Notbeleuchtung in Gaststätte

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keber

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Hallo!

Die meisten Gaststätten, die ich kenne, haben keine Notbeleuchtung bzw. Fluchtweghinweise.
Irgendwie seltsam.

Derzeit habe ich eine Gaststätte unter der Fuchtel, in deren ersten Stock nun sechs Fremdenzimmer kommen.
Komplette Neuinstallation.
Wie sieht es hier mit Fluchtweghinweisen aus?
In die Gaststätte selbst passen maximal 50-60 Personen.
Gruß,
Andreas
 
Hallo,

soweit ich "weiss" macht die VDE 0108 erst bei
"Schank und Speisewirtschaften" > 400 Gästeplätzen
bzw bei " Beherbergungsbetrieben > 60 Gastbetten
Vorschriften.

Das ist aber mehr oder weniger " Hören-Sagen" , wer
näheres weiss soll´s kund tun........

Nachtrag : siehe Seite 27

http://www.licht.de/fileadmin/shop-downloads/h10.pdf
 
Servus!

Ich muss gestehen ich kenne mich mit den Vorschriften dazu nicht aus.

Aber rein aus der praktischen Überlegung gibt es Situationen in denen du gern noch etwas Licht hast vor allem in einer Gaststätte, wo viele Leute noch nie waren:

- Du willst wo hin gehen (hinaus, WC, etc.) - Du willst sicher nicht über 1000 Sachen drüberfliegen.
- Du stehst mit einem heißen Topf in der Hand in der Küche - wo stellst den jetzt sicher ab?
- Der Gasherd ist noch eingeschaltet - Wo is noch mal der Ausschalter ohne dir deine Finger zu verbrennen?
- Du bist Gast in der Gaststätte und willst vom 1.Stoch hinunter - Welche der 20 Türen führt noch mal zum Stiegenhaus?
- Du bist Gast und stehst gerade unter der Dusche - Wo ist noch mal meine Hose?
- Du bist gast und willst heimgehen. Welche dieser 50 Jacken ist jetzt meine?

Von Gefahrensituationen mag ich gar nicht erst anfangen (Brand, Medizinische Notfälle während Stromausfall, ...)

Ich hab noch keinen Gast gesehen, der sich über eine durchgängige Fluchtwegbeleuchtng mit den grünen Schildern und der kleinen Leuchtstofflampe drin aufgeregt hat. Kostet nicht die Welt, kann aber ungemein praktisch sein wenigstens ein paar dieser Dinger an guten Plätzen (große Räume, Gänge, Küchen, Stiegenhäuser, ...) aufgehängt zu haben.

LG
Toni.
 
Hi

also ich meine das edis Aussage zumindest Größenordnungsmäßig stimmt.

Aber es ist auch die Frage obs in der Bauauflage gefordert ist.
Die Auflagen weichen oft von den gängigen Vorschriften ab.
In deinem Falldenke ich jedoch das keine Forderung da sein wird.
Trotzdem mal beim Bauherrn nachhaken.

Die Empfehlung für ein paar Hinweißleuchten mit Einzelbatterieversorgung solltest du trotzdem aussprechen.
Kostet wirklich nicht die Welt

Schau mal hier
 
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