Notbeleuchtung

Diskutiere Notbeleuchtung im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hi ich arbeite in einer Einrichtung des Drogenentzugs, und wollte mich erkundigen wie ihr es mit der Notbeleuchtung seht. Unsere Notlampen...
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Wenn es sich um Einzelakkuleuchten handelt.
Wo ich von ausgehe bei der vorliegenden Beschreiben.
benötigt man keine Zuleitung in Funktionserhalt.

Wozu auch?

brennt die Leitung durch gehen die Leuchten an bis der Akku all ist. Der zustand des Akkus muß natürlich regelmäßig überprüft werden was einen hohen Aufwand bedeutet. Deswegen werden nur noch selten Einzelbatterieleuchten verwendet.

wird allerdings über ein SV Netz die Leuchte betrieben benötige ich selbstverständlich eine Zuleitung in Funktionserhalt.
 
Danke für eure Antworten ist ja eine sehr rege diskusion geworden!
Wer muss denn die Akkus der Akku-Lampen warten?
 
Am besten beauftragt man damit einen Fachbetrieb, der dann auch gleich defekte Akkus mit austauscht.
Bei einer größeren Liegenschaft lohnt sich da ein Wartungvertrag.
Den genauen Prüfzyklus kenn ich nicht aber jährlich ist bestimmt das Minimum.
 
Hallo Allerseits,

ich habe noch eine Frage zur Notbeleuchtung. Darf der versorgende Stromkreis der Notbeleuchtung auch über einen FI-Schutzschalter (RCD) abgesichert werden? Wenn möglich, auch mal die VDE-Vorschrift zitieren. Danke.

mfg Daniel24
 
Alle die sich wirklich dafür interessieren sollten erstmal folgende Lektüre zu den rechtlichen Bedingungen lesen:

ArbStättV
ASR 7/3 und 7/4
ArbSchG
BGV A1
BGV A8
BGR 216
MLAR 2005
LBO
Technische Anschaltbedingungen der jeweiligen Feuerwehren

alles im Internet zu finden.
Dann noch ein bischen was über Gebäudeklassen und Funktionserhalt. Wer mir eine Mail-Adresse mit einem enztsprechenden Hinweis schickt, erhält von mir ein paar hilfreiche Seiten zu dem Thema
 
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Thema: Notbeleuchtung

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