesetz nennt ) und jedes einzelne Bundesland hat auch eine eigene Verfassung . Die einzelnen Länder haben verschiedene eigene Rechte an die Bundesrepublik abgetreten, sind aber rechtlich immer noch eigenständige Staaten.
Deshalb gilt ja auch in der Bundesrepublik der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht. Somit kann ein Bundesland nur die Bundesregeln verschärfen aber eben nicht aushebeln.
 
Siehe #5. Es gibt Stellen, wo du die Normen einsehen kannst. Nicht mit nach Hause nehmen, aber lesen und im besten Fall auch verinnerlichen und dir den Inhalt merken. Und das völlig kostenfrei, abgesehen von der Anreise
Den möchte ich gerne mal sehen, der dies kann. Denn die Normen haben z.T. Ihre eigene Normensprache.
 
Eigentlich eine Frechheit.
In Österreich ist die Anwendung der ÖVE/ÖNORM und dergleichen im Elektrotechnikgesetz verpflichtend vorgeschrieben, und damit wie alle Gesetzestexte und darauf basierenden Verordnungen, Normen frei erhältlich.
Wer wäre nicht dafür, wenn er die Normen zum Nulltarif bekäme? Tu felix Austria, der private Verein ÖVE wesentlich großzügiger als der VDE, der seinen Stammsitz in der Stresemannallee in FFM aufgegeben hat, weil die Sanierung zu teuer war?

Jetzt fehlt mir aber noch ein Link, wo man die mit Ausnahme der nationalen Vorworte textgleichen aktuellen Normen wie beispielsweise die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) (€ 147,52) als ÖVE EN 60728-11 statt zu € 151,70 oder € 290,90 beim ÖVE (englisch) kostenfrei downloaden kann.

Dann gibt es bei Fragen zur Antennensicherheit und ebenso zum Blitzschutz nicht mehr so viele normwidrige Thesen. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur Normen mit dem Status einer nationalen elektrotechnischen Norm gemäß ETG 1992 findet man.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur Normen mit dem Status einer nationalen elektrotechnischen Norm gemäß ETG 1992 findet man.
Das ist selbst einem Nicht-Starkstromer wie mir bekannt und klingt so schon mal ganz anders als dein Vorbeitrag:

Eigentlich eine Frechheit.
In Österreich ist die Anwendung der ÖVE/ÖNORM und dergleichen im Elektrotechnikgesetz verpflichtend vorgeschrieben, und damit wie alle Gesetzestexte und darauf basierenden Verordnungen, Normen frei erhältlich.
Harmonisierte Normen haben in Österreich doch auch Gesetzescharakter, oder irre ich mich?

Jetzt fehlt aber noch der Nachweis eines Landes, welches frei von Frechheit Normen - mit oder ohne Gesetzescharakter - kostenlos verfügbar macht, idealerweise auch in Papierform und möglichst versandkostenfrei. Für Anwender mit Lesefaulheit bieten sich Hörbücher an. :D
 
klingt so schon mal ganz anders als dein Vorbeitrag:
Nö. Es geht rein nur um Normen die das ETG (Elektrotechnikgesetz ) betreffen. Und darauf habe ich mich in beiden von Dir zitierten Stellen bezogen.

Da sich das ETG kaum mit Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste beschäftigt, sind diese speziellen normen auch nicht frei verfügbar.
 
Da es @Michelle um die DIN 18015-1 geht, ist die Diskussion um den Umfang von frei verfügbaren oder auch kostenpflichtigen ÖVE-Normen nicht hilfreich.

Falls die Fragen von @Michelle nicht bereits durch die Verweise auf Sekundärliteratur beantwortet sind, wird es in diesem Forum doch hoffentlich Elektrofachkräfte mit Normkenntnis geben, welche zur Klärung beitragen können. Alles andere wäre ein Armutszeugnis.
 
Jetzt fehlt mir aber noch ein Link, wo man die mit Ausnahme der nationalen Vorworte textgleichen aktuellen Normen wie beispielsweise die DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) (€ 147,52) als ÖVE EN 60728-11 statt zu € 151,70 oder € 290,90 beim ÖVE (englisch) kostenfrei downloaden kann.

Nicht ganz kostenfrei, aber doch schon deutlich guenstiger:

https://eshop.lsd.lt/public#!/product/info/0a640324-60b6-1fee-8160-b65ad3d23703

42.- Euro

Vielleicht haben Kroaten, Slowenen o.a. noch guenstigere Preise...
 
Vielleicht haben Kroaten, Slowenen o.a. noch guenstigere Preise...
... oder (Weiß-)Russen, Türken und vermutlich ist die Norm bei den Indern und Pakistani noch günstiger zu haben.

Braucht man nur eine Schnellbleiche in Sanskrit. :D
 

Anhänge

  • IEC_60728-11_Circulation _Date _2019-03-15.pdf
    87,8 KB · Aufrufe: 9
Wenn mich mein litauisch nicht täuscht, ist dort die englischsprachige Normenausgabe verfügbar.
 
Thema: Normen
Zurück
Oben