Notbeleuchtung akkugestützt 12v oder 24v

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elias23

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Hallo!

Ich muss eine Notbeleuchtung installieren, die wegen Sicherheitsbestimmungen vor Ort nur 12V oder 24V Spannung haben darf. Es soll die komplette Beleuchtung in 2 Räumen ausgetauscht werden und auf 12 V oder 24 V umgestellt werden, diese soll sofern der Strom ausfällt, an bleiben, aber nur sofern diese auch per Schalter eigeschaltet ist. Gibt es da irgendein fertiges System? Ich hatte dann vor in den jeweiligen Räumen LED Stripes (einfarbig) zu installieren. Die Kabel davon kommen in einem Schaltschrank an. Hier sind dann die Sicherungen und Netzteile für die Lampe. Die Frage ist, wie man dann hier am besten die Umschaltung realisiert und wie man die Batterie integriert.
 
Moin,

es gibt unterbrechungsfreie Stromversorgungen auch im DC-Bereich.
https://www.phoenixcontact.com/onli...22-07-07/5e29b394-3ffa-4586-bee5-9cc694e36208

So lange 230V vorhanden sind, werden die 24V aus dem Netz gespeist. Beim Ausfall wird der Akku dazugeschaltet.

Ich hoffe doch, diese "Notlichtanlage" ist nicht gefordert (auf Grund von Vorschriften oder Gesetzen), sondern rein freiwillig?
Denn sonst kommt so eine Selbstbaulösung nicht in Frage.

Notlichtsysteme gibt es natürlich auch als 24V DC Version - zum Beispiel von Inotec. Die sind bei entsprechender Planung, Installation, Prüfung und Wartung auch "offiziell" als Notlicht einsetzbar.
 
"nur sofern diese auch per Schalter" ergibt keine Sciherheitsbeleuchtung.
Notleuchten müssen bei Stromausfall einschaleten unabhängig von Schalterstellungen.

Einzelbatterieleuchten laufen mit Spannungen unter 10V
Mit Busüberwachung wird das Ganze dann betreibbar.
Siehe z.B. Gessler

VDE 0108 beachten.
 
Fluchtwegbeleuchtungen hängen an 230V Dauerspannung, und leuchten a) nie b) ab einer gewissen Dunkelheit c) zeitgesteuert (a b oder c je nach Ausführungsvariante)
Fällt der Strom aus, leuchten sie akkugespeist dauernd.
 
Fluchtwegbeleuchtungen hängen an 230V Dauerspannung, und leuchten a) nie b) ab einer gewissen Dunkelheit c) zeitgesteuert (a b oder c je nach Ausführungsvariante)
Fällt der Strom aus, leuchten sie akkugespeist dauernd.
A) falsch. Bei öffentlichen Gebäuden mit Kundenverkehr welche sich nicht auskennen leuchten sie permanent
B) auch falsch, entweder in Dauerbetrieb oder eben Bereitschaft
C)ebenso falsch.

Desweiteren hängen diese Systeme nicht zwangsläufig an 230V sondern eben auch an 12/24V je nach Anlage

Außerdem muss man zwischen Fluchtwegbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung unterscheiden.

Deine Punkte (a,b,c) können auf die Sicherheitsbeleuchtung passen müssen es aber nicht
 
Ich schrieb: je nach Ausführungsvariante. Zumindest in AT so möglich. Unser Feuerwehrhaus (KEIN öffentlicher Personenverkehr) reicht Variante a, und ist auch so installiert.
Im Bürohaus meiner Firma leuchten sie im Dauerbetrieb. (d Dauerbetrieb habe ich vergessen)
 
Ich sollte vielleicht noch mal weitere Details geben. Es geht hier um eine Beleuchtungsanlage eines Schießstandes. Deshalb muss hier auch aufgrund von Sicherheitsverordnungen auf 12 bzw 24V zurückgegriffen werden. Ich sehe ein, dass mein erster Entwurf wenig Sinn ergibt und keine Voraussetzungen für eine Sicherheitsbeleuchtung erfüllt.
Aktuell sind hier Leuchtstoffröhrenlampen 230V, wovon ein paar einen Akku haben, verbaut. Jetzt soll das Ganze auf 12 bzw 24 Volt und auf LED umgerüstet werden. Selbstverständlich darf eine Sicherheitsbeleuchtung nicht per Schalter ausschaltbar sein. Das war ein Denkfehler meinerseits. Aktuell ist nur das Problem, dass sobald man das Licht ausschaltet, auch die Sicherheitsbeleuchtung angeht. Somit ist nach kurzer Zeit der Akku leer und am nächsten Tag braucht es dann erst mal eine gewisse Zeit bis theoretisch die Lampen wieder für 1h Notbeleuchtung bereit wären. Wahrscheinlich wird man nicht um zwei getrennte Systeme bei der Beleuchtung herum kommen. Oder wüsste da jemand noch ne Lösung?
 
Die vorhandene Beleuchtung entspricht so nicht und entsprach nie einer gültigen Norm.

