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Axel Schweiß
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Es kommt darauf an, welcher Art die Betriebsstätte ist. Was im Brandschutzgutachten steht usw. Es gibt keine allgemeine Festlegung, daher mein Rat mit dem Beschluss, dass die Beleuchtung angepasst werden muss, zum Architekten bzw Fachplaner zu gehen und sich dort nach den erforderlichen Maßnahmen zu informieren. Alles andere hier ist Glaskugel raten.In der VDE 0108 ist tatsächlich keine Anmerkung zu wöchentlichen Prüfungen an Einzelbatterieleuchten (ohne zentrale Überwachung) zu finden, allerdings wird dort auch nur von Leuchten mit "automatischer Prüfeinrichtung" die Rede, was für Einzelbatterieleuchten nicht zutrifft.
Dies ist aber immer wieder zu lesen, z.B. auch auf den Seiten der Hersteller der Sicherheitsbeleuchtungen und anderen.
Es ist davon aus zu gehen, daß diese Forderung aus anderer Norm oder Regel kommt.
z.B. Bauordung.