Für Sicherheitsleuchten wird erst mal Dauerstrom (L, N , PE) Benötigt.
Soll diese nun auch im Normalbetrieb mit geschaltet werden wird eine zusätzliche Ader benötigt.

System gibt es von Gessler, Inotec und weiteren.
Ich empfehle dringend ein System mit zentraler Überwachung denn ansonsten ist eine wöchentliche Prüfung jeder einzelnen Leuchte notwendig, das kostet Geld und wird oftmals leider dann doch nicht gemacht.

das Gessler System Einzelbatterie mit Bus Überwachung funktioniert recht brauchbar, da habe ich bei uns im Einsatz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier um eine Beleuchtungsanlage eines Schießstandes. Deshalb muss hier auch aufgrund von Sicherheitsverordnungen auf 12 bzw 24V zurückgegriffen werden.

Welche Sicherheitsverordnungen sind das konkret? Baurechtlich, ASR, DGUV, VdS...worauf bezieht sich die Aussage das es 12 bzw. 24V sein muessen? In der Schiesstandsrichtlinie findet sich diese Einschränkung nicht.

Aktuell sind hier Leuchtstoffröhrenlampen 230V, wovon ein paar einen Akku haben, verbaut.

Und nach welcher Vorschrift wurden diese Leuchten irgendwann mal verbaut?

Jetzt soll das Ganze auf 12 bzw 24 Volt und auf LED umgerüstet werden.

Nochmal nachfragen: Warum zwingend 12/24V?

Aktuell ist nur das Problem, dass sobald man das Licht ausschaltet, auch die Sicherheitsbeleuchtung angeht.

Dann ist das eine grober Fehler. Stichwort: Stromkreisüberwachung. Es wird entweder das vorhandensein einer Dauerphase an der jeweiligen Leuchte überwacht (Einzelbatteriesysteme) oder im Verteiler die Endstromkreise auf Spannung überwacht.
 
Ich empfehle dringend ein System mit zentraler Überwachung denn ansonsten ist eine wöchentliche Prüfung jeder einzelnen Leuchte notwendig, das kostet Geld und wird oftmals leider dann doch nicht gemacht.
Bringt auch nichts, wenn da keiner ist, der Ahnung von der Materie hat oder der Überwachungsplatz aus Kostengründen unbesetzt bleibt.
Bei uns wurden vor ca. 10 Jahren die hauseigenen Hausmeister an einem Facility Management outgesourced, die Damen vom Empfangstresen erst auf Minijobber reduziert und dann ganz eingespart. Was nützt es wenn es auf dem Bildschirm Probleme aufpoppen, aber keiner da ist, der es bemerkt. Personal kommt, in deren Sprache es nicht angezeigt wird, bzw nur die Mülltonnen hochschieben können, aber für das Nachdenken nicht bezahlt werden, also der Rest voll an denen vorbei geht. Es Kameraüberwachung mit Videoaufzeichnung gibt, aber keiner schaut hin.
Bei der TG-Ausfahrt wurde irgendwann die Ausfahrtschranke demontiert, da keiner auf Klingelzeichen reagiert hat. Beim Fahrstuhl konntest du drücken, bis der Arzt kam. Hat sich erst geändert, nachdem einer dort übernachten durfte, seit hängt das Teil an eine Notrufzentrale des Wartunguntennehmens. Irgendeiner ist nach einer Stunde da und dies in der Hoffnung, derjenige kennt sich aus und weiß was zu tun ist. Deutschland hat sich doch zu einer Servicewüste kaputtgespart. Nannte sich „Agenda 2010“ unseren Putinverstehers.
Anstatt 10 Leuten Lohn und Brot zu geben, wird doch jetzt das Doppelte an die verteilt, die eh nicht wissen wohin mit der Kohle, die andere unter widrigen Bedingungen ihre Bestellware aus dem Regal picken lassen.
 
Nett formuliert...... :p
Aber im Prinzip nicht ganz von der Hand zu weisen!
 
Eine normale Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung geht auf Anforderung an oder bei Netzausfall ! Eine Sicherheitsbeleuchtung in Dauerschaltung wird Netzgespeist und bei Netzausfall erfolgt Automatisch eine Umschaltung auf Batteriebetrieb . Wobei die Sicherheitsbeleuchtung in aller Regel auch Notstromberechtigt ist und dann so lange leuchtet bis das reguläre Netz stabil wiederkehrt ! Ich habe nicht ohne Grund den Te gefragt ob er die Anforderungen an eine Notbeleuchtung kennt ! Und ob die Notbeleuchtung mit 230 V oder mit 12V oder mit 24 V arbeitet spielt da gar keine Rolle !
Kurz und knapp gesagt der TE soll die Pfoten von der Umstellung der Beleuchtung auf 12 V lassen und erst recht die Finger von der Notbeleuchtung !
 
B) auch falsch, entweder in Dauerbetrieb oder eben Bereitschaft

Wo kein Dauerlicht gefordert ist, ist geschaltetes Dauerlicht zulässig. Ich habe das z.B. für die Außenleuchten vor den Notausgangstüren einer Halle so gemacht. Die Leuchten bei Stromausfall und zusätzlich bei Dunkelheit. Der Sachverständige hat das geprüft und nicht bemängelt.

Im hier vorliegenden Fall wurden Einzelbatterieleuchten einfach parallel zur Allgemeinbeleuchtung geschaltet. Das ist grandioser Murks.

Vermutlich reichen einfach Einzelbatterieleuchten aus, ein Zentralbatteriegerät oder LPS dürfte übertrieben sein.

Sind keine Rettungszeichenleuchten gefordert?


Es gibt recht simple Strahler als Sicherheitsbeleuchtung (graue Kästen mit schwenkbaren LED-Flutern), die nimmt man gerne auch für Zelte. Damit bekommt man günstig eine flächige Beleuchtung hin und dass bei ROT leuchtender LED jemand tätig werden muss, ist halt organisatorisch sicherzustellen.
 
Ich sollte vielleicht noch mal weitere Details geben. Es geht hier um eine Beleuchtungsanlage eines Schießstandes.

Vielleicht gibt es ja noch eine einfache Lösung : Statuten ändern, soll heissen nach Erlöschen der Beleuchtung keine Körperdrehung und Finger vom Abzug :D
bicho
 
Wo kein Dauerlicht gefordert ist, ist geschaltetes Dauerlicht zulässig. Ich habe das z.B. für die Außenleuchten vor den Notausgangstüren einer Halle so gemacht. Die Leuchten bei Stromausfall und zusätzlich bei Dunkelheit. Der Sachverständige hat das geprüft und nicht bemängelt.
Es ging um Fluchtwegbeleuchtung! Diese ist ausschließlich schaltbar ausführbar wenn jeder der sich im Gebäude befindet weiß wo er wann wohin zu gehen hat. Die Leuchten außerhalb zählen nicht unmittelbar zur Fluchtwegbeleuchtung. Diese besteht in der Regel ausschließlich aus den geforderten Piktogrammen. Die Pflicht einer Beleuchtung auch im Außenbereich ist glaube ich maximal 8 Jahre alt und auch nicht für alle Gebäude vorgeschrieben welche eine Fluchtwegbeleuchtung benötigen. Hat aber alles nichts mit der Anfrage des TE zu tun

Diesem empfehle ich ganz einfach Einzelbatterie Leuchten. Diese müssen nämlich nicht zwangsläufig 1 Mal pro Woche getestet werden. Sollte irgendwo stehen, wo es gefordert wird, es reicht unter Umständen auch ein jährlicher Test. Dies kommt aber eben ganz darauf an was gefordert ist. Da dies nicht bekannt ist, kann man nichts empfehlen noch irgendwie anderweitig Hilfe leisten. Wobei, man kann ihm raten mit dem Bescheid zu einem Fachplaner bzw Architekten zu gehen und sich dementsprechend beraten lassen
 
Vielleicht gibt es ja noch eine einfache Lösung : Statuten ändern, soll heissen nach Erlöschen der Beleuchtung keine Körperdrehung und Finger vom Abzug :D
bicho
Das ist Standard. (Wobei es nicht in den Statuten aufgeführt ist :rolleyes:)
Blöd ist halt wenn jemand schon im Anschlag ist und es wird dunkel.
Kannst mir glauben, da erlebst du die tollsten Sachen.
 
Es ging um Fluchtwegbeleuchtung!

Entschuldigung, dieser Begriff ist mir nicht klar. Was meinst du denn mit "Fluchtwegbeleuchtung"?
Die Beleuchtung der Fluchtwege oder die Beleuchtung der Rettungszeichen, die Fluchtwege kennzeichnen?

Ich kenne Rettungszeichenleuchten (Dauerschaltung Pflicht, wenn ortsunkundige Personen anwesend sein können). Wenn nur Ortskundige anwesend sind, ist Bereitschaftsschaltung erlaubt. Warum dann das Schalten unzulässig sein soll, erschließt sich mir nicht.

Dann gibt es die Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege. Diese darf m.W. in Dauer-, Bereitschafts- oder geschalteter Dauerschaltung betrieben werden.
 
In der VDE 0108 ist tatsächlich keine Anmerkung zu wöchentlichen Prüfungen an Einzelbatterieleuchten (ohne zentrale Überwachung) zu finden, allerdings wird dort auch nur von Leuchten mit "automatischer Prüfeinrichtung" die Rede, was für Einzelbatterieleuchten nicht zutrifft.
Dies ist aber immer wieder zu lesen, z.B. auch auf den Seiten der Hersteller der Sicherheitsbeleuchtungen und anderen.
Es ist davon aus zu gehen, daß diese Forderung aus anderer Norm oder Regel kommt.
z.B. Bauordung.
 
Thema: Notbeleuchtung akkugestützt 12v oder 24v

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